Muss ich nach Ablauf meines Studentenvisums aus dem Schengen-Raum aus- und wieder einreisen oder irgendetwas abstempeln lassen, um im Schengen-Raum zu bleiben?

Meine Verlobte hat eine Studentenaufenthaltskarte für Spanien, die am 15. Dezember abläuft. Wir verlassen Spanien am 16. Dezember, um in die USA zu gehen, und kommen am 1. Januar zurück.

Die Website des spanischen Konsulats sagt: ( http://www.exteriores.gob.es/Consulados/LOSANGELES/en/InformacionParaExtranjeros/Pages/FAQ-Study-Visa.aspx )

„16. Ich bin amerikanischer Staatsbürger; Kann ich nach Abschluss meines Unterrichts als Tourist in Spanien oder anderen Schengen-Ländern bleiben? Sie können sich 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen vor Beginn oder nach Ablauf Ihres Studentenvisums im Schengen-Raum aufhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie sich an die Einwanderungspolizei wenden, um Ihr Visum bei der Einreise oder Ausreise aus Spanien abstempeln zu lassen, damit Sie Ihren Aufenthalt mit Ihrem Studentenvisum beginnen oder beenden können.“

Das ist mir etwas unklar. Ist die Idee, dass sie mit einem Studentenvisum eingereist ist, und wenn sie es nicht abgestempelt bekommt, aber weiterhin bleibt, wird sie ihr Visum überschreiten, obwohl ihr 90 Tage in 180 Tagen erlaubt sind?

Ist es in Ordnung, wenn wir einfach keine Briefmarken bekommen, aber am 16. Dezember abreisen? Es ist nur ein Tag, nachdem ihre Aufenthaltskarte abgelaufen ist.

Antworten (2)

Mit der Aufenthaltskarte, die bis zum 15. Dezember gültig ist, beginnt die 90/180-Tage-Regelung am 16. Dezember.

Zusammen mit der Karte ist das Beweis genug.

Wenn Sie auch ein Visum, auf dem die Aufenthaltskarte basiert, im Reisepass haben und das einen Einreisestempel hat, ist das auch ein Nachweis.

  • ob dies der Fall ist, geht aus Ihrer Frage nicht hervor

Bringen Sie bei der Wiedereinreise (am 1. Januar) vorsichtshalber die abgelaufene Aufenthaltskarte mit. Der 16. Dezember wird in den 90-Tage-Zeitraum gezählt (dh der 1. Januar ist der 2. Tag von 90, vorausgesetzt, das Studentenvisum hatte eine Gültigkeit von mindestens 3 Monaten).

Einige Länder haben die Position vertreten, dass eine Ausreise nach Ablauf eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder einer Aufenthaltserlaubnis tatsächlich erforderlich ist, obwohl die Schengen-Kodizes nichts dahingehendes enthalten. Visa für den längerfristigen Aufenthalt und Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch durch nationales Recht geregelt. Die Niederlande haben beispielsweise ein Gesetz, das verlangt, dass man irgendwann im Zusammenhang mit dem Ablaufdatum abreisen muss, unabhängig von der 90/180-Regel. Ich denke, in der Praxis ist es unwahrscheinlich, dass man damit Probleme haben wird, und ich kenne die spanischen Gesetze oder Richtlinien nicht, aber man sollte sich trotzdem bewusst sein.
@phoog Die zitierte Erklärung des spanischen Außenministeriums scheint dies für ansonsten visumfreie Bürger zu implizieren.
Tatsächlich scheint es das zu implizieren, aber ich stimme Claudiu zu, dass es verwirrend ist.

Es musste nicht aus- und wieder eingefahren werden und es war kein Stempel erforderlich.

Um die Sache noch komplizierter zu machen, ging die Aufenthaltskarte selbst kurz vor unserer Abreise verloren. Wir bekamen einen Polizeibericht, der besagte, dass es verloren gegangen war und es kein Problem gab, das Land zu verlassen.

Meine Verlobte konnte mit vollen 90 Tagen mit einem Touristenvisum wieder einreisen.