Steuern unter Verwendung des Mädchennamens und des früheren Einwanderungsstatus zurückreichen?

Meine Frau verdiente im ersten Monat des Jahres 2016 als Visumsinhaberin Geld, bevor sie in ihr Land zurückkehrte. Zu dieser Zeit reichte sie keine Bundes- oder Landessteuer ein. Sie hat das W-2 in ihrem Heimatland nicht erhalten. Sie kam 2017 zurück und wir haben in diesem Jahr geheiratet.

Ich bin US-Bürgerin und wir beginnen mit der Anpassung ihres Status als ständige Einwohnerin. Wir haben sie 2016 W-2 von ihrem alten Arbeitgeber angefordert und erhalten. Wir möchten die Akte mit einer Rückerstattung untermauern.

Meine Fragen sind:

  1. Sollte sie ihren Mädchen- oder Ehenamen verwenden? Ich habe gelesen, dass sie den Ehenamen verwenden sollte, da sonst ein Namenskonflikt mit der Sozialversicherung auftauchen würde. Gilt das bei der Hinterlegung?

  2. Auf Seite 2 des Formulars 1040NR-EZ 2016 (Schedule OI) wird gefragt, ob

"Haben Sie sich jemals als Inhaber einer Green Card der Vereinigten Staaten beworben?"

Wäre das „Nein“, da es ihren Status im Jahr 2016 berücksichtigt?

Welches Formular meinst du? Anscheinend wollten Sie sagen "Auf dem Formular 2016 [...] Seite 2", aber die Formularnummer ausgelassen. Anscheinend beziehen Sie sich auf Schedule OI for Form 1040NR oder 1040NR-EZ.
@ user102008 Richtig. Ich habe die Frage aktualisiert.

Antworten (2)

Sie sollte ihren aktuellen Namen und ihre aktuelle Adresse verwenden, auch wenn sie sich von dem Namen und der Adresse unterscheidet, die sie im betreffenden Jahr hatte.

Bei der Frage, ob sie sich um einen Daueraufenthalt beworben hat, sollte sie meiner persönlichen Meinung nach mit Ja antworten, da es hier nicht um "im Laufe des Jahres" geht, sondern um "jemals", also jederzeit bis jetzt ( wenn sie das Formular ausfüllt). Ich glaube nicht, dass ein Ja zu dieser Frage ihre Steuererklärung beeinflussen wird.

Ich bin mir bei Ihrem zweiten Absatz nicht 100% sicher - die Angabe zum Antrag auf PR wird meiner Meinung nach (obwohl ich mir nicht sicher bin) verwendet, um festzustellen, ob jemand in einem bestimmten Jahr ein PR für Steuerzwecke ist. Die Angabe als solche in einem zurückgelegten Jahr kann fälschlicherweise etwas über den steuerlichen Wohnsitzstatus aussagen. Hast du dafür eine Quelle?
@Grade'Eh'Bacon: Es gibt keine "PR für Steuerzwecke". Sobald jemand dauerhaft ansässig wird, besteht er den Green Card-Test, um ein ansässiger Ausländer zu sein, aber die Bewerbung zählt nicht. Es gibt noch einige andere Dinge, z. B. bedeutet die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, dass Sie in seltenen Fällen keine "engere Verbindung zu einem fremden Land" beanspruchen können, wenn jemand, der sonst ein Einwohner wäre, ein Nichtansässiger sein möchte, aber das Formular 8840 fragt ausdrücklich danach ob Sie sich während des Jahres beworben haben.
Ja, genau das meine ich - und Sie wollen keine Diskrepanz zwischen zwei Formularen, die für dasselbe Jahr eingereicht wurden. Sie mögen Recht haben, aber ohne Quelle ist unklar, ob dies weiter untersucht werden sollte. Sie geben an, dass dies ein seltener Umstand ist, aber für Personen, die im selben Jahr steuerlich in mehr als 2 Ländern ansässig sind, ist dies nicht so ungewöhnlich.

Ich rief das IRS Tax Help Center an und sie bestätigten:

  1. Der Name sollte der aktuelle Name sein, da die SSN mit dem Namen übereinstimmt.
  2. Die anderen Informationen, einschließlich des Anmeldestatus, sollten durch die Situation in dem einzureichenden Steuerjahr dargestellt werden. In diesem Fall wäre die Antwort "Nein", da dies der damalige Stand war.