Das sagen die Schengen-Staaten auf ihrer Visa-Seite
UK-Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie): gültig für mindestens 90 Tage über das Rückreisedatum der Reise in den Schengen-Raum hinaus.
Referenz: http://www.vfsglobal.com/germany/uk/tourist.html
Ich lebe in Großbritannien, muss aber mein Visum in etwa 80 Tagen erneuern, in der Zwischenzeit muss ich für etwa 2 Tage in ein Schengen-Land reisen. Mein UK-Visum nimmt gerade seinen natürlichen Lauf und wird am Ende dieser Zeit verlängert. Ich lebe jetzt seit über 4 Jahren in Großbritannien, es ist nur das Standardverfahren, bevor ich in eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umziehe.
Bekomme ich trotzdem ein Schengen-Visum, kann ich das jeder Schengen-Botschaft erklären?
Ich beantworte diese Frage zugunsten von Menschen, die in der gleichen Situation sind und nach einer Lösung googeln, wie ich es war.
Ich habe direkt an die Botschaft geschrieben und sie haben mir erlaubt, mich zu bewerben, solange ich nach meiner Rückkehr noch einen Monat Gültigkeit auf meiner Aufenthaltserlaubnis habe. Das erklärte ich dann Vfsglobal, der Drittagentur, die die Visumspapiere für das deutsche Visum erledigt, und wurde gebeten, den Ausdruck der E-Mail der Botschaft meinen Bewerbungsunterlagen beizufügen. Am Ende war meine Bewerbung erfolgreich.
Bekomme ich trotzdem ein Schengen-Visum, kann ich das jeder Schengen-Botschaft erklären?
Standardmäßig nein, das ist nicht möglich. Die in Artikel 6 des Schengen-Visumkodex definierte allgemeine Regel lautet:
- Ein Antrag wird vom Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats geprüft und entschieden, in dessen Hoheitsgebiet sich der Antragsteller rechtmäßig aufhält.
Und da die Schengen-Konsulate Sie nicht als Einwohner des Vereinigten Königreichs betrachten, können Sie sich nicht von London aus bewerben. Derselbe Artikel eröffnet jedoch eine andere Möglichkeit, nämlich die
- Ein Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats prüft und entscheidet über einen Antrag eines Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmäßig aufhält, aber keinen Wohnsitz in seinem Hoheitsgebiet hat, wenn der Antragsteller eine Begründung für die Einreichung des Antrags bei diesem Konsulat vorgelegt hat.
Wenn Sie den Konsularbeamten irgendwie davon überzeugen können, dass Sie in den Schengen-Raum reisen müssen (z. B. zu einer Beerdigung) und keine Möglichkeit haben, einen Antrag in der Türkei zu stellen (z. B. weil es sehr teuer ist), können Sie möglicherweise einen Antrag im Vereinigten Königreich stellen . Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, dass dies funktioniert.
Gayot Fow
John Delie
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DJ Clayworth
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JonathanReez
mts