Spende für gemeinnützige 501(c)(3)-Organisation, wenn ich auch für sie arbeite: Steuerlich absetzbar?

Ich arbeite für eine gemeinnützige 501(c)(3)-Organisation und habe vor, ein paar Artikel für diese Organisation zu spenden. Kann ich diese Spende steuerlich geltend machen? Ist es ein Problem, dass ich für sie arbeite (und ich werde ihre W2 haben) in meiner Steuererklärung?

Antworten (3)

Die Bewertung ist immer dann ein ständiges Problem, wenn Sie Sachwerte an eine Wohltätigkeitsorganisation spenden – ob Sie dort arbeiten oder nicht.

Das Problem ist offensichtlich. Sie sagen, der Artikel war in neuwertigem Zustand und möchten den Aufkleberpreis geltend machen; IRS sagt, es war ein abgenutztes Stück Müll und will Ihnen 1 $ geben. Die Bewertung zu rechtfertigen liegt ganz beim Spender . Die Wohltätigkeitsorganisation ist nicht einmal beteiligt; Ihre Pflicht ist es , Ihnen einen Bestätigungsbrief zu schreiben, in dem Sie sagen, dass Sie tatsächlich bestimmte Gegenstände gespendet haben, und ihren Zustand, nicht ihren Wert, angeben.

Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie dem IRS den Wert nachweisen, und zwar mit allen Mitteln, die einen Richter des Finanzgerichts überzeugen.

Als Insider dürfen Sie grundsätzlich spenden. Natürlich werden solche Spenden zum Zeitpunkt der Prüfung einer verstärkten Prüfung unterzogen, da der IRS untersuchen kann, ob die Spenden gefälscht sind. Das Bestätigungsschreiben selbst zu unterschreiben, ist wahrscheinlich ein schlechter Plan.

Ein Audit könnte aus zwei Richtungen auf Sie zukommen. Zunächst natürlich eine Prüfung Ihrer persönlichen Steuern. Zweitens eine Prüfung der jährlichen Steuererklärung des Formulars 990 der Wohltätigkeitsorganisation. Ein Insider zu sein, erhöht die Meldeschwelle (macht es wahrscheinlicher), dass Ihre Identität und Ihre Gaben auf dem 990 offengelegt werden müssten ... was ein öffentliches Dokument ist, das von vielen gesehen wird, von denen jeder eine besorgniserregende Angelegenheit melden könnte das Finanzamt.

Und noch etwas. Sie dürfen den Wert Ihres Arbeitsergebnisses nicht abziehen. Sagen Sie, sie brauchen ein Schild vor dem Gebäude. Sie stecken 100 $ Material in ein Schild, für das Sie normalerweise 1000 $ verlangen. Sie spenden das Zeichen. Sie können nur 100 $ abziehen. Jetzt kann der Prüfer das Schild in Google Street View sehen und bestätigen, dass es existiert und wie ein 1000-Dollar-Schild aussieht. Er wird nicht zweimal auf 100 Dollar Material schauen, es ist glaubwürdig.

Danke, @Harper! Einige Ideen, die Sie in Ihrer Antwort erwähnt haben, kamen mir gestern in den Sinn, als ich Publ.526 las. Gut, dass Sie das Formular 990 und seine Zeitpläne erwähnt haben, ich werde es mir ansehen.

Sollte kein Problem sein. Wenn es sich nach der normalen Definition um eine rechtmäßig abzugsfähige Spende handelt, sollte die Tatsache, dass Sie auch für sie arbeiten, keine Rolle spielen.

Danke, @keshlam! Kennen Sie zufällig ein IRS-Dokument, das Ihre Meinung bestätigen könnte? Ich lese gerade die IRS-Regeln durch (hier: irs.gov/taxtopics/tc506.html ), aber ich kann nichts zum Thema des Themas finden.
@SleepyHollow - Ich habe viele Jahre im gemeinnützigen Sektor gearbeitet und mehrere Spenden (Geld- und Sachspenden) geleistet, die steuerlich absetzbar waren. Solange Sie einen Spendenbrief/Quittung haben, können Sie loslegen. Der IRS wird dies nicht speziell erwähnen, weil es keinen Grund dafür gibt.
Exakt. Es gibt kein Verbot, also gibt es nichts zu zitieren. Wenn Sie jedoch die eigenen FAQ-Seiten der URS durchsuchen, könnte dort jemand gefragt / beantwortet haben.
Tatsächlich diskutieren sie ausführlich die Angelegenheit von Insidern, die an eine Organisation spenden, in den Einreichungsanweisungen für das Formular 990 und seinen Zeitplänen.
Ah! Tnx für die Korrektur, @harper.

Das Risiko besteht darin, dass der IRS nicht glaubt, dass Sie die Spende getätigt haben. Dem begegnen Sie also mit Beweisen. Geld per Scheck oder Kreditkarte ist gut. Dies ist tatsächlich eine kürzliche Änderung des Steuergesetzes.

Wenn Sie Waren spenden, erhalten Sie eine Quittung. Auch wenn es die Menge nicht erfordern würde. Lassen Sie auch ein Wertgutachten erstellen, damit ein Dritter den Wert bestimmen kann.