Meine Frau verdiente im ersten Monat des Jahres 2016 als Visumsinhaberin Geld, bevor sie in ihr Land zurückkehrte. Zu dieser Zeit reichte sie keine Bundes- oder Landessteuer ein. Sie hat das W-2 in ihrem Heimatland nicht erhalten. Sie kam 2017 zurück und wir haben in diesem Jahr geheiratet.
Ich bin US-Bürgerin und wir beginnen mit der Anpassung ihres Status als ständige Einwohnerin. Wir haben sie 2016 W-2 von ihrem alten Arbeitgeber angefordert und erhalten. Wir möchten die Akte mit einer Rückerstattung untermauern.
Meine Fragen sind:
Sollte sie ihren Mädchen- oder Ehenamen verwenden? Ich habe gelesen, dass sie den Ehenamen verwenden sollte, da sonst ein Namenskonflikt mit der Sozialversicherung auftauchen würde. Gilt das bei der Hinterlegung?
Auf Seite 2 des Formulars 1040NR-EZ 2016 (Schedule OI) wird gefragt, ob
"Haben Sie sich jemals als Inhaber einer Green Card der Vereinigten Staaten beworben?"
Wäre das „Nein“, da es ihren Status im Jahr 2016 berücksichtigt?
Sie sollte ihren aktuellen Namen und ihre aktuelle Adresse verwenden, auch wenn sie sich von dem Namen und der Adresse unterscheidet, die sie im betreffenden Jahr hatte.
Bei der Frage, ob sie sich um einen Daueraufenthalt beworben hat, sollte sie meiner persönlichen Meinung nach mit Ja antworten, da es hier nicht um "im Laufe des Jahres" geht, sondern um "jemals", also jederzeit bis jetzt ( wenn sie das Formular ausfüllt). Ich glaube nicht, dass ein Ja zu dieser Frage ihre Steuererklärung beeinflussen wird.
Ich rief das IRS Tax Help Center an und sie bestätigten:
Benutzer102008
Shawn