Ich habe viel zu diesem Thema gelesen, aber ich bin mir immer noch unsicher in Bezug auf meinen aktuellen Steuerstatus, da die Freistellungstage für F1-Studenten zählen.
Ich habe mein F1-Visum erhalten und studiere seit Januar 2013 in den USA und habe wie letztes Jahr im Frühjahr 2018 meinen Abschluss gemacht. Ende 2018 und bis 2019 habe ich Vollzeit gearbeitet.
2013-2017: Ich habe durchschnittlich etwa 8 Monate im Land verbracht. 2018: Ich bin im Land geblieben. 2019: Ich bin bisher im Land geblieben.
Kann ich mich jetzt für Steuerzwecke als ansässigen Ausländer betrachten, um meine Steuern für 2018 (fällig im April 2019) einzureichen? Rechne ich für die wesentliche Präsenzprüfung ab 2019 oder ab 2018? Kann ich jetzt das Formular 1040 verwenden oder muss ich immer noch 1040NR+8843 verwenden, wie ich es in den vergangenen Jahren getan habe?
Ja, Sie sind das ganze Jahr 2018 über ein ansässiger Ausländer. Angenommen, Sie waren vor 2013 keine „befreite Person“ gewesen, dann wären Sie für alle Ihre Tage im F1-Status eine „befreite Person“ (befreit vom Substantial Presence Test). in 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017. Für 2018 wären Sie an keinem Ihrer Tage im F1-Status eine „befreite Person“, da Sie für einen Teil der 5 vorangegangenen Kalenderjahre eine „befreite Person“ waren . (Es sei denn, Sie möchten nach 5 Jahren „engere Verbindung zum Ausland“ behaupten, immer noch eine „befreite Person“ zu sein.) Daher zählen alle Ihre Tage im F1-Status im Jahr 2018 im Substantial Presence Test, und Sie haben genügend Tage Anwesenheit im Jahr 2018, um den Test zu bestehen und für 2018 ein ansässiger Ausländer zu sein.
Als ansässiger Ausländer würden Sie das Formular 1040 verwenden, um Ihre Bundessteuererklärung einzureichen.
Clippy
Benutzer102008