Im französisch-spanischen Spanien hatte die römisch-katholische Kirche, wenn ich das richtig verstehe, eine bedeutende Autorität über viele religiöse Aspekte des Lebens, einschließlich der Ehe. Auf Wikipedia lese ich:
Standesamtliche Ehen, die im republikanischen Spanien stattgefunden hatten, wurden für null und nichtig erklärt, es sei denn, sie waren von der Kirche bestätigt worden. ( Quelle )
Das klingt, als hätte die Kirche eine Art "letztes Wort" in Bezug auf Ehen. Ausgehend davon halte ich es für eine faire Annahme, dass diese Validierung auch bei allen Ehen zwischen Nicht-Katholiken hätte erfolgen müssen, die während der Franco-Herrschaft stattfanden. Aber es ist mir nicht klar, wie dieser Prozess gewesen wäre.
Daher meine Frage: Was war für Nichtkatholiken erforderlich, um im franquistischen Spanien zu heiraten? Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass zwei Protestanten 1950 in Spanien heiraten wollen. Welche hochrangigen Schritte mussten sie unternehmen, insbesondere in Bezug auf die römisch-katholische Kirche, um zu heiraten? Macht es einen Unterschied, ob einer oder beide keine spanischen Staatsbürger sind? Waren erhebliche finanzielle Kosten oder Zeit erforderlich, um den Prozess abzuschließen?
Was war erforderlich, damit Nichtkatholiken im franquistischen Spanien heiraten konnten? Stellen Sie sich zum Beispiel vor, dass zwei Protestanten 1950 in Spanien heiraten wollen
Kurze Antwort für 1950 : Sie brauchten eine eidesstattliche Erklärung, dass sie nicht katholisch geboren wurden, oder das Zeugnis eines protestantischen Priesters, der vom spanischen Staat als solcher anerkannt wurde.
Lange Antwort für die gesamte Franco-Zeit (1936-1977):
1- 1870-1931. Es gab Gesetze aus der Zeit der parlamentarischen Monarchie in Spanien, die der Zivilehe "außerhalb des Katholizismus" Legalität verliehen.
Dieses Gesetz legte fest, dass Katholiken innerhalb der katholischen Kirche heiraten sollten und dass in allen anderen Fällen (Protestanten, Muslime, Mischehen) die Vertragsparteien eine Erklärung abgeben sollten, nicht katholisch zu sein. Es waren keine weiteren Tests erforderlich.
2- 1931-1939. Diese Gesetzgebung wurde während der 2. Spanischen Republik (1931-1939) stark erweitert und gab der Zivilehe volle Freiheit.
3- 1938-1941. Die Franco-Regierung erholte sich zunächst die Gesetzgebung der Monarchie. Er tat dies sehr früh, 1938, noch vor dem Ende des Bürgerkriegs 1939. Theoretisch anerkannte die frankoistische "Bill of Rights" die Ehe als Grundrecht für jede Religion.
Die während der Republik geschlossenen standesamtlichen Ehen waren jedoch nur dann gültig, wenn die Vertragsparteien nicht katholisch waren. Wenn die Ehegatten Katholiken waren, waren sie verpflichtet, innerhalb der katholischen Kirche wieder zu heiraten, aber die Wirkungen der Ehe waren rückwirkend ("sanatio in radice", gemäß dem kanonischen Gesetzbuch von 1917, einem vatikanischen, nicht spanischen Recht). Tatsächlich hatten von der Republik geerbte standesamtliche Trauungen viele praktische Probleme, die zu lang sind, um sie hier ausführlich zu beschreiben.
4- 1941-1951. Später, 1941, wurde das Gesetz verschärft. Die standesamtliche Trauung wurde zu einem System der letzten Instanz, wenn nicht sogar zweiter Klasse, und die Vertragsparteien mussten beweisen, dass sie keine Katholiken waren, mit der Aussage eines muslimischen oder protestantischen Priesters oder anderen Beweismitteln, die im Fall von Exoten sehr schwierig sein konnten Religionen. Atheismus wurde nicht als Motiv für die standesamtliche Eheschließung akzeptiert. Nicht katholisch getauft zu sein, wurde akzeptiert: Der Erklärende musste eine eidesstattliche Erklärung abgeben, und die Konsequenzen, wenn entdeckt wurde, dass er gelogen hatte, konnten schwerwiegend sein.
5- 1951-1967. Das Gesetz wurde 1951 durch die Unterzeichnung des Konkordats mit der katholischen Kirche weiter verschärft. Seitdem konnte nur die katholische Kirche beweisen, dass Sie nicht katholisch waren. Wenn es Zeit brauchte, die Beweise zu liefern, musste man warten. Die Bereitschaft der Kirche, Nichtkatholiken bei der Eheschließung zu helfen, war nicht immer groß. In der Praxis wurden muslimische Ehen vom Staat geschützt und hatten keine Probleme, wenn die zu heiratenden Personen beide gebürtige Muslime waren.
6- 1967-1977. 1965 wurde die katholische Kirche mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil deutlich liberaler, was sich in einem spanischen Gesetz von 1967 niederschlug. Seitdem reichte eine Erklärung, nicht katholisch zu sein.
Franco starb 1975. Die standesamtliche Eheschließung war in Spanien erst 1977 vollständig gleichgestellt.
Erstens hat die katholische Kirche keine Gerichtsbarkeit über Nicht-Katholiken/Nicht-Mitglieder. In Bezug auf den Code of Canon Law canon #196 von 1917 , der während Francos Regierungszeit in Kraft war, sagt der Kanonist Miaskiewicz in Supplied Jurisdiction To Canon 209 , Artikel 1. „Jurisdiction“, §A. Definition, p. 9 (meine Betonung):
Und der letztendliche Zweck dieser Gerichtsbarkeit ist die Errettung der Untertanen , die Mitglieder der Kirche Christi auf Erden sind. Mit einem Wort, wie Canon 196 sagt, bezeichnet die Gerichtsbarkeit die gesamte Herrschaftsgewalt, dh die potestas regiminis , die in der Kirche als einer rechtlich vollkommenen Gesellschaft vorhanden ist. … Die Gerichtsbarkeit hat einen eher sozialen Zweck, dh die Handlungen der Mitglieder einer Gemeinschaft zu bestimmen .
Zweitens tolerierte das Statut des spanischen Volkes ( Fuero de los Españoles ) vom 17. Juli 1945 nicht-katholische Religionen (obwohl es sich das Recht vorbehielt, ihre öffentliche Meinungsäußerung zu unterdrücken):
Artikel sechs. Das Bekenntnis und die Ausübung der katholischen Religion, die die Religion des spanischen Staates ist, genießen offizielle Unterstützung. Der Staat übernimmt die Verantwortung für den Schutz der Religionsfreiheit , die durch einen wirksamen Rechtsapparat garantiert wird, der gleichzeitig die Moral und die öffentliche Ordnung schützt.
Und es schätzte die Ehe und die Familie sehr:
Artikel zweiundzwanzig. Der Staat anerkennt und schützt die Familie als natürliche Institution und Grundlage der Gesellschaft, mit Rechten und Pflichten, die jedem positiven menschlichen Gesetz vor- und übergeordnet sind . Die Ehe ist unauflöslich. Der Staat leistet kinderreichen Familien besondere Hilfe.
Es macht keinen Unterschied zwischen katholischer und nicht-katholischer Eheschließung; Daher mussten alle Bürger, unabhängig von ihrer Religion, denselben Prozess durchlaufen, damit der Staat ihre Ehen anerkennt.
Denis de Bernhardy
Denis de Bernhardy
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