Visum mit Vorstrafen

Ich komme aus Indien und bin kürzlich nach Deutschland gereist. Ich hatte ein Visum Typ C, mit dem ich dort 9 Tage bleiben durfte. Ich bin am 06.03.2017 nach Deutschland eingereist und sollte Deutschland am 14.03.2017 verlassen. Aber ich musste am 16.03.2017 ausreisen.

Leider wurde bei meiner Rückkehr nach Indien mein Flug von Berlin nach Frankfurt aufgrund eines Flughafenstreiks in Berlin gestrichen. Die Fluggesellschaft war Lufthansa. Mein Flug von Berlin nach Frankfurt sollte Berlin um 07:45 Uhr verlassen und Frankfurt um 08:55 Uhr erreichen. Mein Anschlussflug nach Chennai verlässt Frankfurt um 10:15. Ich erreichte den Berliner Flughafen um 06:30 Uhr, nur um festzustellen, dass mein Flug gestrichen worden war. Sie hatten mich nicht einmal über den Streik informiert, bis ich zu ihrem Schalter am Berliner Flughafen ging.

Wäre ich früher über den Streik informiert worden, wäre ich direkt nach Frankfurt gefahren, um meinen Flug nach Chennai zu erwischen. Sie sagten, es sei kein Flug für 2 Tage (dh kostenlos) von Deutschland nach Indien verfügbar und sie könnten mich nicht in Frankfurt unterbringen. Also bat ich sie, den nächsten verfügbaren Flug zu buchen, der nach 2 Tagen war. Nach 2 Tagen, als ich von Berlin aus den Frankfurter Flughafen erreichte, wurde ich bei der Einwanderungsbehörde angehalten und sagte, ich sei länger in Deutschland geblieben, als es mein Visum erlaubte.

Ich wurde dann zur Polizeiwache eskortiert, wo die Polizei mich wegen einer Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG. Ich bestieg den nächsten Flug zurück nach Indien und kam zurück. Hier würde ich gerne 4 Dinge wissen:

