Ich arbeite in den USA bei der Muttergesellschaft, mein Aufenthalt wird sich auf 183 Tage verlängern. Ich werde in den USA nicht bezahlt. Meine Firma in Indien, auf deren Gehaltsliste ich aufgeführt bin, schreibt mir mein indisches Gehalt nach Abzug der Steuern gut und zahlt mir eine Tagespauschale für meinen Aufenthalt in den USA. Muss ich in den USA Steuern zahlen und wenn ja, würde es anteilig auf mein indisches Einkommen oder nur auf das Tagegeld anfallen? Und zu welcher Rate.
Die Prüfung, ob Sie „steuerlich ansässig“ sind, ist komplizierter als nur die Frage, ob Sie 183 Tage oder länger bleiben. Sie können eine Reihe von Artikeln finden, die es beschreiben: Dies ist ein guter . Wenn Sie im laufenden Jahr 183 Tage in den USA verbracht haben, gelten Sie in der Regel als Resident.
Wenn Sie für Steuerzwecke ansässig sind, reichen Sie Steuerformulare ein und zahlen Steuern wie ein US-Bürger, was normalerweise die Zahlung von Steuern auf Einkünfte außerhalb der USA einschließt. (Das Steuerabkommen mit Indien verhindert, dass Sie doppelte Einkommensteuer zahlen, aber das bedeutet immer noch, dass Sie in beiden Ländern Steuern zahlen können.)
Wichtig ist jedoch, dass Sie, wenn Ihr Unternehmen Sie zum Arbeiten in die USA geschickt hat, es um Hilfe bei Ihrer Steuersituation bitten sollten – oder zumindest dafür bezahlen, dass Sie professionelle Beratung erhalten. Dies sind Kosten, die Ihnen nicht entstanden wären, wenn sie Sie nicht in die USA geschickt hätten, daher ist es angemessen, dass sie sie bezahlen.
Wenn dies Ihr erstes Jahr ist, können Sie dennoch als „Non Resident Alien“ eingestuft werden. Dann sind Sie in Ihrem konkreten Fall weder steuerpflichtig noch erklärungspflichtig.
Siehe IRS hier "Auch wenn Sie den Wesentlichkeitstest bestehen, können Sie als nichtansässiger Ausländer behandelt werden, wenn Sie sich während des laufenden Kalenderjahres weniger als 183 Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten, Sie einen Steuerwohnsitz in einem fremden Land haben im Laufe des Jahres, und Sie haben eine engere Verbindung zu diesem Land als zu den Vereinigten Staaten."
Sie müssen auch keine Erklärungen abgeben. Siehe hier
Wenn Sie jedoch als „ansässiger Ausländer“ eingestuft werden, wäre Ihre steuerliche Behandlung ganz anders. Ihr Unternehmen sollte in der Lage sein, Ihnen zu helfen.
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