Ich nahm die Fähre von Helsingør nach Helsingborg von der dänischen Seite. Ich wurde nicht gewarnt, dass es auf der schwedischen Seite eine Passkontrolle geben würde, bevor ich an Bord der Fähre gehe, und daher wusste ich nicht, dass ich meinen Pass haben musste, den ich im Hotel hinterlassen hatte.
Schweden verweigerte mir die Einreise und schickte mich nach Dänemark zurück, nachdem ich von der schwedischen Polizei aufgefordert worden war, einige Papiere zu unterschreiben, die nur auf Schwedisch vorgelegt wurden. Auf dänischer Seite gab es keine Passkontrolle und ich konnte nach Dänemark zurückkehren.
Später fuhr ich mit dem Zug von Kopenhagen nach Malmö, wo an der Grenze Passkontrollen stattfanden und ich gegen Vorlage meines Passes nach Schweden durchgelassen wurde.
Ich bin Staatsbürger eines von der Visumpflicht befreiten Landes und benötige kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum. Da es sich um eine Grenzkontrolle innerhalb des Schengen-Raums handelte, muss ich dies auf einem zukünftigen Einwanderungsformular für eine beliebige Gerichtsbarkeit als Abschiebung oder Abschiebung angeben?
Nach schwedischem Recht waren Sie „avvisad“, was in der offiziellen englischen Ausgabe des Ausländergesetzes mit „Einreiseverweigerung“ übersetzt wird. Dieser Begriff umfasst alle Arten von Zurückweisungen an der Grenze. Jemand, der sich bereits in Schweden aufhält und aus irgendeinem Grund für unwürdig befunden wird, dort zu bleiben, wird „ausgewiesen“. Das schwedische Recht verwendet den Begriff „Ausweisung“ für jede Handlung, „jemanden hinauszuwerfen“, sei es durch freiwilliges Weggehen oder gewaltsame Eskortierung. Die Begriffe „Abschiebung“ und „Abschiebung“ werden im schwedischen Fremdenrecht überhaupt nicht verwendet.
Die Beantwortung Ihrer Frage hängt jedoch von der Definition der Begriffe „Abschiebung“ und „Abschiebung“ in der Gerichtsbarkeit ab, mit der Sie in Zukunft zu tun haben.
Gayot Fow behauptete früher, dass die Verweigerung der Einreise nach Großbritannien als „Abschiebung“ angesehen werde. Ich bin mit dem britischen Einwanderungsrecht nicht vertraut, aber wenn das stimmt, fallen die gegen Sie ergriffenen Maßnahmen zumindest unter die Definition von „Abschiebung“, wie sie im britischen Recht verwendet wird.
Auf der anderen Seite des großen Teichs, an der Grenze zwischen den USA und Kanada, ist es Routine, dass einem Reisenden gesagt wird (über etwas nicht beängstigendes wie „Ausweis vergessen“), in ebenso vielen Worten, dass „dies eine wirklich gute Zeit ist damit Sie Ihren Antrag auf Einreise in unser Land zurückziehen können".
(Denn wenn Sie mit Ihrem Antrag weitermachen würden, würden Sie abgelehnt werden, und das hätte später einwanderungsrechtliche Konsequenzen für Sie.)
Was folgt, ist eine Erklärung dafür
da Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben, bedeutet dies, dass Sie nicht einmal versucht haben, in unser Land einzureisen (der bloße Besuch der Einwanderungsbehörde, um die Einreise zu besprechen, gilt nicht als "Einreise in das Land"). Wenn Sie in Zukunft gefragt werden „Wurde Ihnen in der Vergangenheit jemals die Einreise verweigert“, lautet die richtige Antwort „Nein, Ihnen wurde die Einreise nicht verweigert“. Um es klar zu sagen, dies ist nicht, dass Ihnen die Einreise verweigert wird, dies ist Ihre „freiwillige Entscheidung, nicht einzureisen“.
Aus einem einfachen Grund wie „Pass vergessen“ und angesichts der Leichtigkeit, mit der sie Ihnen die Wiedereinreise ermöglicht haben, könnten Sie jemanden bitten, das Schwedische zu übersetzen (hier posten?) und sehen, ob das Obige genau das ist, was die schwedischen Behörden tun mit dir gemacht. Wenn ja, herzlichen Glückwunsch. Sie sind nicht nach Schweden eingereist.
Ich habe versucht, etwas auf den Websites der lokalen Regierungen herauszufinden, aber selbst auf Schwedisch ist es schwierig, sie mit bestimmten Wörtern zu finden. Diese Grenzkontrollen sollen dazu führen, dass Einwanderer vor Ort Asyl beantragen oder in ihr Herkunftsland zurückkehren. Schweden als Land hat kein Interesse daran, dass dies Ihre zukünftigen Reisen nachhaltig beeinflusst, aber kulturelle und politische Wünsche stimmen nicht immer mit der Bürokratie überein, daher würde ich dieser Antwort nicht trauen.
Am besten rufen Sie die schwedische Polizei unter ihrer Nicht-Notrufnummer mit Ihrer Frage an:+46 77 114 14 00
Fragen Sie, ob die Veranstaltung irgendwo mit Ihrem Namen registriert ist. Fragen Sie auch, ob sie eine Aufzeichnung des von Ihnen unterschriebenen Dokuments haben und ob sie Ihnen eine Kopie schicken können.
DonQuiKong
user85748
Alexander
Konrad Rudolf