Muss ich als französischer Steuerinländer die französische Kapitalertragssteuer auf eine britische Immobilie zahlen?

Ich habe seit 11 Jahren eine Immobilie in Großbritannien (derzeit vermietet)

Ich lebe in Frankreich und bin hier seit 6 Jahren steuerlich ansässig.

Wenn ich die Immobilie heute verkaufen würde, wären dann irgendwo Steuern fällig?

Zumindest würde ich davon ausgehen, dass Sie es in Frankreich (Ihrem Land Ihres Steuerwohnsitzes) bezahlen müssen. Gibt es einen Grund, warum Sie glauben, dass Sie das nicht müssen?
weil ich nichts gesehen habe, was sagt, ich sollte. Die CGT auf Immobilien ist normalerweise in dem Land zu zahlen, in dem sich die Immobilie befindet. Die nächste Antwort, die ich habe, ist, dass sie in Frankreich bezahlt werden sollte , aber ihr System ist nur für französische Immobilien eingerichtet.

Antworten (1)

Dieser Artikel von 2013 behauptet (mein Fettdruck)

Seit der Änderung des Steuerabkommens zwischen Großbritannien und Frankreich herrscht derzeit große Verwirrung, und ein Punkt der Verwirrung besteht darin, wie Immobilien für Kapitalgewinne besteuert werden. ... Seit der Änderung des Steuerabkommens zwischen Großbritannien und Frankreich werden Kapitalgewinne aus britischem Eigentum für in Frankreich ansässige Personen nun in Frankreich nach französischem Recht besteuert .

Einzelheiten können sich jedoch erneut geändert haben, da die britischen HMRC-Informationen hier (und hier möglicherweise auch relevant) „...nach dem 5. April 2015...“ erwähnen und sich auf die Steuereinnahmen zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich gemäß den Grundsätzen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Steuerabkommen auswirken können.

Sieht chaotisch aus. Ich möchte fachmännischen Rat.