Auf meinen Steuerstatus und den wesentlichen Anwesenheitstest für F1-Student auf OPT

Ich habe viel zu diesem Thema gelesen, aber ich bin mir immer noch unsicher in Bezug auf meinen aktuellen Steuerstatus, da die Freistellungstage für F1-Studenten zählen.

Ich habe mein F1-Visum erhalten und studiere seit Januar 2013 in den USA und habe wie letztes Jahr im Frühjahr 2018 meinen Abschluss gemacht. Ende 2018 und bis 2019 habe ich Vollzeit gearbeitet.

2013-2017: Ich habe durchschnittlich etwa 8 Monate im Land verbracht. 2018: Ich bin im Land geblieben. 2019: Ich bin bisher im Land geblieben.

Kann ich mich jetzt für Steuerzwecke als ansässigen Ausländer betrachten, um meine Steuern für 2018 (fällig im April 2019) einzureichen? Rechne ich für die wesentliche Präsenzprüfung ab 2019 oder ab 2018? Kann ich jetzt das Formular 1040 verwenden oder muss ich immer noch 1040NR+8843 verwenden, wie ich es in den vergangenen Jahren getan habe?

Antworten (1)

Ja, Sie sind das ganze Jahr 2018 über ein ansässiger Ausländer. Angenommen, Sie waren vor 2013 keine „befreite Person“ gewesen, dann wären Sie für alle Ihre Tage im F1-Status eine „befreite Person“ (befreit vom Substantial Presence Test). in 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017. Für 2018 wären Sie an keinem Ihrer Tage im F1-Status eine „befreite Person“, da Sie für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre eine „befreite Person“ waren . (Es sei denn, Sie möchten nach 5 Jahren „engere Verbindung zum Ausland“ behaupten, immer noch eine „befreite Person“ zu sein.) Daher zählen alle Ihre Tage im F1-Status im Jahr 2018 im Substantial Presence Test, und Sie haben genügend Tage Anwesenheit im Jahr 2018, um den Test zu bestehen und für 2018 ein ansässiger Ausländer zu sein.

Als ansässiger Ausländer würden Sie das Formular 1040 verwenden, um Ihre Bundessteuererklärung einzureichen.

Vielen Dank! Als Folgefrage: Kann ich dieses Jahr eine E-Akte einreichen oder wird das scheitern, weil ich vorher 1040-NRs verwendet habe? Ich habe versucht, ein 1040-Formular per E-Mail einzureichen, aber es wurde aufgrund einer Nichtübereinstimmung im AGI abgelehnt, hieß es. Wenn es fehlschlägt, kann ich die 1040 einfach direkt mailen?
@Clippy: Du kannst die 1040 natürlich immer direkt mailen. Bei der E-Datei bin ich mir nicht sicher.