Steuerabkommen mit den USA – Befreiung für 2 Steuerjahre oder 24 Monate?

Ich bin mit einem J1-Visum in den USA und dank eines Steuerabkommens mit meinem Land bin ich für 2 Jahre steuerbefreit. Bedeutet das 2 Steuerjahre oder 24 Monate?

Wenn ich beispielsweise am 1. August 2012 in die USA eingereist bin, gilt das Steuerabkommen vom 1. August 2012 bis zum 31. Juli 2014, dh 24 Monate, oder vom 1. August 2012 bis zum 31. Dezember 2013, dh 17 Monate?

Ist dies die Situation, die als "Dual-Status-Alien" bezeichnet wird?

Ich suche in erster Linie nach Referenzen und nicht nach einer Antwort mit Ja oder Nein.

Antworten (2)

Wie littleadv sagt, wie die Einkommensteuerbefreiung vom Abkommen funktioniert, hängt genau davon ab, was das Abkommen sagt.

Aber ob Sie für US-Bundessteuerzwecke ein ansässiger Ausländer oder ein nicht ansässiger Ausländer sind, wird vollständig durch das US-amerikanische Gesetz bestimmt und ist eine andere Frage als die Steuerbefreiungen des Abkommens. Wer ein Einwohner ist, wird in Publikation 519 erörtert.

Sie sind ein ansässiger Ausländer, wenn Sie entweder den Green Card Test oder den Substantial Presence Test bestehen. Für den Substantial Presence Test sind Sie 2014 in den USA ansässig, wenn (die Anzahl der Tage, an denen Sie sich 2014 in den USA aufgehalten haben) + (1/3 der Anzahl der Tage, an denen Sie sich 2013 in den USA aufgehalten haben) + (1/ 6 der Tage, an denen Sie sich 2012 in den USA aufhalten) >= 183 Tage. Grundsätzlich besteht der Test, wenn man sich die Hälfte des Jahres in den USA aufhält, und selbst wenn man es nicht ist, können Tage aus den Vorjahren zu einem gewissen Anteil angerechnet werden.

Tage werden jedoch im Substantial Presence Test für Personen in bestimmten Status, den „ befreiten Personen “, nicht gezählt. Sie haben nicht gesagt, welche Art von J1 Sie haben; wenn Sie ein J1-Student wären, dann wären Sie als „Student“ eine befreite Person; für jede andere Art von J1 wären Sie als „Lehrer oder Auszubildender“ eine befreite Person. Ob Sie eine befreite Person sind, hängt jedoch auch davon ab, ob Sie in den vergangenen Jahren eine befreite Person waren. Ein „ Student “ ist keine steuerbefreite Person, wenn er für einen Teil der letzten 5 Kalenderjahre eine steuerbefreite Person war. Ein „ Lehrer oder Auszubildender “ ist keine befreite Person, wenn er in den vorangegangenen 6 Kalenderjahren für einen Teil von 2 Kalenderjahren eine befreite Person war.

Wenn Sie sich zum ersten Mal in den USA aufhalten, bedeutet dies grundsätzlich, dass Sie als Student in den ersten 5 Kalenderjahren ein gebietsfremder Ausländer und danach ein gebietsansässiger Ausländer sind. Wenn Sie ein J1 und kein Student sind, sind Sie in den ersten 2 Kalenderjahren ein nichtansässiger Ausländer und danach ein ansässiger Ausländer. Also für dich:

  • Wenn Sie ein J1-Student sind, sind Sie für Ihre J1-Zeit im Jahr 2014 eine befreite Person. Keiner Ihrer Tage wird auf den Substantial Presence Test angerechnet, also bestehen Sie ihn nicht. Sie wären für das ganze Jahr 2014 ein gebietsfremder Ausländer .

  • Wenn Sie ein J1 und kein Student sind, wären Sie für keinen Teil des Jahres 2014 eine befreite Person, da Sie bereits für einen Teil von 2 der letzten 6 Jahre (2012 und 2013) und somit für alle eine befreite Person waren Ihrer Tage in den USA im Jahr 2014 werden im Substantial Presence Test gezählt, den Sie für 2014 bestehen würden. Sie wären also für das ganze Jahr 2014 ein ansässiger Ausländer .

In keinem Fall würden Sie einen doppelten Status haben.