  1. Wird mein Pass für immer auf die schwarze Liste gesetzt oder so?
  2. Wird dieses Strafregister jedes Mal angezeigt, wenn mein Reisepass von der Einwanderungsbehörde eines Landes überprüft/geklaut wird?
  3. Wie soll ich bei der Beantragung von Visa für andere Länder vorgehen? Beispiel: Das Registrierungsformular vor der Ankunft in Hongkong enthält eine Frage, in der eine Person gefragt wird, ob sie jemals in anderen Ländern eine Aufenthaltsdauer überschritten hat oder vorbestraft ist. Also, wie soll ich darauf antworten?
  4. Ich plane meinen Master im Ausland zu machen. Werden die Hochschulen anhand meiner Passnummer über den Vorfall informiert?
1. Nicht für immer, aber ja, es wird auf die schwarze Liste gesetzt oder markiert. 2. Nicht jedes Land, Schengen und einige andere 3. Sie sollten die Wahrheit sagen, nämlich dass Sie Ihren Aufenthalt überschritten haben, jedoch nicht vorbestraft sind. Meinen Sie, Sie hatten keinen Beweis dafür, dass Ihr früherer Flug storniert wurde, weshalb Sie zu lange geblieben sind?
Ich habe den Beweis. Aber sie wollten einfach nicht zuhören (deutsche Einwanderungsbeamte)
Beantragen Sie ein weiteres Schengen und haben Sie alle Nachweise dabei. Sobald Ihnen ein neues Schengen gewährt wird, wird es Sie ein wenig entlasten. Führen Sie den Nachweis auch bei Ihrer nächsten Einreise in den Schengen-Raum mit. Schließlich ist es keine gute Idee, am letzten Tag, an dem Ihr Visum abläuft, abzureisen. Dinge passieren und es ist gut, sich ein paar Tage Spielraum zu gönnen. Die Deutschen sind notorisch streng mit der Einwanderung.
Die Geschichte von OP geht nicht auf. Ich bin sicher, da steckt noch mehr dahinter.
Mein größter Zweifel ist, dass ich ein Student aus Indien bin und plane, meinen Master im Ausland zu machen. Können die Universitäten nur anhand meiner Passnummer/Reisepass von meiner Situation erfahren?
@greatone Was denkst du, passt nicht zusammen. Das ist was passiert ist. Ich bin ein 21-Jähriger, der Deutschland besucht hat und zurückbleiben musste, weil mein Flug aufgrund des Streiks am Berliner Flughafen am 14. März 2017 gestrichen wurde. Ich rief Lufthansa an, ob es einen Flug nach Indien gäbe, und sie sagten, dass es keinen gibt Wir sind verfügbar. Als ich bei der Frankfurter Passkontrolle angehalten wurde, zeigte ich ihnen auch meine ersten Flugtickets.
Die deutschen Behörden hätten Ihr Visum verlängern müssen. Der Schengener Visakodex besagt in Artikel 33 Absatz 1, dass die Gültigkeitsdauer und/oder die Aufenthaltsdauer eines ausgestellten Visums verlängert wird, wenn die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats der Ansicht ist, dass ein Visuminhaber höhere Gewalt nachgewiesen hat oder humanitäre Gründe ihn daran hindern, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Aufenthaltsdauer des Visums zu verlassen. Eine solche Verlängerung wird kostenlos gewährt.
@GayotFow Bitte überprüfen Sie die aktualisierte Frage. Meine Fluggesellschaften sagten, dass es für 2 Tage keinen verfügbaren Flug von Frankfurt nach Indien gab und sie mir keine Unterkunft in Frankfurt geben konnten.
Beachten Sie, dass 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG geht es um strafrechtliche Sanktionen. Anscheinend wurde der OP von der Polizei darüber informiert, dass er einer Straftat beschuldigt wurde. Offenbar wurde er weder von einem Staatsanwalt angeklagt noch von einem Gericht verurteilt. Es könnte nützlich sein, diesen Unterschied für zukünftige Anwendungen überall auf der Welt im Auge zu behalten.
@GayotFow Meinst du, wenn Lufthansa mich gefragt hat, was die DB zu der ganzen Situation gesagt hat? Warum sollte die DB etwas sagen? Entschuldigung, ich verstehe Ihre Frage nicht. Könntest du das bitte etwas näher erläutern.
@GayotFow Ich bin nicht mit dem Zug gefahren, weil ich nicht in Frankfurt festsitzen wollte. Sie sagten, dass alle Flüge von Frankfurt nach Indien für 2 Tage komplett ausgebucht waren. Wie soll ich also vorgehen, wenn ich das nächste Mal ein Schengen-Visum beantrage?
@RaviKuntineni Ich denke, was Gayot bedeutet, wenn es einen Streik in Berlin gab, warum konntest du nicht rechtzeitig mit dem Zug nach Frankfurt kommen (anscheinend sind es nur 4 Stunden), um deine Verbindung nach Indien zu erreichen?
@RedBaron Danke. Ich habe die Zeiten in die Frage aufgenommen. Bitte prüfen.
Etwas, das sich nicht summiert, ist, dass es zwei Tage lang keine anderen Flüge gab, die Sie umleiten konnten. Wenn Sie ein Weiterleitungsangebot bekommen haben, das Ihnen einfach „zu umständlich“ war, dann sind Sie tatsächlich schuld, dass Sie zu lange geblieben sind. Wenn der Flug storniert wurde, wären sie gesetzlich verpflichtet gewesen, Ihnen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, bis Sie Ihren umgeleiteten Flug erreichen können.
@skymningen Mir wurde von Lufthansa-Mitarbeitern gesagt, dass für 2 Tage keine Flüge verfügbar seien und sie mir keine Unterkunft geben könnten. Ich wusste nicht, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, mir eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Aber sind sie wirklich gesetzlich verpflichtet?
lufthansa.com/cmn/en/passenger-rights Soweit ich weiß, ist die Unterbringung ein Teil von „Umleitung, Betreuung, Erstattung und Entschädigung“, genauer gesagt „Betreuung“. Obwohl sie anscheinend nicht verpflichtet sind, wenn es sich um einen Streik handelt, was das Problem gewesen sein könnte. Aber ich kenne Leute, die eine Unterkunft für Flüge bekommen haben, die wegen schlechten Wetters storniert wurden.

Antworten (2)

Ein Vorstrafenregister ist per se kein Problem . Es besteht kein Anspruch auf Offenlegung auf dem Schengen-Visumantragsformular und kein systematischer Austausch von Strafregistern zwischen den Schengen-Staaten. Einige andere Länder verlangen von Ihnen, dies oder eine frühere Verweigerung oder Entfernung eines Visums offenzulegen, und gehen dabei strenger vor. Die Einzelheiten hängen vom jeweiligen Land ab, aber es scheint, dass Sie zumindest entfernt wurden, und das ist oft relevant.

