Weiß jemand, in welchem Dokument ich die gesetzliche Mindesthöhe für einen Tiefpass an einem Flughafen finden kann, vorausgesetzt, der Pass wurde von ATC genehmigt? Ich habe dieses Thema viel mit mehreren Fluglehrern diskutiert, aber wir haben kein offizielles Dokument gefunden, in dem eine bestimmte Höhe festgelegt ist.
Ich würde nach Möglichkeit gerne etwas über die EASA-Vorschriften erfahren, aber FAA oder andere werden auch geschätzt.
Official Record Series 4 No 1174 General Permissions
Einheitliche europäische Luftverkehrsregeln – Ausnahmen von den Mindestgrößenanforderungen
In diesen Berechtigungen:
a) „SERA“ bezeichnet den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission („die standardisierten europäischen Luftverkehrsregeln“ (und Verweise auf SERA, gefolgt von einer Zahl, bedeuten die entsprechende Bestimmung von SERA)).
b) „zugelassener Flugplatz“ bezeichnet einen nach der Flugsicherungsverordnung 2009 zugelassenen Flugplatz oder einen nach der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission vom 12. Februar 2014 zertifizierten Flugplatz und
c) „Regierungsflugplatz“ bezeichnet jeden Flugplatz im Vereinigten Königreich, der von einem Regierungsministerium oder einer Besuchstruppe besetzt ist (wie in Artikel 255(1) der Air Navigation Order 2009 definiert).
d) „angemeldet“ hat die gleiche Bedeutung wie in Artikel 255(1) der Flugsicherungsverordnung 2009.
a) Die Zivilluftfahrtbehörde (CAA) genehmigt gemäß SERA.3105 und SERA.5005(f) unter den in Unterabsatz (b) festgelegten Bedingungen, dass ein Luftfahrzeug anderswo als in SERA.5005(f) angegeben fliegt. (1) in einer Höhe von:
i) weniger als 150 Meter (500 Fuß) über dem Boden oder Wasser; oder
ii) weniger als 150 Meter (500) über dem höchsten Hindernis innerhalb eines Radius von 150 Metern (500 Fuß) um das Luftfahrzeug.
b) Das Flugzeug darf nicht näher als 150 Meter (500 Fuß) an Personen, Schiffen, Fahrzeugen oder Strukturen geflogen werden, außer mit Genehmigung der CAA.
Die Zivilluftfahrtbehörde erlaubt unter SERA.3105, SERA.5005(f) und SERA.5015(b) einem Luftfahrzeug, unterhalb der in SERA.5005(f) und SERA.5015(b) angegebenen Höhen zu fliegen, falls dies der Fall ist Fliegen in Übereinstimmung mit der normalen Luftfahrtpraxis und:
a) das Üben von Landeanflügen oder das Überprüfen von Navigationshilfen oder Verfahren auf einem Flugplatz;
b) das Üben von Anflügen zu Notlandungen außerhalb eines Flugplatzes, wenn nicht näher als 150 Meter (500 Fuß) an Personen, Schiffen, Fahrzeugen oder Bauwerken geflogen wird; oder
c) Fliegen in Übereinstimmung mit einem gemeldeten Verfahren oder wenn dies ausdrücklich von der CAA gemäß SERA.5015 genehmigt wurde
GdD
Flugkämpfer
Kapitän Reynolds
Ron Beyer
Sami
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