Reisen in Schengen vor und nach Ablauf der schwedischen Aufenthaltserlaubnis

Ich bin mit meinem visumfreien (kanadischen) Pass in den Schengen-Raum eingereist und habe mich zwei Monate in Schengen-Ländern aufgehalten und eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Schweden beantragt, um meinen gesamten Aufenthalt in Schweden um weitere 3 Monate nach Ablauf der Visumfreiheit zu verlängern 3 Monate. Die Verlängerung wurde gewährt, aber in dem entsprechenden Schreiben stand, dass ich Schweden am oder vor Ablauf meiner Genehmigung verlassen muss.

Soweit ich weiß, sollte sich meine visumfreie Schengen-Periode nach Ablauf der schwedischen dreimonatigen Verlängerung verlängern. Ist das richtig? Bedeutet dies, dass ich nach Ablauf der schwedischen Genehmigung wieder für 3 Monate mit meinem kanadischen Pass in Schengen reisen kann oder nicht?

Kann ich mit dieser befristeten Aufenthaltserlaubnis auch nach Finnland oder in andere Schengen-Länder reisen (d. h., bevor die Schengen-Periode meines kanadischen Passes verlängert wird)?

Antworten (1)

Bei der Zählung der Tage für die 90/180-Berechnung werden die Tage nicht berücksichtigt, an denen Ihre Aufenthaltserlaubnis gültig ist. Artikel 6 Absatz 2 des Schengener Grenzkodex :

  1. Für die Zwecke der Umsetzung von Absatz 1 gilt das Einreisedatum als erster Aufenthaltstag im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und das Ausreisedatum als letzter Aufenthaltstag im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Aufenthaltszeiten, die aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zulässig sind, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.

Beträgt die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis 90 Tage oder mehr, stehen Ihnen nach Ablauf tatsächlich 90 Tage zur Verfügung. Die einzelnen Länder unterscheiden sich jedoch in der Frage, ob es unter diesen Umständen erforderlich ist, den Schengen-Raum zu verlassen und wieder einzureisen.

Kann ich mit dieser befristeten Aufenthaltserlaubnis nach Finnland oder in andere Schengen-Länder reisen (d. h., bevor die Schengen-Periode meines kanadischen Passes verlängert wird)?

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus einem Schengen-Land dürfen den Rest des Schengen-Raums gemäß der 90/180-Regel besuchen. Wenn Sie Ihre 90 Tage erschöpft haben, weil Sie sich in den 90 Tagen vor Beginn Ihres Aufenthaltstitels im Schengen-Raum aufgehalten haben, können Sie nicht in andere Schengen-Staaten reisen. Wenn Sie weniger als 90 Tage anwesend waren, haben Sie einige Tage Zeit, um in andere Schengen-Staaten zu reisen.

Als ich die Verlängerung beantragte, war ich zwei Monate im Schengen-Raum, aber die Verlängerung zählt ab dem Folgetag des Tages, an dem mein visumfreier Aufenthalt abgelaufen ist.