In vielen Doppelbesteuerungsabkommen gelten die Steuerbefreiungen aufgrund einer „Sparklausel“ nicht für ansässige Ausländer. Wenn Ihr Steuerabkommen so lautet und Sie ein Einwohner sind, dann sind Sie nicht von der Steuer befreit. Einige Steuerabkommen tun dies jedoch nicht; Beispielsweise gilt die Sparklausel des Steuerabkommens zwischen den USA und China nicht für die Abschnitte für Studenten und Forscher, sodass sie weiterhin die Vorteile des Steuerabkommens nutzen können, nachdem sie ihren Wohnsitz erworben haben. (Das Steuerabkommen zwischen den USA und China sieht eine 36-monatige Einkommenssteuerbefreiung für Forscher vor, die sich normalerweise über 4 Kalenderjahre erstreckt, viel länger als die 2 Kalenderjahre, in denen sie nicht ansässig sind.)

In der Veröffentlichung 519 heißt es: „ Befreite Person. Zählen Sie keine Tage , an denen Sie eine befreite Person sind.“ Dies deutet darauf hin, dass dies von Tag zu Tag entschieden wird. Dann: „Lehrer und Auszubildende … Sie werden 2014 keine befreite Person als Lehrer oder Auszubildender sein, wenn Sie als Lehrer, Auszubildender oder Student für einen Teil von 2 der 6 vorangegangenen Kalenderjahre befreit waren.“ Hier geht es um Jahre, nicht um Tage. Ich bin ein bisschen verwirrt. Aber ist das dann richtig? Wenn ich für 2012 und 2013 eine beliebige Anzahl von Tagen aus dem Präsenztest ausschließe, kann ich dann für 2014 keine Tage ausschließen?
Stimmt es auch, dass „befreite Person“ einfach bedeutet „wenn Sie an einem bestimmten Tag als steuerbefreite Person gelten, brauchen Sie diesen Tag nicht auf den Präsenztest anzurechnen“? Dieses ganze Steuergeschäft ist lächerlich kompliziert, frustrierend und schwer zu verstehen.
@Shim: Ja, befreite Person gilt für Tage, an denen Sie vom Substantial Presence Test befreit sind, der Tage zählt. Sie „schließen“ nicht aus – ob Sie für einen Tag eine befreite Person sind, ist gesetzlich festgelegt, Sie haben keine Wahl. Wenn Sie ein J1-Nichtstudent sind, waren Sie für alle Tage, an denen Sie sich 2012 und 2013 in den USA im J1-Status aufgehalten haben, eine befreite Person; und für keine Tage im Jahr 2014 zählen Sie als befreite Person.
Danke, das ist klar. Im 3. Jahr, also 2014, dürfen keine Tage als steuerfrei gezählt werden. Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, gilt das Doppelbesteuerungsabkommen für 24 Monate oder für 2 Steuerjahre? Es ist der Vertrag mit Rumänien , Artikel 19(1). Ich habe es mehrmals durchgesehen, aber ich finde es sehr schwer zu verstehen. Zum Beispiel sagt Artikel 19 (1) eigentlich nichts aus , der Satz enthält kein Verb. Es sagt nur, für wen es gilt, aber es sagt nicht, was es ist, das gilt.
@Shim: Wenn dort nur "Jahr" steht, bedeutet dies einen Zeitraum von 12 Monaten, also 24 Monate, sodass Ihre Einkünfte in den ersten 7 Monaten des Jahres 2014 von der US-Einkommensteuer befreit sind. Und die Sparklausel (in den Absätzen 3 und 4 von Artikel 4) schließt Artikel 19 aus, wenn Sie den Status eines Nichteinwanderers haben, sodass Sie die Abkommensvorteile erhalten, obwohl Sie für das gesamte Jahr 2014 ein ansässiger Ausländer sind.
Seit Ihrem letzten Kommentar wurde mir von nrtaxreturn.com mitgeteilt, dass die Steuerbefreiung für zwei Kalenderjahre gilt, dh nur bis zum 31. Dezember 2013. Sie haben keine Erklärung oder andere Referenzen als diese Erklärung bereitgestellt. Ich bekomme dazu immer wieder widersprüchliche Informationen. Kennen Sie einen Ort, an dem ich diesbezüglich um Klärung bitten kann?
Ich habe Informationen erhalten, die darauf hindeuten, dass nrtaxreturn.com falsch war, und Sie haben Recht. Wieder akzeptiert.

