Mein Sohn ist Amerikaner und hatte ein Touristenvisum in Schweden. Dort wurde er festgenommen und eingesperrt, weil er mit seiner Freundin öffentlich in einen hitzigen Streit geraten war. Nachdem er zwei Monate seiner viermonatigen Haftstrafe verbüßt hatte, wurde er des Landes verwiesen. Er wurde vom Gefängnis zum Flughafen und in sein Flugzeug zurück in die USA eskortiert. Sie flogen mit ihm bis nach San Francisco, wo sie ihn durch den Zoll kontrollierten und ihn dann freiließen.
Die Abschiebung war nicht Teil des ursprünglichen Urteils. Er sagt, er habe ihnen gesagt, dass er seinen Heimflug verpasst habe, er nicht erstattungsfähig sei und er kein Geld hätte, um einen neuen Flug zu bekommen, wenn er aussteige. Die Beamten des Gefängnisses sagten ihm, dass ihm die Einreise nach Schweden für drei Jahre untersagt sei. Als er ging, gaben sie ihm ein Stück Papier, auf dem stand, dass er ausgewiesen würde, weil er nach seiner Freilassung nicht in der Lage sein würde, für sich selbst zu sorgen.
Darf er noch nach Dänemark reisen oder betrifft das Verbot alle EU-Schengen-Staaten? Gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob er auf dieser Liste steht, über die alle reden? Er will bald dorthin reisen, aber das Geld nicht ausgeben und dann am Flughafen abgefertigt werden. Kann man das irgendwie überprüfen, bevor er sein Ticket kauft?
Sie haben nicht viele Details angegeben, und ich weiß so gut wie nichts über das schwedische Strafrecht, daher bin ich mir nicht sicher, ob ich alle Ihre Fragen umfassend beantworten kann, aber ich kann zumindest zwei Dinge über Verbote und deren Durchsetzung sagen in der EU:
Da die Grenzen zwischen ihnen offen sind, teilen sich die Schengen-Länder eine Datenbank, in der sie Verbote registrieren können, um sicherzustellen, dass die betreffenden Personen an der Schengen-Außengrenze angehalten werden, egal wo sie einreisen. Derzeit ist es für Schweden technisch nicht zwingend erforderlich, alle Verbote dort zu registrieren, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass das Verbot Ihres Sohnes registriert worden wäre (und so soll das System funktionieren).
Dänemark nimmt ebenfalls an diesem System teil , sodass eine Warnung tatsächlich auch dort gelten und auf dem Bildschirm der dänischen Grenzschutzbeamten erscheinen würde.
Nach EU- und schwedischem Recht hat Ihr Sohn auch das Recht, auf die Daten über ihn zuzugreifen und Änderungen zu verlangen, wenn diese ungenau oder rechtswidrig sind (aber natürlich nicht, dass sein Name entfernt wird, wenn das Verbot richtig war). Der Antrag muss über die schwedische Polizeibehörde gehen und Anträge auf Englisch werden akzeptiert. Details in dieser Anleitung .
Phoog
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