Ich plane eine Mietwohnung in den Niederlanden für ein Jahr. Wie sind die Zahlungsregeln?
Soll ich das ganze Jahr im Voraus bezahlen (wenn ich das Geld hätte, würde ich nicht im Ausland arbeiten)
Ich weiß von der Provision für einen zusätzlichen Monat, aber wie viele Monate im Voraus sollte ich normalerweise bezahlen? (eins, zwei, mehr?)
Wenn mein Vertrag für ein Jahr läuft (und das ist das normale Minimum, denke ich), kann ich jeden Monat bezahlen? (weil ich arbeiten werde und jeden Monat einzeln bezahlen kann) aber ich kann nicht das ganze Jahr im Voraus bezahlen
Hilfe und Tipps bitte, ich bin ein Baby in diesen Sachen und ich habe Angst, dass sie mich betrügen
Der Vertrag würde dies normalerweise festlegen, aber ich habe noch nie von einer anderen Vereinbarung als der monatlichen Zahlung gehört. Vor dem Einzug zahlen Sie die Kaution (üblicherweise eine Monatsmiete, ggf. mehr, wenn Sie keine ausreichenden Sicherheiten wie einen Arbeitsvertrag vorlegen können), etwaige Gebühren/Provision und die erste Monatsmiete. Dann zahlen Sie jeweils vor Monatsbeginn die Miete für den kommenden Monat.
Das Besondere an einem Einjahresvertrag ist, dass Sie ihn im ersten Jahr nicht kündigen können. Sie müssen keine Vorauszahlung leisten, schulden dem Vermieter aber in jedem Fall eine Jahresmiete. Nach dem ersten Jahr geht alles auf die gleiche Weise weiter, aber Sie haben das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen (in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat).
IANADL (ich bin kein niederländischer Anwalt), aber wenn wir einen Blick auf die offiziellen Bedingungen werfen, die für alle Mietverträge in den Niederlanden gelten (in Anlehnung an das Gesetz, ins Englische übersetzt; es gibt auch das niederländische Original ) - es ist nicht verordnet, dass die Miete monatlich bezahlt werden. Theoretisch könnte es also wöchentlich, monatlich oder jährlich sein; und Sie könnten sich bereit erklären, zu Beginn des Zeitraums, irgendwann in den Zeitraum oder am Ende des Zeitraums zu zahlen. Die Verträge, die mir angeboten wurden, lauteten jedoch alle "Zahlung einmal pro Monat am Anfang des Monats".
Über den "zusätzlichen Monat" - Sie sollten die Maklerprovision ("makelaar") und eine Kaution trennen. Die erste Art zahlen Sie und verfallen, die zweite zahlen Sie und erhalten sie zurück, wenn der Vertrag abgelaufen ist - vorausgesetzt, Sie besitzen den Vermieter für nichts. Die Höhe der Kaution kann leider auch bei Vorlage eines Beschäftigungsnachweises über einer Monatsmiete liegen: Bei mir waren es zwei Monatsmieten, das habe ich aber nach einem Jahr neu verhandelt und auf eine Monatsmiete reduziert.
Schließlich, und vielleicht am wichtigsten, scheint ein Punkt in Galas ansonsten nützlicher Antwort falsch zu sein: In § 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es sehr deutlich, dass ein Mieter den Mietvertrag mit einer Frist von 1 bis 3 Monaten kündigen kann ; so dass im schlimmsten Fall nicht mehr als 3 Monate im Voraus verlangt werden können; und AFAICT ist dies auch für das erste Jahr relevant.
Eugen Martynov
Gala