Es hängt vom tatsächlichen Vertrag ab (also keine Referenzen, da Sie nicht gesagt haben, um welchen es sich handelt), aber im Allgemeinen sind es 24 Monate. Wenn Sie die Uhr also ab August begonnen haben, dauert Ihre Befreiung bis Ende Juli des zweiten Jahres. Auf dem 1040NR Schedule OI notieren Sie die Monate der Befreiung, die Sie für jedes Jahr verwendet haben (Zeile L).

Sobald die Befreiung abläuft, beginnt Ihre Uhr für die Anwesenheit zu ticken, und Sie werden möglicherweise für dieses Jahr Ausländer mit doppeltem Status.

Doppelstatusfremder ist eine Person, die nur einen Teil des Jahres steuerlich ansässig ist. Sie reichen zwei Formulare ein: 1040NR für den gebietsfremden Teil des Jahres und 1040 für den gebietsansässigen Teil des Jahres.

Jetzt bin ich verwirrt. Wenn also die Befreiung 2014 ausgelaufen ist, ist es vielleicht immer noch nicht notwendig, nach der Anleitung für den "doppelten Status" zu hinterlegen? Nach der Prüfung der wesentlichen Anwesenheit muss ich in den letzten 3 Jahren gemäß Sonderregelung insgesamt 183 Tage haben, ohne die Tage während der Befreiung. Die einzige Möglichkeit, 183 Tage zu haben, ist, wenn die Befreiung vor dem 1. Juli 2014 abgelaufen ist (da bis zum 31. Dezember 2014 noch 183 Tage verbleiben). Meine Befreiung ist nach dem 1. Juli abgelaufen, daher bestehe ich nach meinem Verständnis den Präsenztest nicht . Bedeutet das, dass ich immer noch nur 1040<b>NR</b> einreiche?
Wenn Sie die Tage wegen erheblicher Anwesenheit von der Zählung ausnehmen - dann ja. Wenn Sie nur die Einkünfte von der Steuer absetzen dürfen, dann nein. Ich weiß nicht, was der Vertrag sagt.
@Shim Übrigens gibt es auch einen Fall, in dem Sie sich dafür entscheiden können , ein Teiljahr steuerlich ansässig zu sein, selbst wenn die erheblichen Präsenztage es Ihnen ermöglichen, nicht ansässig zu sein. Einige Abzüge können nur vorgenommen werden, wenn Sie als Einwohner einreichen.
Das Doppelbesteuerungsabkommen hat nichts mit dem Substantial Presence Test zu tun. Beim Substantial Presence Test ist er entweder ganzjährig ansässiger Ausländer oder ganzjährig gebietsfremder Ausländer. Er kann keinen doppelten Status haben.
Das Steuerabkommen @ user102008 kann Tage von der Prüfung auf wesentliche Anwesenheit ausnehmen, da der Doppelstatus eine Wahl ist.
@littleadv: Ich habe kein Steuerabkommen gesehen, das über den Substantial Presence Test spricht. (Wie auch immer, das Steuerabkommen des OP tut dies nicht.) Außerdem ist es im Allgemeinen keine Wahl, einen doppelten Status zu haben. Es gibt einige seltene Umstände, unter denen Nichtansässige First-Year-Choice nutzen können, die nicht auf das OP anwendbar sind, weil er ein Ansässiger ist; und immer noch nicht auf ihn anwendbar, als er ein Nichtansässiger war.
@littleadv: Ich habe niemandes Gedanken gelesen. Das OP sagte in den Kommentaren zu meiner Antwort, dass es sich bei dem fraglichen Vertrag um den mit Rumänien handelt, und er hat sich Artikel 19 für Lehrer angesehen, was bedeutet, dass er für die ersten 2 Kalenderjahre eine befreite Person ist, was bedeutet, dass er ansässig ist für das gesamte Jahr 2014. Und das Steuerabkommen zwischen den USA und China erwähnt den Substantial Presence Test nicht.
@ user102008 Dieser Absatz in pub. 519 scheint darauf hinzudeuten, dass sich Steuerabkommen auf die Bestimmung auswirken können, ob jemand für Steuerzwecke ein Wohnsitz ist.