Ich bin ein indischer Student, der kürzlich seinen Master in Frankreich abgeschlossen hat und ab Dezember in Luxemburg mit seiner Promotion beginnen wird. Aktuell habe ich ein Touristenvisum für Luxemburg für 5 Tage im Oktober beantragt, um meinen neuen Arbeitsplatz zu besuchen und die Reiseroute ebenfalls bereitgestellt. Nach meiner Bewerbung habe ich mich jedoch entschieden, nach meinem Luxemburg-Besuch meine alte Uni und meine alten Professoren in Frankreich zu besuchen und dort etwa einen Monat zu bleiben.
Meine Fragen sind:
1) Da das Luxemburger Touristenvisum höchstwahrscheinlich als "Aufenthaltsdauer: 5 Tage" ausgestellt wird, muss ich für den Urlaub danach ein separates französisches Visum beantragen?
2) Falls ich das französische Visum beantrage und erhalte, wird es ein Problem sein, dass ich nicht von Luxemburg nach Indien zurückkehre, wie ich es bei der Beantragung erwähnt und gezeigt hatte? Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Selbst wenn Ihr Luxemburg-Visum die 15-tägige „Schonfrist“ gemäß Artikel 24 des Schengen-Visakodex enthält , reicht das Visum nicht für einen zusätzlichen einmonatigen Aufenthalt in Frankreich aus. Es wäre jedoch innerhalb der Regeln, wenn Sie ein oder zwei Wochen in Frankreich bleiben. Es gibt jedoch keine Garantie, dass sie eine Nachfrist beinhalten.
Für einen zusätzlichen Aufenthalt von einem Monat benötigen Sie also auf jeden Fall ein weiteres Visum.
Es sollte kein Problem mit Ihrer Planänderung gegenüber dem ursprünglichen Visumantrag für Luxemburg geben. Zu den Problemen, die in einem solchen Fall auftreten können , gehören:
Benutzer61942
hakunamatata