Ich bin im Urlaub in Berlin und mir ist aufgefallen, dass keine Fußgänger die Straße überqueren, bis das grüne Männchen an ist. Ich habe mich gefragt, ob es eine Art Jaywalking-Regel gibt, auch wenn ein grünes Männchen einen Fußgängerüberweg überquert zeigt.
Ok, JoErNanO hat den rechtlichen Teil erklärt, jetzt kann ich als Deutscher den inoffiziellen Teil erklären.
Mit einem Bußgeld hat das nichts zu tun. Sie missachten offen eine Regel, während andere anwesend sind. Das Maß an Konstanz ist variabel, NRW-Leute ignorieren Lichter eher als Bayern.
Wenn niemand anwesend ist, keine Autos in der Nacht usw. Die Deutschen laufen die ganze Zeit herum. Wenn nicht, haben sie Zeit oder sind in Betriebsfaulheit (sie schauen aufs Handy oder unterhalten sich mit anderen, also haben sie auf Automatikmodus umgeschaltet).
Der Verstoß ist das Ignorieren der Regel, wo die Lichter vorhanden sind. Sie können das selbst testen: 20 m von der Ampel entfernen, beschäftigt schauen, warten, bis die Straße frei ist, und die Straße überqueren. Sie werden ignoriert. Wichtig ist der klare Teil: Wenn sich ein Auto nähert und Sie noch unterwegs sind, gelten Sie als Feind und das wird Ihnen durch aggressives Vorbeifahren, Aufbrechen im letzten Moment, Fluchen, Fingerzeigen und übermütiges Auftreten mitgeteilt , sogar Gewalt.
Sie werden auch das Gefühl haben, dass es schwieriger ist, die Straße zu überqueren, wenn mehrere Personen anwesend sind. Es entsteht ein Gefühl der selbstverstärkten Präsenz: Hat sich jemand entschieden zu warten, zwingt es die anderen zur Höflichkeit.
Positive Bonuspunkte für das Fahren auf der Straße bei noch grüner Ampel (man darf laut Gesetz bei Grün über die Straße gehen), man scheint es wirklich eilig zu haben, die Ampel braucht zu lange zum Schalten oder keine Autos sind vorhanden. Mildernde Umstände.
Wenn Sie die Deutschen hingegen wirklich verärgern wollen, überqueren Sie ruhig die Straße mit roten Ampeln, während Kinder anwesend sind. Sie möchten diesen New Yorker Stil nicht machen, wenn Autos vorhanden sind, weil Sie wahrscheinlich als Motorhaubendekoration enden (erinnern Sie sich an die Passage oben?). Die Autos selbst blockieren die Straße, weil sie in der Hauptverkehrszeit verzweifelt versuchen, so viele Autos wie möglich über die Linie zu bringen. Das wird geduldet, einfach durch die Autos schlängeln.
Die rote laube! DIE ROTE LAUBE!
, obwohl keine Autos kamen. Ich konnte fast kein Deutsch, also zuckte ich unbeholfen mit den Schultern und eilte davon :/In Deutschland müssen Verkehrszeichen an geregelten Fußgängerüberwegen von Fußgängern benutzt werden. So steht es in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 25 Fußgänger :
§ 25 Fußgänger
[...]
(3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem bedingten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
Was ungefähr übersetzt bedeutet:
§ 25 Fußgänger
[...]
„(3) Fußgänger haben Fahrbahnen stets zügig und auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überqueren. Wenn es die Verkehrslage erfordert, ist das Überqueren auf Kreuzungen, Einmündungen, markierte Ampelkreuzungen oder Zebrastreifen zu beschränken Kreuzungen. Beim Überqueren an einer Kreuzung oder T-Kreuzung müssen alle Straßenmarkierungen oder Ampeln verwendet werden. "
(Übersetzung basierend auf diesem Beitrag in einem anderen Forum (die Google Translate-Version ist einfach schrecklich). Hervorhebung von mir).
Es stellt sich heraus, dass die Missachtung von Artikel 25, Absätze 1-4 eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zitat aus StVO § 25 (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 49 Ordnungswidrigkeiten) :
§ 49 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über
[...] 24. das Verhalten a) als zu Fuß Gehender nach § 25 Absatz 1 bis 4,
Was ungefähr übersetzt bedeutet:
§ 49 Ordnungswidrigkeiten
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die nachfolgenden Vorschriften handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, [...]
- a) sich als Fußgänger in anderer Weise als nach § 25 Absatz 1 bis 4 zulässig zu verhalten,
(Die Übersetzung ist meine Interpretation des erbärmlichen Versuchs von Google Translate .)
Es gibt einen weiteren Artikel ( §37 ), der Lichtsignale im Detail definiert, und eine weitere Bestimmung in §49, die sich auf §37 bezieht.
Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
, dass Kreuzungen verwendet werden sollen, wenn sie vorhanden sind? Ich muss zugeben, dass Deutsch keine meiner Kausprachen ist. :)Ich glaube, es ist verboten, aber im Gegensatz zu einigen anderen Ländern wie den Niederlanden und Österreich habe ich noch nie von einer Durchsetzung in Deutschland gehört. Eine schnelle Suche im Internet zeigt, dass die Geldstrafe dafür nur 5 € beträgt, sodass die Angst vor einer Bestrafung für Jaywalking dieses Verhalten nicht vollständig zu erklären scheint.
Das Bußgeld kann auf 10 € erhöht werden, wenn das Überfahren einer roten Ampel zu einem schweren Unfall führt, was irgendwie ironisch ist, weil es immer noch nicht viel ist und die Chancen stehen gut, dass der Täter in diesem Fall bereits viel drastischere Konsequenzen als ein Bußgeld erlitten hat.
Was in den anderen Antworten nicht angesprochen wurde, ist der Teil, in dem Fahrzeuge kreuzen, während Fußgänger grünes Licht haben: Stellen Sie sich die folgende Situation vor
Das silberne Auto auf der rechten Seite hatte grünes Licht, ebenso wie die Fußgänger, die in die gleiche Richtung gingen. Die Fußgänger haben Vorfahrt, aber das silberne Auto darf den Fußgängern gegenüber abbiegen. Ich könnte mir vorstellen, dass das in anderen Ländern auch so ist.
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