Ich habe mich 11 Tage länger in Deutschland aufgehalten, als es die 90/180-Regel erlaubt (ich bin Brasilianer). Beim Verlassen des Münchner Flughafens musste ich nur noch ein Formular unterschreiben, das bestätigt, dass ich den begangenen Verstoß verstanden habe. Der Beamte (der sehr freundlich und sehr gut gelaunt war) hat außer dem gewöhnlichen Ausreisestempel keinen zusätzlichen Stempel in meinen Pass gestempelt.
Ich habe eine Freundin in Deutschland und wir haben 2 Töchter. Bisher war ich die ganze Zeit als Tourist dort, weil ich Offshore in Angola arbeite und die 4-wöchige In / 4-Out-Rotation mich die Hälfte der Zeit von Deutschland fernhielt. Aber vor kurzem hatte ich etwas mehr Freizeit, also bin ich zu lange geblieben.
Frage: Kann ich vor dem Abwarten der 90 Tage nach Deutschland zurückkehren, wenn es sich um ein Familientreffen handelt? Wenn 2 Kinder dort mit meiner Vaterschaft registriert sind, würde dies die Dinge einfacher machen, nehme ich an.
Es ist unwahrscheinlich, dass Ihnen ein Wiedereinreiseverbot auferlegt wurde, aber um sicherzugehen, haben Sie das Recht, eine Auskunftserteilung aus dem deutschen Ausländerzentralregister zu beantragen. Der Antrag ist kostenlos, Sie benötigen jedoch eine notariell beglaubigte Bestätigung Ihrer Unterschrift.
Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen Kindes sollte eine Formsache sein. Zumindest als brasilianischer Staatsbürger können Sie sich in Deutschland sogar bei einem Besuch als visumfreier Tourist bewerben.
Bei weiteren Fragen zu Aufenthaltsgenehmigungen oder Steuerfragen sollten Sie auf der Expatriates- Website nachfragen, da dies in diesem Forum nicht zum Thema gehört.
Phoog
DJ Clayworth
JonathanReez
Carlos Moraes
Carlos Moraes
Carlos Moraes