Wenn ich beantragen möchte, meinen derzeitigen Aufenthalt in Schweden zu verlängern (ich benötige kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum), so dass ich in Schweden eine Besuchererlaubnis beantrage, um mich über die standardmäßigen 90/180 Tage hinaus aufzuhalten; und wenn mir keine erteilt wird, bedeutet das eine abschiebungsanordnung oder nur eine weigerung, das land bis zu einem bestimmten datum zu verlassen? Ich frage mich, ob dies eine Abschiebungsanordnung bedeuten würde, da in einem solchen Fall kein Rechtsverstoß erfolgen würde, aber dennoch wäre eine Verlängerungsverweigerung innerhalb eines Landes technisch einer Abschiebungsanordnung ähnlich.
Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Ablehnung Ihres Antrags in Schweden aufhalten, müssen Sie das Land innerhalb der in der Entscheidung genannten Frist verlassen. Sie können die Entscheidung annehmen oder dagegen Berufung einlegen. Wenn Sie dagegen Berufung einlegen, können Sie in Schweden bleiben, während Ihr Fall vor Gericht geprüft wird. Für die termingerechte Abreise sind Sie selbst verantwortlich.
Die Entscheidung sagt Ihnen, wie viel Zeit Sie haben, um Schweden zu verlassen. Wenn Sie eine Entscheidung über eine Einreiseverweigerung erhalten haben, die sofort vollstreckt werden soll, müssen Sie Schweden verlassen, sobald Sie die Entscheidung erhalten haben. Auch wenn Sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen, müssen Sie Schweden dennoch verlassen.
Wenn Sie nicht bis zu der in der Entscheidung angegebenen Frist abreisen, entscheidet die schwedische Migrationsbehörde, ein Wiedereinreiseverbot zu erlassen. Sie können auch eine Haftentscheidung erhalten, was bedeutet, dass Sie in einer verschlossenen Wohnung bleiben müssen, während Sie auf Ihre Abreise warten. Wenn die schwedische Migrationsbehörde glaubt, dass Sie Schweden nicht freiwillig verlassen werden, übernimmt die Polizei die Verantwortung, die das Recht hat, die Ausweisung mit Gewalt (Abschiebung) durchzuführen.
Quelle: https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/Leaving-Sweden/Rejection-of-residence-permit-application.html und https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/ Besuch-Schweden/Besuch-Schweden-seit-mehr-als-90-Tagen.html
Solange Sie freiwillig ausreisen und legal dabei sind, ist das keine Abschiebung.
Ihr Verlängerungsantrag wurde abgelehnt und gilt als Ablehnung, aber nicht als Abschiebung.
Entspannt