MWST und Zölle beim Import von persönlichen Gütern aus der Schweiz und den Kanalinseln in die EU?

Die Schweiz ist ziemlich düster: Sie ist Teil der Schengen-Zone (es gibt also keine physischen Grenzen), aber sie ist nicht Teil der Zollunion der Europäischen Union, also müssen Sie Zölle zahlen, wenn Sie Sachen von dort verlassen und importieren, richtig? Aber an wen und wann? Wie wird es durchgesetzt? Trotzdem sind Apple-Computer in der Schweiz (und auch auf den Kanalinseln) viel billiger als im restlichen Europa.

Die Kanalinseln gehören nicht zu Schengen, sondern zum gemeinsamen Reisegebiet (dasselbe gilt für das Vereinigte Königreich, Irland und einige kleine Inseln) und auch nicht zum EU-Mehrwertsteuergebiet.

Es gibt eine komische Firma namens Mymemory.co.uk, deren Geschäftsmodell ich nicht wirklich verstehe. Sie arbeiten mit recht günstigen Preisen für Europa und versenden aus der Schweiz und Jersey. Aus ihren AGB : Der Preis aller beworbenen Waren und Dienstleistungen beinhaltet alle anwendbaren britischen Steuern, einschließlich Mehrwertsteuer. Der Preis beinhaltet keine Einfuhrsteuern, die außerhalb des Vereinigten Königreichs anfallen.

Daher ist die Mehrwertsteuer vermutlich auch für Schengen-Staaten kein Thema. Aber wie sieht es mit Einfuhrzöllen aus?

Aus Wikipedia (Benutzer mit mehr Wiederholungen können den Link hier einfügen): Jersey, Guernsey und die Isle of Man sind Abhängigkeiten der britischen Krone, wobei die ersteren beiden direkt vor der französischen Küste und die letztere mitten in der Irischen See liegen. Die Inseln nehmen am freien Warenverkehr der EU teil, nicht jedoch an Personen, Dienstleistungen oder Kapital. Die Kanalinseln (wie sie 1972 definiert wurden, als das Vereinigte Königreich den Europäischen Gemeinschaften beitrat, jetzt Jersey und Guernsey) liegen außerhalb des Mehrwertsteuergebiets (da sie keine Mehrwertsteuer haben), während die Isle of Man darin liegt.[2] Beide Gebiete liegen innerhalb der Zollunion.[3]

Stelle dir das vor.

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Antworten (1)

http://www.hmrc.gov.uk/customs/tax-and-duty.htm#3 erklärt die Situation der Einfuhrumsatzsteuer ziemlich gut.

Wenn Sie über den Online-Kauf und den Versand an Sie sprechen, werden Sie auf dem Paket einen Zollaufkleber bemerken, auf dem Inhalt und Wert angegeben sind. Es liegt in der Verantwortung des Kurierunternehmens, alle fälligen Abgaben von Ihnen einzuziehen und an HMRC weiterzuleiten.

In der Praxis bedeutet dies, dass Sie vom Kurier eine Karte oder eine Notiz erhalten, auf der steht: „Wir beschlagnahmen Ihr Paket, bis Sie den Einfuhrzoll bezahlen“, und normalerweise wird zusätzlich zum Zoll selbst eine Gebühr erhoben.

Natürlich können Sie immer selbst hingehen und etwas zurückbringen, aber dann müssen Sie es bei der Einreise an der Zollkontrolle deklarieren.