Steuererklärung: Auslandssparkonto in Fremdwährung entwertet?

Ich möchte klären, wie ich in meiner Situation mit Steuern richtig umgehe. Ich arbeite mit CPA, aber wir haben unterschiedliche Ansichten zu diesem Thema. Ich hoffe, den richtigen Weg zu finden, damit umzugehen. Google hilft nicht wirklich weiter.

Die Situation (Zahlen dienen der Vereinfachung der Berechnungen):

Ich bin US-Steuerzahler und Steueransässiger für 2018.

Ich habe ein Sparkonto (20 % APY) in einem fremden Land und in einer Fremdwährung ( als Beispiel CUR ). Ich habe kein Geld vom Konto abgehoben und Zinsen bekommen. Geld ist bis heute da.

CUR wurde im Jahr 2018 zweimal abgeschrieben .

Wechselkurs vom 01.01.2018: 1 USD = 5 CUR
Wechselkurs vom 31.02.2018: 1 USD = 10 CUR

Kontostand:
01.01.2018: 10000 CUR = 2000 $ zum 01.01 oder 1000 $ zum 31.12.
31.12.2018: 12000 CUR = 2400 $ zum 01.01 oder 1200 $ zum 31.12

Zinsen in Fremdwährung: 2000 CUR = 400 $ zum 01.01. oder 200 $ zum 31.12

Aufgrund der Währungsabwertung habe ich jedoch tatsächlich 1000 $ verloren = 2000 $ (01.01.) + 200 $ (Zinsen) - 1200 $ (31.12.)

Meine Meinung: Ich kann $1000 verloren in meiner Steuererklärung angeben, keine Steuern fällig.
Mein CPA meint, dass ich Steuern ab $200 Zinsgewinn zahlen muss (Stand 31.12.).

Wie geht man damit richtig um?

Sie können sich die Währung als Aktie vorstellen, während die Zinserträge wie Dividenden sind. Solange Sie die Aktie halten, gibt es keinen realisierten Kapitalgewinn oder -verlust, daher müssen Sie die verdienten Dividenden zahlen.

Antworten (1)

Ich habe kein Geld vom Konto abgehoben und Zinsen bekommen. Geld ist bis heute da.

CUR wurde im Jahr 2018 zweimal abgeschrieben.

Der CPA hat recht, denn Ihr Währungsverlust ist nicht realisiert . Dies unterscheidet sich nicht vom Besitz einer Aktie, die im Laufe des Jahres an Wert verloren hat und die Sie immer noch halten.

Erst wenn Sie die Währung verkaufen, erkennen Sie den Verlust und können ihn abziehen.

Wenn ich also im Steuerjahr 2019 CUR in USD umwandle, kann ich einen Verlust geltend machen?
Du nimmst Verluste, wenn du sie erkennst , also ja.