Mietvertragskündigung Niederlande

Ich miete ein Haus in den Niederlanden mit einem befristeten Einjahresvertrag. Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel (mit Ausnahme der „Diplomatenklausel“). Nun steht der Vertrag zur Verlängerung an und ich habe darum gebeten, eine Kündigungsklausel mit angemessener Kündigungsfrist (ich dachte an zwei oder drei Monate) in den Vertrag aufzunehmen. Die Agentur sagt mir, dass nur eine Frist von einem Monat oder ein befristeter Vertrag zulässig ist. Der Vermieter ist mit einer Frist von einem Monat nicht zufrieden.

Es scheint, als müsste ich ohne Zwischenwahl zwischen einer Kündigungsfrist von einem Monat oder einer effektiven Kündigungsfrist der Vertragsdauer wählen. Ist das richtig und habe ich eine andere Möglichkeit?

Haben Sie vom Vermieter eine schriftliche Kündigung erhalten? Ansonsten wird es nach meinem Verständnis zu einem unbefristeten Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, ohne dass etwas unterschrieben werden muss.

Antworten (1)

Die Agentur hat insofern recht, als die Kündigung mit der Zahlungsfrist übereinstimmen muss , dh wenn Sie Ihre Miete monatlich zahlen, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Die Vereinbarung anderer Zahlungsfristen (bis zu drei Monaten) mit entsprechender Kündigungsfrist ist zulässig, nicht jedoch eine willkürliche Kündigungsfrist.

Andererseits ist es nicht erlaubt, den Mietvertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, der Vertrag sollte nicht mehr befristet, sondern ein unbefristeter Dauermietvertrag („ Vertrag voor onbepaalde tijd “) sein, der ordentlich gekündigt werden kann ( egal was eigentlich im Vertrag steht, soweit ich das beurteilen kann). Ich bin mir also nicht sicher, was der Vermieter sonst erwartet hat.

So funktionierten sicherlich alle Mietverträge, die ich in den Niederlanden hatte (ein Jahr, dann ein Monat Kündigungsfrist). Die einzigen Optionen für Ihren Vermieter scheinen zu sein, dies zu akzeptieren oder überhaupt nicht zu verlängern.

Beachten Sie, dass dies die Mitteilung für den Mieter ist . Nach einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter vier Monate und verlängert sich automatisch, je länger Sie im Haus bleiben. Dem Vermieter steht es auch nicht frei, Sie außerhalb bestimmter Gründe zu kündigen. Wenn eine einmonatige Kündigungsfrist auf dem Tisch steht, spricht nichts dagegen, es gibt keinen Nachteil für Sie als Mieter.

Quelle: rijksoverheid.nl

Ich denke, der letzte Absatz in Ihrer Antwort ist hier der wichtige Teil - es scheint, dass OP besorgt war, dass der Vermieter ihn / sie mit einer Frist von einem Monat räumen könnte.