Steuerliche Situation für britische Staatsbürger, die in Frankreich remote arbeiten, aber von einem britischen Arbeitgeber in GBP bezahlt werden

Ich bin britischer [und australischer] Staatsbürger. Ich habe seit November 2004 nur 9 Monate in Großbritannien gelebt. Abgesehen von den 9 Monaten im Jahr 2014 habe ich die letzten 7 Jahre in den USA gelebt und für denselben Arbeitgeber gearbeitet.

Ich prüfe die Möglichkeit, in Frankreich zu leben [Spanien oder Italien sind auch Anwärter], aber immer noch für meinen derzeitigen Arbeitgeber über die Niederlassung in London zu arbeiten und in GBP bezahlt zu werden.

Kann mir jemand sagen, wie die steuerliche Situation wäre. Ich würde entweder als PAYE-Mitarbeiter oder als Auftragnehmer angestellt. Ich verstehe, dass das Vereinigte Königreich ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich hat, also gehe ich davon aus, dass ich NUR in Frankreich besteuert würde, basierend auf dem Gesamteinkommen des Haushalts [nur meine Familie - Frau und 2 Kinder].

Gibt es Probleme, die ich beachten sollte, wenn ich in einer Währung [GBP] bezahlt und in einem anderen Land auf der Grundlage einer anderen [EUR] besteuert werde?

müsste ich meine Einkünfte in Zukunft in meiner britischen Steuererklärung angeben oder nur in der französischen Steuererklärung?

danke im voraus für jede hilfe

Wir s

Antworten (1)

Quelle

Möglicherweise müssen Sie britische Einkommenssteuer auf Ihr ausländisches Einkommen zahlen, z. B.:

  • Lohn, wenn Sie im Ausland arbeiten
  • Auslandsinvestitionen und Sparzinsen
  • Mieteinnahmen aus Auslandsimmobilien
  • Einkünfte aus im Ausland gehaltenen Renten
  • Ausländisches Einkommen ist alles außerhalb von England, Schottland, Wales und Nordirland. Als fremd gelten die Kanalinseln und die Isle of Man.

Gebietsansässige zahlen normalerweise britische Steuern auf ihr gesamtes Einkommen, unabhängig davon, ob es sich um ein britisches oder ein ausländisches Einkommen handelt. Es gibt jedoch Sonderregeln für Einwohner des Vereinigten Königreichs, deren ständiger Wohnsitz („Domizil“) im Ausland ist.

Ermitteln Sie Ihren Aufenthaltsstatus

Ob Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, hängt normalerweise davon ab, wie viele Tage Sie im Steuerjahr (6. April bis 5. April des Folgejahres) im Vereinigten Königreich verbringen.**

Sie sind automatisch ansässig, wenn entweder:

  • Sie haben im Steuerjahr 183 oder mehr Tage im Vereinigten Königreich verbracht
  • Ihr einziger Wohnsitz war im Vereinigten Königreich – Sie müssen ihn insgesamt mindestens 91 Tage lang besessen, gemietet oder darin gelebt haben – und Sie haben dort im Steuerjahr mindestens 30 Tage verbracht

Sie sind automatisch gebietsfremd, wenn entweder:

  • Sie haben weniger als 16 Tage im Vereinigten Königreich verbracht (oder 46 Tage, wenn Sie in den 3 vorangegangenen Steuerjahren nicht als im Vereinigten Königreich ansässig eingestuft wurden)
  • Sie arbeiten Vollzeit im Ausland (durchschnittlich mindestens 35 Stunden pro Woche) und haben weniger als 91 Tage im Vereinigten Königreich verbracht, davon weniger als 31 Tage mit Arbeit