Könnte die Fluggesellschaft strenger sein als die Einwanderung?

Ich fliege mit meiner Tochter in die USA, die einen drei Monate gültigen israelischen Pass und ein zehn Jahre gültiges Visum hat. Ich habe hier gelesen , dass Sie mit einem Reisepass in die USA einreisen können, der nur für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist. Ich weiß, dass einige Länder verlangen, dass Sie einen Reisepass haben, der noch 6 Monate nach Ihrem Rückflug gültig ist. Ich habe auch gehört, dass die Fluggesellschaft mit einer Geldstrafe belegt wird, wenn jemandem die Einreise verweigert wird. Besteht die Gefahr, dass die Fluggesellschaft mich nicht an Bord lässt, weil sie strenger ist als die US-Einwanderungsbehörde?

Ich habe Delta eine E-Mail geschickt, aber sie melden sich vielleicht nach dem Flug bei mir.

Ja, es ist möglich, dass die Fluggesellschaft ihre eigenen Regeln festlegt, die möglicherweise strenger sind als die Einwanderungsbestimmungen. Es liegt an den Passagieren, sowohl die Einwanderungsgesetze als auch die Fluglinienregeln zu recherchieren und alle zu befolgen .

Antworten (3)

Fluggesellschaften verwenden eine von der IATA bereitgestellte Datenbank namens Timatic. Die Antworten stimmen fast immer mit den Einwanderungsbestimmungen überein.

Für einen Israeli, der in die USA fliegt, heißt es ( Abfrage über die Emirates-Website ):

Reisepass erforderlich.

Reisepassbefreiungen: Passagiere mit einer Genehmigung zur Bewährung eines Ausländers in die Vereinigten Staaten (Formular I-512).

Gültigkeit des Dokuments: An Staatsangehörige Israels ausgestellte Reisepässe müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.

6 Monate sind also nicht nötig.

Obwohl diese Informationen absolut korrekt sind, können Fluggesellschaften unter bestimmten Umständen definitiv strenger sein als die reguläre Einwanderung, wenn Timatic unter anderem nicht in der Lage ist, Komplexitäten wie Doppelpässe zu bewältigen.
Ich wurde von einer Fluggesellschaft angehalten, als ich von Fukuoka nach Paris flog (wo ich ein Visum habe), und ich wurde gebeten, mein Visum vorzuzeigen, und dann musste ich eine halbe Stunde warten, während sie dies überprüften. Ich habe jetzt ein gültiges Visum (Langzeitaufenthalt für US-Bürger), also ist es in Ordnung, aber ich ziehe bald nach Japan und werde Frankreich im Rahmen des Visa-Waiver-Verfahrens besuchen. Ich frage mich, ob dies impliziert, dass die Fluggesellschaft mich am Fliegen hindern könnte, obwohl ich eigentlich kein Visum „brauche“.
@lafemmecosmique, vielleicht möchten Sie eine separate Frage stellen. Ich bin mir nicht sicher, was der Unterschied zwischen dem Nicht-Brauchen eines Visums und dem Nicht- Bedarf ist .

Ja, sie sind strenger, aber nicht oft.

Ich habe reproduzierbar Situationen, in denen die Fluggesellschaften strenger sind als vorgeschrieben; Versuchen Sie zum Beispiel, von den USA nach Deutschland zu fliegen: Ein deutscher Personalausweis ist für die Einreise nach Deutschland absolut ausreichend, aber die Fluggesellschaft besteht auf einem Reisepass.

Der umgekehrte Weg wird viel seltener sein, weil die Fluggesellschaft für solche Fehler teuer bezahlt.

Die Fluggesellschaft besteht auf einem Reisepass, nicht weil Deutschland ihn verlangt, sondern weil die USA Ihre Ausreise beim Check-in erfassen müssen – anders als in den meisten Ländern gibt es keine Ausreise.
In diesem Fall sagt Timatic, dass ein nationaler Personalausweis ausreicht. Sich auf Timatic zu verlassen, ist also nicht kugelsicher.

Die Antwort auf Ihre erste Frage lautet aus zwei Hauptgründen JA :

  1. Fluggesellschaften verwenden Timatic, um die Grenzberechtigung zu bestimmen, bevor sie Passagiere einschiffen, und, obwohl selten, kann Timatic falsch sein.
  2. Die Fluggesellschaft ist nicht verpflichtet, jemanden zu befördern, und kann sich aufgrund von Markt- oder Geschäftsbedingungen dafür entscheiden, die Beförderung von Personen zu verweigern, von denen sie glaubt, dass ihnen die Einreise verweigert wird, obwohl sie über alle erforderlichen Nachweise verfügt.

Es wird jedoch allgemein erwartet, dass die Fluggesellschaft, sofern Timatic Recht hat, lediglich die Regeln des Ziellandes befolgt. Die Antwort auf Ihre zweite Frage lautet also ja, aber es ist so gering, dass Sie sich darüber keine Sorgen machen müssen.

Eigentlich würde ich Punkt 2 bestreiten - in der EU nach EU261/2004, wenn Sie beim Check-in alle für Ihre Reise erforderlichen und gültigen Reisedokumente vorlegen (im Grunde erfüllen Sie die in der Reisedokumentendatenbank der Fluggesellschaften veröffentlichten Anforderungen Ihrer Wahl) und die Fluggesellschaft Ihnen die Beförderung verweigert, weil sie keine Lust hat, Sie zu befördern, oder weil sie der Meinung ist, dass Ihnen die Einreise aus einem anderen Grund verweigert wird, dann steht Ihnen eine ziemlich anständige Entschädigung zu, da Sie Ihren Verpflichtungen gegenüber der Fluggesellschaft nachgekommen sind .
Ich bin mit solchem ​​Streit nicht einverstanden. Die EU261/2004 erlaubt Fluggesellschaften strenger zu sein: Sie hat nur „unzureichende Reisedokumente“. Fluggesellschaften können in den Köpfen der Einwanderungsbeamten nicht eintreten. Fall: Sie haben kein Dokument, sind aber Bürger des Ziellandes. Aber im Allgemeinen können Sie der Fluggesellschaft für alle Fälle kein Dokument vorlegen (und die Fluggesellschaft kann dies normalerweise nicht online überprüfen) [z. B. ein Visum, das nicht in Ihrem Reisepass aufgedruckt ist]
Nein, sie müssen Sie nirgendwohin bringen und das Risiko, einen Entschädigungsanspruch zu verlieren, ist CODB. Marilyn Hartman könnte pünktlich mit einem brandneuen Pass und einem vollständig gültigen Visum auftauchen, und sie wird wahrscheinlich nirgendwo hingehen.