Wenn die Hochzeitsdaten im Voraus festgelegt werden (z. B. vor 2 oder 3 Monaten) und die Braut am Tag der Nikah ihre Menstruation hat, wird die Nikah dadurch ungültig?
Kurz gesagt, kann Nikah durchgeführt werden, wenn die Braut ihre Menstruation hat?
Ich interessiere mich für eine Zusammenfassung von Meinungen zu diesem Thema in der schiitischen und sunnitischen Rechtsprechung.
AS @Ahmad sagte, der Ehevertrag sei gültig, wenn die Braut in der Mensus war, sofern alle anderen Scharia-Regeln über die Ehe (wali, Zeugen, Vereinbarung, Mahr usw.) erfüllt waren. Aber die Vollendung von Nikah (durch Geschlechtsverkehr) ist nur erlaubt, wenn die Menstruation beendet ist und die Braut/Ehefrau den Ghusl gemacht hat!
Dennoch halten es einige Gelehrte für makruh, wenn eine Braut während ihrer Menstruation an der „Hochzeitsfeier“ teilnimmt.
Da haben wir einen Konsens zwischen schiitischen und sunnitischen Gelehrten.
Die Menstruation spielt nur bei Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten eine Rolle, da es sein könnte, dass die Frau schwanger war (also auf die Menstruation warten muss) etc. ...
a) schiitischer Sicht siehe Q6) hier
b) aus sunnitischer Sicht siehe diese Fatwa
Nein. Der Ehevertrag hat damit nichts zu tun.
Nikah (Ehevertrag) kann durchgeführt werden, egal ob die Braut ihr PMS hat oder nicht.
Lediglich sexuelles Verhalten ist bei aktivem PMS nicht erlaubt.
اللهم صل علی محمد و آل محمد