Ein Verbot hingegen würde Sie offensichtlich daran hindern, in den Schengen-Raum einzureisen (das ist der Punkt). Sie können wegen eines Einwanderungsverstoßes gesperrt werden, ohne eines Verbrechens für schuldig befunden zu werden, dies hängt nicht wirklich mit dem Strafregister auf die eine oder andere Weise zusammen. Ich glaube, es gibt einige Bemühungen, dies weiter zu harmonisieren, aber die Mitgliedstaaten haben einen großen Spielraum bei der Entscheidung, ob sie ein Verbot verhängen oder nicht. In einigen Ländern führt selbst eine längere Überschreitung, die zur Annullierung Ihres Visums und/oder zur Inhaftierung und einer Polizeieskorte zu Ihrem Flugzeug führt, nicht immer zu einem Verbot.

Basierend auf den in Ihrer Frage offengelegten Fakten stimme ich @phoog zu, dass Ihr Visum hätte verlängert werden können und sollen, aber die deutschen Behörden sind dafür bekannt, dass sie im Vergleich zu anderen Ländern sehr aggressiv Verbote erlassen. Wenn Sie tatsächlich gesperrt wurden, ist die Beantragung eines Schengen-Visums sinnlos, Sie müssen zuerst das Verbot aufheben lassen, um eine automatische Ablehnung zu vermeiden, und nur das Land, das das Verbot ausgesprochen hat, kann es aufheben.

Was auch immer der Fall sein mag, Sie würden sicherlich nicht für immer auf die schwarze Liste gesetzt werden, nur weil Sie Ihren Aufenthalt überschritten haben. Ein Eintrag im Schengener Informationssystem dauert standardmäßig drei Jahre, aber die Mitgliedstaaten können ihn nach eigenem Ermessen verlängern. IIRC, ein deutsches Verbot beträgt typischerweise 10 Jahre.

Generell gibt es keine globale Datenbank mit Pässen, Strafregistern oder Einwanderungsgeschichten. Bestimmte Länder haben eine begrenzte Form des Informationsaustauschs, oft zu nachrichtendienstlichen Zwecken und nicht so sehr zu Zwecken der regulären Einwanderung. Es gibt auch Datenbanken gestohlener Dokumente und gesuchter Personen (sowohl auf EU-Ebene als auch über Interpol), aber das scheint hier nicht relevant zu sein.

Die Hauptsorge ist, dass Sie oft aufgefordert werden, dieses Ereignis offenzulegen, und Lügen darüber Sie vielen unangenehmen Konsequenzen aussetzen. Auch ohne Datenbank gibt es viele Wege, das herauszufinden (Stempel im Pass, sich im Vorstellungsgespräch widersprechen, vom Ex-Freund oder eifersüchtigen Nachbarn einen Tipp bekommen etc.).

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wurde nicht gesperrt oder auf die schwarze Liste gesetzt. Der Fall ist noch anhängig. Hoffentlich werde ich nur mit einer Geldstrafe entlassen, weil ich keine böswillige Absicht hatte, zu bleiben. Die Sache ist die, ich bin überhaupt nicht vertraut mit ausländischer Einwanderungspolitik. Ich weiß nicht, wie ich diese Situation angehen soll. Ich habe von der deutschen Polizei eine Quittung erhalten, die aus dem Fall besteht, den sie gegen mich gebucht haben, sowie der Telefonnummer eines Anwalts, der mich vertritt. Wie soll ich sie kontaktieren. Wie kann ich den Status meines Falls erfahren?
@RaviKuntineni Hast du den betreffenden Anwalt kontaktiert? In dieser Situation scheint es notwendig, sich Hilfe von einem Fachmann zu holen.
Nein, ich habe ihn nicht kontaktiert. Ich werde ihn jetzt kontaktieren. Vielen Dank

Nur zu Ihrer 1. und 4. Frage, es ist nicht der Reisepass , der im SIS aufgeführt wird, sondern die Person . Sie haben biometrische Daten von Ihnen gesammelt und es wird nicht helfen, einen neuen Pass zu bekommen.

