Muss ich in Frankreich Steuern auf mein freiberufliches US-Einkommen zahlen?

Ähnlich wie bei dieser Frage (und der Frage , mit der OP verknüpft ist ) werde ich im Ausland (in Frankreich) leben und dort arbeiten, aber ich bin auch freiberuflich für in den USA ansässige Unternehmen tätig. Es gibt andere Fragen zu anderen Ländern, aber nichts, was ich für US-Frankreich finden konnte.

Ich bin US-Bürger und werde 12 Stunden pro Woche als Sprachassistent (assistant de langue ) in einer französischen High School arbeiten. Die Stelle wird vom Rektorat (und damit vom Kultusministerium) gefördert. Das Visum ist das Assistenten-/Lektorvisum ( Seite auf Französisch). Die Stelle ist offiziell vom 01.10.2018 bis 30.04.2019 (7 Monate) zu besetzen.

Ich arbeite weitere 20-30 Stunden pro Woche freiberuflich und verdiene ungefähr 3.000 US-Dollar pro Monat (alles durch in den USA ansässige Unternehmen). Die Stelle als Sprachassistent in Frankreich wird nach Abzug der Sozialabgaben mit etwa 794 €/Monat vergütet.

Muss ich mein US-Einkommen melden, wenn ich in Frankreich Steuern einreiche? Und muss ich Steuern zahlen, ähnlich wie ich sie in den USA zahle, wenn ich sie einreiche? Ich bin kein französischer Staatsbürger, daher kann ich mir nicht vorstellen, Steuern auf Geld zahlen zu müssen, das von rein in den USA ansässigen Unternehmen verdient wird, aber ich möchte sicher sein.

@Andy Ja. Ich habe das in den Fragetext eingefügt.
@Andy Ja, ich weiß, ich habe letztes Jahr mein französisches Einkommen angegeben, aber ich wurde nicht darauf versteuert. Ich weiß nur nicht, ob die französische Regierung will, dass ich Steuern auf mein US-Einkommen zahle, oder ob ich es überhaupt deklarieren muss.

Antworten (2)

Zunächst müssen Sie feststellen, ob Sie in Frankreich steuerlich ansässig sein werden.

Sie gelten als steuerlich ansässig, wenn der Großteil Ihrer Einkünfte aus Frankreich stammt. Sie sind auch steuerlich ansässig, wenn Sie einen erheblichen Teil Ihres Einkommens aus Frankreich beziehen und sich mehr als 183 Tage im Jahr in Frankreich aufhalten. Wenn Sie die meiste Zeit des Jahres außerhalb Frankreichs wohnen und der Großteil Ihres Einkommens nicht aus Frankreich stammt, sind Sie kein Steuerinländer.

Wenn Sie Ihren Steuerwohnsitz in Frankreich haben, sind Sie auf Ihr weltweites Einkommen einkommensteuerpflichtig. Es gibt spezielle Befreiungen für Expatriates, die kompliziert sind, und Sie müssen sich auf die französischen Steuerunterlagen beziehen, um festzustellen, wie viel Ihrer Steuern Sie durch diese Abzüge eliminieren können.

Wenn Sie kein Steuerinländer in Frankreich sind, schulden Sie Einkommenssteuern nur auf in Frankreich verdientes Geld.

Hmm... das ist schwierig. Technisch gesehen erfülle ich die 183-Tage-Anforderung (gerade so knapp), aber 75 % meines Einkommens stammen von in den USA ansässigen Unternehmen.

Das 183-Tage-Kriterium ist wichtiger, um festzustellen, ob Sie steuerlich ansässig sind und Einkommenssteuern zahlen müssen. In den meisten Regelungen ist das Land zuständig, in dem Sie am längsten leben.

Die Einkommenskriterien, nur machen Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Zumindest wenn man in Frankreich arbeitet und in Deutschland schläft.