Was passiert, wenn ich die zusätzlichen Dokumente, die die Botschaft verlangt, nicht einreiche?

Also habe ich bei der deutschen Botschaft ein Schengen-Visum beantragt. Ich werde im Mai nach München, Berlin und Prag reisen und habe meine Airbnb-Unterkünfte für jede Stadt sowie mein Hin- und Rückflugticket vorgestellt. Alles lief gut, nur dass mich der Interviewer plötzlich fragte, wie ich von München nach Berlin und von Berlin nach Prag fahren würde. Ich antwortete hastig „mit dem Zug“ (weil ich das sowieso vorhabe), worauf sie erwiderte „dann musst du mir auch noch deine Zugticket-Bestätigung zeigen“. Nachdem ich meine anderen Dokumente bearbeitet und die Visagebühr bezahlt hatte, war alles in Ordnung und sie sagte mir, ich könnte meinen Pass am Donnerstag abholen, aber ich muss bis dahin auch die Zugtickets abgeben.

Ich bin irgendwie sauer auf mich selbst, dass ich nicht gefragt habe, warum es notwendig war. Vielleicht wollte ich nicht riskieren, dass meine Bewerbung abgelehnt wird. Als ich letztes Jahr ein Schengen-Visum für meine Italienreise beantragte, verlangte die italienische Botschaft kein Zugticket für meine Reise von Mailand nach Rom. Ich plane meine Reisen, aber nicht so weit, dass ich zwei Monate im Voraus Zugtickets kaufe. Ich hatte vor, die am Tag selbst zu kaufen.

Es scheint, dass derzeit nichts getan werden kann, außer Anweisungen zu befolgen. Ich frage mich jedoch nur, was sie möglicherweise tun könnten, wenn ich die Zugfahrkarten am Donnerstag nicht vorzeige? Würden sie meinen Pass behalten? Würden sie das darauf geklebte Schengen-Visum abreißen?

Auch jemand von Ihnen, der nach den Intercity-Zugfahrkarten gefragt wurde?

Die meisten dieser Tickets können Sie online bei der Deutschen Bahn kaufen. Für die Strecken, die innerhalb oder außerhalb Deutschlands liegen, können Sie Flex-Tickets (flexibler Tarif) kostenlos stornieren. Siehe bahn.com/de/view/buchungsinformationen/buchung/…

Antworten (1)

Ich denke nicht, dass dies rechtlich sinnvoll ist, aber was sie in der Praxis tun könnten, ist das Visum ungültig zu machen. Sie würden den Pass nicht auf unbestimmte Zeit behalten und sie sollten auf keinen Fall anfangen, Seiten abzureißen. Aber es gibt eine Reihe von Situationen, in denen die Annullierung eines Visums die richtige Vorgehensweise ist, und dafür gibt es ein Verfahren.

Insbesondere kann ein Schengen-Visum entweder „widerrufen“ oder „annulliert“ werden. Ein Visum sollte widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht mehr gegeben sind und Sie mit diesem Visum nicht mehr in den Schengen-Raum einreisen dürfen, aber kein Hinweis auf ein Fremdverschulden oder ähnliches vorliegt. Ein Visum sollte annulliert werden, wenn es überhaupt nicht hätte ausgestellt werden dürfen und insbesondere wenn Betrug im Spiel war. Letzteres ist offensichtlich schwerwiegender.

Konsulate und Grenzschutzbeamte sollten Entwertungsstempel (in der Landessprache) für Ihren Reisepass haben und sie würden auch die entsprechende Datenbank (genannt VIS) aktualisieren, damit Ihr Visum als ungültig gekennzeichnet würde. Dies bedeutet auch, dass sie immer noch entscheiden können, das Visum für ungültig zu erklären, selbst nachdem Sie Ihren Reisepass wiedererlangt haben. In diesem Fall wäre die Annullierung nicht sofort sichtbar (z. B. für einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft bei der Passkontrolle), aber die (meisten) Grenzschutzbeamten wüssten trotzdem, dass Sie nicht einreisen dürfen.