Ich bin polnischer und amerikanischer Staatsbürger, während meine Frau und meine Kinder nur US-Bürger sind. Wir möchten längere Zeit in Europa verbringen (z. B. 89 Tage in Spanien, dann 89 Tage in Frankreich, dann 89 Tage in Deutschland usw.), ohne Einwohner zu werden und weiterhin wie Touristen behandelt zu werden.
Da einer von uns EU-Bürger ist, muss sich nicht die ganze Familie an die 90/180-Tage-Schengen-Regelung halten? http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm
Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir keine Aufenthaltskarte beantragen müssen, wenn wir nur 89 Tage in Spanien bleiben, dann nach Frankreich übersetzen und dort weitere 89 Tage verbringen, dann 89 Tage in Deutschland, obwohl niemand einen Pass bekommt Stempel, der beweist, dass wir in ein anderes Schengen-Land gereist sind?
Da wir weniger als 6 Monate in einem einzigen EU-Land verbringen, wir in keinem EU-Land steuerlich ansässig sind und nur US-Einkommenssteuern zahlen? http://europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/index_en.htm
Wären wir irgendwann verpflichtet, eine von der EU zugelassene Krankenversicherung abzuschließen?
Wir unterrichten unsere Kinder zu Hause, würde ein Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Deutschland irgendwelche Probleme aufwerfen, wenn es darum geht, dass Deutschland eine Schulpflicht für Kinder hat?
Muss ich meinen polnischen statt amerikanischen Pass vorlegen, wenn ich in die EU fliege oder Wohnungen über Airbnb miete?
Da einer von uns EU-Bürger ist, muss sich nicht die ganze Familie an die 90/180-Tage-Schengen-Regelung halten?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir keine Aufenthaltskarte beantragen müssen, wenn wir nur 89 Tage in Spanien bleiben, dann nach Frankreich übersetzen und dort weitere 89 Tage verbringen, dann 89 Tage in Deutschland, obwohl niemand einen Pass bekommt Stempel, der beweist, dass wir in ein anderes Schengen-Land gereist sind?
Das ist richtig, siehe zB Längerer EU-Aufenthalt für Rentnerehepaare
- Da wir weniger als 6 Monate in einem einzigen EU-Land verbringen, wir in keinem EU-Land steuerlich ansässig sind und nur US-Einkommenssteuern zahlen?
Es könnte komplizierter sein. Wenn beispielsweise Frankreich das Land ist, in dem Sie sich in einem bestimmten Steuerjahr am längsten aufhalten (ohne Bezugnahme auf einen bestimmten Schwellenwert wie 6 Monate), könnten Sie meiner Meinung nach technisch als Einwohner für Steuerzwecke angesehen werden. Aber ohne feste Adresse, Vermögen oder Einkommen würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.
- Wären wir irgendwann verpflichtet, eine von der EU zugelassene Krankenversicherung abzuschließen?
Wenn Sie sich weniger als 90 Tage in einem bestimmten Land aufhalten, können Sie nicht verpflichtet werden, eine Versicherung abzuschließen. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben, kann das Land dies tun, aber es hängt von den nationalen Gesetzen ab. Es gibt keine EU-weite Anforderung oder „EU-anerkannte“ Krankenversicherung (abgesehen von der Reisekrankenversicherungspflicht für Schengen-Kurzaufenthaltsvisa, die jedoch offensichtlich nicht für Sie oder Ihre Familie gilt).
- Wir unterrichten unsere Kinder zu Hause, würde ein Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Deutschland irgendwelche Probleme aufwerfen, wenn es darum geht, dass Deutschland eine Schulpflicht für Kinder hat?
Keine Ahnung. Deutschland ist nicht das einzige Land mit Schulpflicht.
- Muss ich meinen polnischen statt amerikanischen Pass vorlegen, wenn ich in die EU fliege oder Wohnungen über Airbnb miete?
Ich glaube nicht, dass es so wichtig ist, wie die Leute denken, aber es zu präsentieren scheint bequemer zu sein. Was auch immer Sie an der Grenze tun, seien Sie darauf vorbereitet, zu einem späteren Zeitpunkt sowohl Ihre Staatsbürgerschaft als auch Ihre Beziehung zu Ihrer Familie nachzuweisen (dies könnte bedeuten, dass Sie eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde mit sich führen).
Rund 5:
Deutschland:
Während jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hat, gelten diese offenbar in allen nur für Personen mit dortigem Wohnsitz. (Ein Beispiel: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBW1983V40P72 ).
Um einen Wohnsitz klarer zu machen: Um das zu haben, braucht man
Tldr, mit weniger als 3 Monaten in Deutschland brauchst du dich um die Schule nicht kümmern.
...
Wie Relaxed sagte, gibt es auch in anderen Ländern (einschließlich Spanien und Frankreich) eine Schulpflicht; Sie können jedoch davon ausgehen, dass die entsprechenden Gesetze in allen Ländern angemessen sind.
Edmund Dantes