Ich bin Inder und habe ein Arbeitsvisum aus Polen. Meiner Familie wurden Schengen-Visa ausgestellt. Das Unternehmen, dem ich beitrat, hatte nur Einzelfahrkarten gebucht. Mein neues Unternehmen plante, eine Aufenthaltskarte für meine Familie in Polen zu beantragen. Das Schengen-Visum für meine Familie wurde also nur für die Einreise nach Polen benötigt. Nachdem mir eine Aufenthaltskarte ausgestellt wurde, dürfen sie auch nach Ablauf ihres Schengen-Visums bei mir wohnen.
Zum Zeitpunkt des Abflugs aus Indien baten Leute von Austrian Airlines um Rückflugtickets für meine Familie. Weil sie keine hatten, wollte die Fluggesellschaft meiner Familie nicht erlauben zu fliegen. Ich musste in wenigen Minuten Rückfahrkarten für meine Familie buchen und aus Zeitgründen habe ich nicht erstattungsfähige Tickets gebucht. Wir haben nicht vor, nach Indien zurückzukehren. Schließlich ist mein Unternehmen nicht bereit, die Rückfahrkartenkosten zu erstatten.
War es für Austrian Airlines legal, uns das Fliegen zu verweigern?
Kann ich mir die Rückfahrkarten erstatten lassen?
Ein echtes Ticket ist sicherlich nicht erforderlich, um in den Schengen-Raum einzureisen, siehe Schengen-Flugreisebestätigung und Privatflugzeug und Ein Schengen-Visum ohne feste Reisepläne erhalten für alle Details.
Das heißt, es ist auch wahr, dass die Fluggesellschaft, die einen Passagier in ein Land gebracht hat, gezwungen sein kann, die Person an ihren Abflugort zurückzubringen, oder mit einer Geldstrafe belegt werden kann, weil sie sie ohne Überprüfung ihres Visums befördert hat, und sie manchmal auf Nummer sicher geht (z ihnen…).
Ob es legal ist, die Beförderung zu verweigern, hängt vom Vertragsrecht und den Verbraucherschutzbestimmungen ab. Im Fall von Austrian ist die einzige relevante Regel, die ich finden konnte, Artikel 7 ihrer Allgemeinen Beförderungsbedingungen
In angemessener Ausübung unseres Ermessens können wir uns weigern, Sie oder Ihr Gepäck auf unseren Flügen zu befördern, sofern wir Sie zuvor schriftlich benachrichtigt haben. Unter diesen Umständen haben Sie selbstverständlich Anspruch auf Rückerstattung.
[…]
7.1.7 Sie scheinen keine gültigen Reisedokumente zu haben, können versuchen, in ein Land einzureisen, für das Sie nur zur Durchreise berechtigt sind, oder für das Sie keine gültigen Reisedokumente haben, Ihre Reisedokumente während des Fluges zerstören oder sich weigern, Ihre Reise aufzugeben Dokumente an die Flugbesatzung – gegen Quittung – auf Anfrage; oder […]
Die Sprache ist ein bisschen weit gefasst und ich bezweifle, dass Sie viel Glück bei der Suche nach Wiedergutmachung haben würden, aber ich weiß es nicht wirklich.
Soweit ich weiß, hatten Sie zum Zeitpunkt der Abreise nur das Schengen-Visum, aber noch keine Aufenthaltskarte? Das touristische Schengen-Visum erfordert ein Rückflugticket für eine gültige Einreise, in diesem Fall hatte die Fluggesellschaft also völlig recht, da sie für den Rückflug verantwortlich wäre, wenn Ihnen aufgrund des fehlenden Rückflugtickets die Einreise in den Schengen-Raum verweigert worden wäre .
Madhur
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weiß nicht
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Entspannt
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