USA: Fremdwährungseinsparungen, Trades und steuerliche Auswirkungen

Ich habe eine Frage zu den steuerlichen Auswirkungen auf meine Devisenersparnisse und Devisengeschäfte. Ich bin 2014 mit einem 3-Jahres-Visum in die USA gezogen und bin für einen Teil des Jahres steuerlich ansässig. Nach meinem Umzug eröffnete ich ein US-basiertes Brokerage-Konto und übertrug alle meine Bestände (unverändert) von meinem ausländischen Brokerage-Konto. Dies war erforderlich, da der ausländische Makler keine „US-Person“ akzeptieren würde. Ich habe auch ein normales ausländisches Bankkonto mit Bargeld in EUR, das vor meinem Umzug in die USA als Gehalt und Zinsen hinterlegt wurde. Meine Hauptwährung in meinem US-Brokerage-Konto ist EUR.

Seit ich in die USA gezogen bin, habe ich mehrere EUR-Überweisungen von meinem Bankkonto auf mein Brokerage-Konto vorgenommen. Anschließend habe ich einige dieser EUR in USD und eine andere Währung (GBP) konvertiert und gekaufte Aktien/ETFs in USD und GBP verwendet. Ich habe nicht in EUR zurückgetauscht und keine Anteile verkauft.

Meine Frage ist - ist entweder der Devisenhandel (EUR in USD oder EUR in GBP) oder der Aktienkauf verpflichtet, eine Einkommenssteuer aufgrund von Währungsgewinnen/-verlusten auszulösen? Zum Beispiel könnte der Handel in USD gegen den Wechselkurs zum Zeitpunkt meines Umzugs in die USA berücksichtigt werden? Oder Anfang 2014? Oder wenn mir der ursprüngliche EUR ausgezahlt wurde? Normalerweise würde ich sagen, dass ein Gewinn nur bei der Rückumrechnung in EUR ausgelöst wird, aber da die Steuern in USD berechnet werden, bin ich mir nicht sicher, mit welcher Referenz ein Gewinn/Verlust berechnet würde.

Normalerweise würden Sie keine Steuern auf die Währungsumrechnung zahlen (was sich vom Devisenhandel unterscheidet) und Sie würden keine Kapitalertragssteuer auf Aktienkäufe zahlen, bis Sie sie verkaufen und einen Kapitalgewinn daraus erzielen.
Victor - danke für den Kommentar. Ich frage mich, wann eine Währungsumrechnung steuerlich als Handel gilt? Ich verwende die verschiedenen Währungen als Absicherung, da ich nicht sicher bin, wo ich langfristig leben werde, und sicherstellen möchte, dass meine Ersparnisse und Anlagen nicht zu stark Währungsschwankungen ausgesetzt sind.
@Victor das ist nicht ganz richtig. Die USA erlegen vielen ihrer Einwohner, die in ihre Heimatländer zurückkehren, eine „Ausreisesteuer“ auf vermeintliche Gewinne auf, selbst wenn diese nicht realisiert werden.

Antworten (1)

Es ist wirklich schwer zu verstehen, was Sie in Ihrer Frage sagen. Schwer zu folgen. Ich werde versuchen, die Frage zu beantworten, von der ich glaube, dass Sie sie stellen.

Wenn ich Geschäfte in Fremdwährung tätige, wie werden diese besteuert?

Sie berechnen den Kaufpreis in USD am Tag der Kauftransaktion und den Verkaufspreis in USD am Tag der Verkaufstransaktion. Ihr Kapitalgewinn (-verlust) ist dann die Differenz zwischen dem USD-Verkaufswert und dem USD-Einkaufswert.

Es ist sehr gut möglich, dass Sie in EUR einen Verlust haben, aber aufgrund von Währungsschwankungen einen Gewinn in USD haben. Dieser Gewinn wird von Ihnen besteuert.

Ich habe meine Bestände unverändert an ein US-Maklerunternehmen übertragen. Werden die Gewinne auf mich besteuert?

Ja, das werden Sie, einschließlich der Gewinne vor der Übertragung.

Ich habe Einlagen auf meinem ausländischen Konto, bevor ich in den USA steuerpflichtig werde. Werden diese besteuert?

NEIN.

Ich habe Einlagen auf meinen ausländischen Konten, nachdem ich in den USA steuerlich ansässig geworden bin, werde ich darauf besteuert?

Wenn sie steuerpflichtiges Einkommen darstellen - ja.


Als öffentliche Bekanntmachung – vergessen Sie nicht, Ihre FBAR einzureichen . Die Strafen für die Nichteinreichung sind astronomisch.

Littleadv, vielen Dank für die Antwort. Zur Verdeutlichung, ich mache mir keine Sorgen um die Aktien, es ist ziemlich klar, wie man Kapitalgewinne (oder -verluste) daraus berechnet. Was mir mehr Sorgen bereitet, ist, wie der IRS den Währungsumtausch behandelt, sei es zum Zwecke des Aktienkaufs, der Währungsabsicherung oder aus anderen Gründen. Wenn ich zum Beispiel einen (erheblichen) Betrag von EUR in USD umtausche, wird das mit dem Zeitpunkt verglichen, an dem ich den EUR ursprünglich erhalten habe, um einen Währungsgewinn/-verlust zu berechnen? Was ist, wenn ich EUR in GBP und zurück in EUR überweise? Zur Verdeutlichung, der EUR wurde ursprünglich als Gehalt erhalten, nicht von einem USD-zu-EUR-Wechsel.
@Taco der IRS behandelt keinen Geldwechsel.
Wird es als Kapitalgewinn/-verlust oder als gewöhnlicher behandelt? Ich habe ausführlich über Hypotheken auf Eigenheime gelesen, und Änderungen des Wechselkurses ausländischer Hypotheken am Tag des Kaufs/Verkaufs werden als gewöhnliche Gewinne/Verluste behandelt. Wertänderungen verbundener Häuser werden als Veräußerungsgewinne/-verluste behandelt.
@Eric nicht sicher, ob ich dem folge, was Sie fragen. Stellen Sie besser eine richtige Frage mit einigen weiteren Details und kommentieren Sie dann eine andere Antwort
@littleadv Mein Punkt ist, dass der Verkauf ausländischer Aktien sowohl zu Kapitalgewinnen als auch zu gewöhnlichen Gewinnen führen kann. Die Wertänderung aufgrund des Listenpreises der Aktien wäre ein Kapitalgewinn, aber der Gewinn aufgrund von Wechselkursänderungen könnte ein gewöhnlicher Gewinn sein. Dieser Artikel hat eine nette Erklärung: investmentnews.com/article/20090908/REG/909089992/…
@ Eric nein, das ist falsch.
@littleadv Kannst du das belegen? Handelt es sich bei diesen Transaktionen um Section 988-Transaktionen oder nicht?
Nicht versuchen, schwierig zu sein. Ich finde das verwirrend.
@Eric nein, das sind keine sek. 988-Transaktionen. Die Anlage in Fremdwährung (z. B. in eine Euro-Anleihe) ist eine SEK-988-Transaktion, der gleichzeitige Währungsumtausch mit der Verwendung zum Kauf anderer Kapitalanlagen wird nicht berücksichtigt.