Schengen-Visum für Iraner in Neuseeland – wo beantragen?

Ein iranischer Kollege wird mit folgendem groben Zeitplan von Neuseeland in den Iran und nach Europa reisen:

Neuseeland (derzeit hier tätig) -> Iran (5 Tage) ->
Deutschland (2 Tage, Konferenz) -> Schweiz (2 Tage, Konferenz) ->
Deutschland (zur Abreise) -> Iran .

Da er Iraner ist, muss er persönlich ein Schengen-Visum beantragen. Wo bekommt er sein Visum her? Laut der deutschen Botschaft in Neuseeland benötigt er ein Visum der deutschen Botschaft im Iran, da er von dort aus in den Schengen-Raum reist. Aber er hat nur 5 Tage im Iran, was nicht annähernd genug Zeit ist, um ein Schengen-Visum zu beantragen und zu erhalten.

Wie kann mein Kollege in Schengen einreisen?

Das richtige Konsulat für die Beantragung eines Schengen-Visums ist das in Ihrem Wohnsitzland . Vielleicht hat die Person, mit der Ihr Kollege gesprochen hat, irgendwie den Eindruck, dass Ihr Kollege im Iran lebt und nur für einen kurzen Besuch in Neuseeland war?
@HenningMakholm das ist gut genug für eine Antwort, IMO
"wie er von dort geht": Über solche Dinge wird oft ungenau gesprochen. Sie denken normalerweise an den üblichen Fall, dass die Person aus dem Wohnsitzland zum Zielort reist. Sie neigen auch dazu anzunehmen, dass Menschen in dem Land leben, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen. Der Fall, dass man zwischen dem Verlassen des Aufenthaltslandes und der Ankunft am Zielort des Visums das Land der Staatsbürgerschaft besucht, ist zweifellos ungewöhnlich. Natürlich wäre es nicht notwendig, diese Fälle zu berücksichtigen, wenn die Leute die Regeln von vornherein genau angegeben hätten, wie in der Antwort von pbu.

Antworten (2)

Ist er in Neuseeland ansässig? Wenn er eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Neuseeland hat, kann er beim deutschen Konsulat in Wellington, Neuseeland, ein deutsches Visum beantragen.

Einwohner von Neuseeland, den Cookinseln, Französisch-Polynesien, Kiribati, Neukaledonien, Niue, Tonga, Tuvalu und Samoa können Schengen-Visa bei der Deutschen Botschaft in Wellington beantragen.

Quelle: http://m.wellington.diplo.de/Vertretung/wellington/en/05__ConsularMattersPassports/Living_20and_20working_20in_20Germany/_C3_9CS__Working_20Holiday_20and_20Visa_20Requirements__en.html

Um die Antwort von pbu zu ergänzen: Wenn er in Neuseeland ansässig ist, wird die deutsche Vertretung im Iran seinen Antrag nicht berücksichtigen. Meine Quelle dafür ist die Seite, die beschreibt, wie Visaanträge bei der deutschen Botschaft in Teheran bearbeitet werden (Hervorhebung hinzugefügt):

beanspruchen

Die Botschaft Teheran ist für Ihren Visumantrag zuständig, wenn:

...

Sie haben außerdem Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Iran. Dies ist der Fall, wenn die unter Umständen erkennen lassen, dass Sie für mindestens sechs Monate hier Einzug halten wollen (z. B. als Student, Arbeitnehmer u. A.). Die Botschaft ist nicht zuständig für iranische Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

...

Übersetzung:

Zuständigkeit

Die Botschaft von Teheran ist für Ihren Visumantrag zuständig, wenn:

...

Außerdem haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Iran. Dies ist der Fall, wenn die Umstände darauf hindeuten, dass Sie mindestens sechs Monate hier bleiben werden (z. B. als Student oder Arbeiter ua). Die Vertretung ist nicht zuständig für iranische Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

...