Was ist als gebietsfremder ausländischer Alleineigentümer einer US LLC in Wyoming einzureichen?

Ich bin russischer Staatsbürger, lebe in Russland und besitze eine LLC in Wyoming. Ich bin der einzige Eigentümer dieser LLC (Single Member Managed LLC). Ich verwende dieses Unternehmen, um internationale Zahlungen über 2checkout.com (US) und Paypal auf meiner Website zu akzeptieren. Ich überweise das gesamte erhaltene Geld auf mein Payoneer-Konto (USA). Ich verkaufe Webdienste nur über meine Website an alle Welt. Ich war noch nie in den USA – das Unternehmen wurde über das Internet durch einen registrierten Vertreter gegründet. Ich habe kein Büro in den USA und kein echtes Bankkonto.

Beschäftige ich mich mit einem Handel oder Geschäft in den Vereinigten Staaten?

Sind die von Käufern außerhalb der Vereinigten Staaten erhaltenen Zahlungen effektiv mit den USA verbunden? Oder ich brauche US-Kunden für geschäftliche Zwecke, die effektiv mit den USA verbunden sind.

Muss ich das Formular 1040NR nur mit meinen Daten ausfüllen und den Rest leer lassen? Wenn ja, wann dann?

Muss ich Formular 5472 + Formular 1120-F ausfüllen? Wenn ja, wann dann?

Muss ich das Schedule C-Formular ausfüllen? Wenn ja, wann dann?

Warum würdest du das tun?
@MoneyAnn Was tun?
@Alex hast du ein Paypal-Geschäftskonto in den USA?

Antworten (1)

Als Faustregel gilt, dass jede US-Person mindestens zwei Arten von Meldepflichten gegenüber dem IRS hat.

  1. Informationsberichterstattung
  2. Steuerberichterstattung

Aufgrund Ihrer Frage wissen wir, dass (1) Sie ein gebietsfremder Ausländer (2) ohne wesentliche Präsenz in den USA auf individueller Ebene sind. (3) Sie sind jedoch Eigentümer einer LLC, und hier beginnt der Spaß, denn (laut IRS):

"Eine Person bedeutet eine natürliche und juristische Person, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ..."

Daher sind Sie eine US-Person und in vollem Umfang verpflichtet, Informationen und Steuererklärungen im Zusammenhang mit der LLC abzugeben . (Ob Ihre LLC Einnahmen erzielt hat, die für die Besteuerung in Frage kommen, ist eine andere Frage und soll hier nicht diskutiert werden.)

Um Ihren Meldepflichten nachzukommen, kann der folgende allgemeine Prozess hilfreich sein:

  1. Beantragen Sie die EIN, indem Sie das Formular SS-04 per Fax einreichen (ohne EIN können Sie keine LLC-spezifischen Informationen einreichen)
  2. FBAR elektronisch für LLC mit EIN als Kennung einreichen (es werden hohe Strafen fällig, wenn Sie dies nicht tun)
  3. EITHERReichen Sie das Pro-forma-Formular 1120 zusammen mit dem Formular 5472 per Fax ein ( Quelle ) ORPlanen Sie einen ITIN-Antrag bei einer beliebigen CPA - in meinem Fall haben sie die EIN aus Schritt (1) genommen und damit eine "Null-Einkommen" -Steuererklärung eingereicht basierend auf Formular 1120

1-2 Monate später sollten Sie eine ITIN, eine EIN sowie eine FBAR-Bestätigungs-E-Mail haben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie mit Ihrer ITIN Nulleinkommensteuererklärungen für zukünftige Jahre in wenigen Minuten mit Diensten wie z. B. Sprintax elektronisch einreichen .

Wann genau Sie einreichen müssen, liegt sicher an der jährlichen Meldefrist (15. April dieses Jahres). Schließlich führt die Nichtbeachtung eines der oben genannten Punkte möglicherweise nicht zu sofortigen Strafen, da davon ausgegangen werden kann, dass der IRS größere Fische zu braten hat. Denken Sie jedoch daran, dass Ihr Unternehmen technisch gesehen nicht konform ist, bis Sie alle Ihre Meldepflichten erfüllt haben.

Ich glaube, die LLC ist eine US-Person, nicht das OP, aber ich könnte mich da irren. Benötigt der OP eine ITIN? Ich glaube, ihr Unternehmen braucht eine EIN (falls sie jemanden beschäftigt), aber ich dachte nicht, dass das OP eine ITIN brauchen würde?
Nach meiner Rechtsauffassung sind jede Einzelgesellschafter-GmbH und ihr Einzelgesellschafter für den IRS ein und dasselbe. Ja, OP benötigt eine EIN. Nein, OP benötigt keine ITIN, aber eine zu haben, wird das Leben von OP für alle zukünftigen US-Operationen (Online-Steuererklärungen, Online-Bankkontoeröffnungen) erleichtern.