Visumpflicht für grenzüberschreitende Arbeit?

Ich bin ein Reiseleiter mit kanadischer Staatsbürgerschaft, der eine Gruppe in den USA abholen und sie eine Woche lang in den USA bereisen wird, bevor wir nach Kanada einreisen, um die Reise für eine weitere Woche in Kanada zu beenden. Benötige ich für eine solche grenzüberschreitende Arbeit ein Visum? Mein Arbeitgeber ist ein US-amerikanisches Reiseunternehmen.

Möglicherweise aufgrund einer Fernsehsendung, die ich gesehen habe (aber es war vor der NAFTA) , über eine Busgesellschaft, die einen bestimmten Stamm amerikanischer Indianer anstellte, um ihre grenzüberschreitenden Strecken zu fahren; da sie per Vertrag Doppelbürger waren.
Eigentlich ist Kanada die größere Pita in dieser Ausgabe, da sie kanadisch lizenzierte Guides für Touren in Kanada benötigen, die nicht im Transit sind (dh aus den USA einreisen, Kanada besuchen, zurück in die USA gehen). Dies spielt wahrscheinlich eine Rolle bei der Entscheidung, einen kanadischen Reiseleiter für die Reise zu engagieren.
Hat jemand dies wirklich als für Expats geeignet gekennzeichnet? Ich glaube nicht, dass eine Woche lang eine Toru-Gruppe zu leiten als Wunsch zählt, in einem Land zu „leben“.

Antworten (1)

Als Kanadier benötigen Sie für die Einreise als Geschäftsreisender kein Visum. Obwohl ich keine offizielle Dokumentation für diesen speziellen Fall finden kann, finden Sie Folgendes auf der Seite How Do I Enter the United States as a Commercial Truck Driver :

Kanadische Staatsbürger, die geschäftlich in die Vereinigten Staaten einreisen, benötigen weder einen Reisepass noch ein Visum. Jeder Zulassungsbewerber muss jedoch den Kontrollbeamten von seiner Staatsbürgerschaft überzeugen. Eine mündliche Erklärung kann akzeptiert werden, oder der Kontrollbeamte kann unterstützende Unterlagen verlangen, z. B. eine Geburtsurkunde, einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder einen Reisepass (gültig oder abgelaufen). Darüber hinaus sollten alle Reisenden einen Lichtbildausweis mit sich führen.

Das ist glasklar. Jetzt stellt sich nur noch die Frage: Sind Sie Business Visitor? Nun, lesen wir das Gesetz § Sec. 214.2(b) Besucher hat dies unter NAFTA:

Tourismuspersonal (Reise- und Reisebüros, Reiseleiter oder Reiseveranstalter), das Kongresse besucht oder daran teilnimmt oder eine Reise durchführt, die im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei begonnen hat. (Die Tour kann in den Vereinigten Staaten beginnen, muss aber im Ausland enden, und ein erheblicher Teil der Tour muss im Ausland durchgeführt werden. In einem solchen Fall kann ein Reiseveranstalter mit einem leeren Beförderungsmittel und einer Tour in die Vereinigten Staaten einreisen Der Reiseleiter kann alleine eintreten und sich der Beförderung anschließen.)

Sieht so aus, als ob Ihr Fall ausdrücklich abgedeckt ist, und ja, Sie sind ein Geschäftsbesucher. Weiter so, viel Glück! (Auf derselben Seite steht auch, dass Sie kein Visum benötigen, aber es ist in unlesbarer byzantinischer Rechtssprache geschrieben, daher fand ich die CBP-Lkw-Fahrerseite besser, um das zu erklären.)

Beachten Sie, dass der relevante kanadische Leitfaden über die grenzüberschreitende Bewegung von Geschäftsleuten den Abschnitt in () oben vermisst und daher völlig irreführend ist. Das Gesetz übertrumpft jedoch sicherlich alle Informationsseiten.

Ich muss hinzufügen: Ursprünglich habe ich nur den kanadischen Führer gefunden und wollte "dura lex, sed lex" (das Gesetz ist hart, aber es ist das Gesetz) hinzufügen, aber anscheinend neigt sich das Gesetz diesmal zu Ihren Gunsten; Trotzdem ist es eine so coole Art, ein grundlegendes Konzept auszudrücken, dass ich nicht widerstehen konnte, diesen Satz zumindest in diesem Kommentar hinzuzufügen.
CHX - du bist der Mann!! Ich konnte keine klare Antwort von meinem Arbeitgeber bekommen und unterhielt mich sogar mit der US-Einwanderungsbehörde, die dachte, es könnte eine Ausnahme für meinen Fall geben, aber es wirklich nicht wusste. Sie haben den Fall mit Stil gelöst und ich stehe in Ihrer Schuld.
Der Cdn-Leitfaden scheint zu sagen, dass diese NAFTA-Bestimmung möglicherweise nicht gilt, wenn wir eine Entschädigung aus Quellen erhalten. S. 101(a)(15)(B) des INA-Gesetzes spricht auch von der Erfüllung anderer „Entschädigungsquellen“-Anforderungen. Scheint darauf hinzudeuten, dass die Bestimmungen für Reiseleiter nicht gelten, wenn sie von einem US-Unternehmen für die Tour bezahlt werden?