Kein Ausreisestempel beim Verlassen des Schengen-Raums von Budapest nach Großbritannien

Ich bin georgischer Staatsangehöriger und Inhaber eines Schengen-Visums für die mehrfache Einreise.

Letzten Sommer bin ich nach Ungarn gereist, habe dort ein paar Tage verbracht und bin dann nach Großbritannien geflogen. Der ungarische Grenzbeamte hat meinen Pass beim Verlassen des Schengen-Raums NICHT abgestempelt. Ich musste es ein paar Tage später erneut betreten und die deutschen Grenzschutzbeamten waren verwirrt über das, was passiert war. Endlich ließen sie mich eintreten.

Jetzt habe ich einen Einreisestempel mehr in Schengen als einen Ausreisestempel und stoße JEDES Mal an einer Schengen-Grenze auf Probleme.

Gibt es eine Möglichkeit, dies zu beheben?

Antworten (2)

Theoretisch gibt es tatsächlich eine Möglichkeit, dies zu beheben.

Sobald Sie nachgewiesen haben, dass Sie den Schengen-Raum an diesem bestimmten Datum tatsächlich verlassen haben (vermutlich durch Vorlage Ihres britischen Einreisestempels und/oder eines anderen Nachweises Ihrer Anwesenheit im Vereinigten Königreich), sollte der Grenzschutzbeamte dies in Ihrem Pass vermerken und ggf. ausstellen Ihnen ein spezielles Formular mit der Bezeichnung „Anerkennung des Nachweises über die Einhaltung der Bedingung der Dauer eines Kurzaufenthalts in Fällen, in denen das Reisedokument keinen Ein- oder Ausreisestempel trägt“.

So soll es zumindest laut Artikel 11 des Schengener Grenzkodex geschehen :

  1. Wenn das Reisedokument eines Drittstaatsangehörigen keinen Einreisestempel trägt, können die zuständigen nationalen Behörden davon ausgehen, dass der Inhaber die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Aufenthaltsdauerbedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt.
  2. Die in Absatz 1 genannte Vermutung kann widerlegt werden, wenn der Drittstaatsangehörige auf irgendeine Weise glaubwürdige Beweise wie Fahrscheine oder Nachweise seiner Anwesenheit außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten vorlegt, die er respektiert hat die Bedingungen für die Dauer eines Kurzaufenthalts. In einem solchen Fall:

    a) Wird der Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats angetroffen, der den Schengen-Besitzstand vollständig anwendet, geben die zuständigen Behörden im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten in seinem Reisedokument das Datum an, an dem und der Ort, an dem er oder sie die Außengrenze eines der Mitgliedstaaten, die den Schengen-Besitzstand vollständig anwenden, überschritten hat;

[…]

Zusätzlich zu den Angaben gemäß den Buchstaben a und b kann dem Drittstaatsangehörigen ein Formular gemäß Anhang VIII ausgehändigt werden.

  1. Bei fehlendem Ausreisestempel gelten die einschlägigen Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend.

Das Formular ist in Anhang VIII derselben Verordnung wiedergegeben und würde etwa lauten:

Wir, die unterzeichnende Behörde, XXX haben vor uns […]

In Anbetracht der von ihm vorgelegten Nachweise über die Dauer seines Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten wird davon ausgegangen, dass er das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats XXX am XXX um XXX an der Grenze verlassen hat Kreuzungspunkt XXX.

Anstelle des Ausreisestempels, den Sie zu diesem Zeitpunkt hätten erhalten müssen, kann dann der Vermerk in Ihrem Reisepass oder dem Formular zum Nachweis der Ausreise aus dem Schengen-Raum an diesem Tag verwendet werden. So könnten z. B. deutsche Grenzschutzbeamte die Aufzeichnungen im Namen ihrer ungarischen Kollegen korrigieren.

In der Praxis könnten Sie beim nächsten Grenzübertritt die Grenzschutzbeamten darum bitten oder sich an die Grenzpolizei / Einwanderungsbehörde in einem Schengen-Mitgliedstaat wenden und sie bitten, Ihren Pass zu kommentieren. Stellen Sie sicher, dass Sie solide Beweise dafür haben, dass Sie den Schengen-Raum mit Ihnen verlassen haben.

Alternativ sollte auch ein neuer Reisepass das Problem lösen. Möglicherweise müssen Sie dies alles noch einmal erklären, um ein Visum in Ihrem neuen Pass zu erhalten, aber danach wäre der fehlende Ausreisestempel kein Problem mehr.

ein spezielles Formular namens „Anerkennung des Nachweises über die Einhaltung der Bedingung der Dauer eines Kurzaufenthalts in Fällen, in denen das Reisedokument keinen Ein- oder Ausreisestempel trägt“ - wow, eindeutig der Gewinner des längsten Formulartitels aller Zeiten.

Mit der heutigen Technologie und dem Chipping von Pässen ist es nicht notwendig, Stempel zu erhalten. Die Leute sagen jedoch, dass sie tatsächlich in diesem bestimmten Land waren. In Wirklichkeit wird Ihr Pass bei der Ein- und Ausreise gescannt. JOB ERLEDIGT

Willkommen auf der Seite. Der Schengen-Raum verfügt immer noch nicht über eine umfassende Einreise-/Ausreise-Datenbank, so dass dies zwar für einige Länder zutreffen mag, aber nicht für den Schengen-Raum.