Wie beantworte ich die folgenden Fragen? Sie werden in Hongkong vor der Ankunft registriert. Sie sind vom Typ Ja/Nein.
„Haben Sie jemals in der HKSAR oder einem anderen Land/Gebiet eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer, eine illegale Einwanderung oder eine andere Straftat begangen oder wurden Sie verhaftet?“
„Wenn ja, wurden Sie jemals wegen der Straftat(en) verurteilt?“
@RaviKuntineni, ich kann es nicht mit Sicherheit sagen. Wenn Sie verhaftet oder verurteilt worden wären, hätten Sie eine Art Papierkram. Ich weiß nicht, wie das Hongkonger Gesetz begangen definiert.
Vielen Dank. Aber ich bin nicht verurteilt oder verhaftet. Ich wurde gerade des illegalen Aufenthalts beschuldigt und habe eine Quittung über die gegen mich erhobene Anklage erhalten.
Könnten Sie mir bitte etwas mehr über die Abschnitte erklären, die mir zur Last gelegt wurden? 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG ?
Tatsächlich enthält das SIS nicht unbedingt biometrische Daten. Es gibt Vorkehrungen, einige in das SIS-II aufzunehmen, aber ich glaube nicht, dass dies bisher bei den meisten Einträgen der Fall ist. In den meisten Fällen werden der Name und das Geburtsdatum verwendet, um eine Person zu identifizieren, und Sie brauchen keine biometrischen Daten, um jemanden zu fangen, der lediglich seinen Pass verlängert hat. Und selbst die biometrischen Daten wurden gesammelt (wie zum Beispiel für das VIS), es dient oft dem Zweck, die Identität einer Person zu überprüfen, nicht für die datenbankweite Suche (nur Eurodac funktioniert so AFAIK).
Übrigens nehme ich an, dass sich Ihr erster Satz auf Ausschreibungen zum Zweck der Einreise- und Aufenthaltsverweigerung bezieht, die zwar eine Person betreffen, tatsächlich handelt es sich bei den meisten Einträgen aber um Pässe (nämlich verlorene oder gestohlene Dokumente).
@RaviKuntineni, ich bin kein Anwalt und nicht qualifiziert, Rechtsberatung zu geben. Das Gesetz über Visa, Aufenthaltstitel etc. enthält einen Abschnitt, der Straftatbestände definiert. Der Aufenthalt in Deutschland ohne gültigen Aufenthaltstitel ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. (Das ist nicht so schlimm, wie es sich anhört. Für eine erste Straftat wäre die Strafe viel niedriger als die Höchststrafe, und es würde mit ziemlicher Sicherheit eine bedingte Entlassung folgen.) Die Folgen für die Erlangung eines weiteren Visums werden viel lästiger sein als die Vergehen.
@om die Einwanderungsbeamten oder die Polizei haben nicht die Befugnis, jemanden wegen eines Verbrechens zu verurteilen. Das kann nur ein Richter. Er wurde möglicherweise angeklagt, aber nicht verurteilt. Jedenfalls ist der ganze Vorfall mehr als lächerlich. So unvernünftig können die Deutschen doch nicht sein.
@tolle Sache. Vielen Dank. Sogar ich finde es lächerlich, dass sie mich wegen eines triftigen Grundes für 2 Tage Überschreitung angehalten haben.
@greatone, ich habe diesen Unterschied in meinem Kommentar zur Frage erklärt. Und ich finde es nicht „lächerlich“ – wenn es in Ordnung wäre, zwei Tage zu bleiben, wird der nächste Typ argumentieren, dass zwei Wochen oder zwei Monate in Ordnung sind.
@om eine Strafanzeige wegen etwas aus den Händen des OP?
@greatone, siehe Kommentare zur ursprünglichen Frage - es sollte keine zwei Tage dauern, um von Berlin nach Frankfurt zu gelangen, selbst wenn der Flug gestrichen wird. Ich stimme zu, dass der OP nicht verurteilt oder möglicherweise nicht einmal angeklagt werden sollte, aber das ist nicht Sache der Polizei. Mir ist auch nicht klar, ob der OP am 16. März versucht hat, eine Visumsverlängerung zu bekommen , dh bevor sein Visum abgelaufen ist, oder erst danach.
@om Vielen Dank, Ihre Antwort. Ich wusste eigentlich nicht, dass es eine Möglichkeit zur Visumsverlängerung gibt. Hätte ich das gewusst, hätte ich es an dem Tag bekommen, an dem mein Flug storniert wurde. Das war meine erste Auslandsreise. Nach Frankfurt zu gehen, würde die Aufenthaltsüberschreitung nicht verringern. Dann würde ich 2 Tage in Frankfurt bleiben als in Berlin. Ich bin noch nicht verurteilt oder so. Ich wurde gerade angeklagt. Ich mache mir nur Sorgen, ob dieser Vorfall meine Chancen auf ein Visum jedes Mal weiter beeinträchtigen wird.