Ich habe die folgende Fatwa gefunden, die Urteile zur Bestrafung von Vergewaltigung zeigt:
Ich habe eine Frage zu folgendem Abschnitt:
Die Behauptung einer Frau, in Zina gezwungen worden zu sein, kann nur auf der Grundlage von Beweisen oder starken Indizien akzeptiert werden. Wenn es keine solchen Beweise gibt, muss die Hadd-Bestrafung an ihr durchgeführt werden, wie sie an dem Zaani (dem Mann, der Unzucht oder Ehebruch begangen hat) durchgeführt wird.
Es scheint also, dass die Frau in diesem Fall bestraft würde, anstatt den Mann, der angeklagt wird, also wäre die Bestrafung wahrscheinlich:
Die Strafe beträgt hundert Peitschenhiebe, wenn der Mann Jungfrau war, und Steinigung, wenn er zuvor verheiratet war
Meine Frage ist, was wäre, wenn die Frau (die einen Mann beschuldigt) an einer psychischen Störung wie Paranoia/Schizophrenie litt und überzeugt war, dass sie vergewaltigt wurde (obwohl sie es in Wirklichkeit nicht war)? Offensichtlich würde sie in diesem Fall niemals Beweise vorlegen können (da die Vergewaltigung nur in ihrem Kopf stattfand, nicht in Wirklichkeit).
Was würde passieren, wenn im Grunde niemand von ihrer Paranoia/Schizophrenie wüsste (wobei nicht einmal sie merkt, dass sie eine psychische Störung hat)? Es klingt, als würde in so einem Fall ein psychisch kranker Mensch abgewischt/gesteinigt werden!!! Ist das wahr? Oder würden Anstrengungen unternommen werden, bevor man sie steinigt/abwischt, um herauszufinden, ob sie bei Verstand ist, bevor man auf das Steinigen/Abwischen zurückgreift?
Ich suche nach Sunni > Hanafi > Deobandi Ansichten, wenn möglich.
Es wurde von 'A'ishah überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Feder wurde von drei angehoben: von der schlafenden Person bis zu ihrem Aufwachen, von der Minderjährigen bis zu ihrem Erwachsenwerden, und vom Wahnsinnigen, bis er zur Vernunft kommt. ” Überliefert von Abu Dawud (4398), al-Nisaa'i (3432) und Ibn Maajah (2041); von al-Albaani in Sahih Abi Dawud als sahih eingestuft.
Wie hier zu sehen .
Sie sprechen von den seltensten der seltenen Fälle, die Sie meiner Meinung nach erfunden haben.
Was würde passieren, wenn im Grunde niemand von ihrer Paranoia/Schizophrenie wüsste (wobei nicht einmal sie merkt, dass sie eine psychische Störung hat)?
Das Obige ist der seltenste der seltenen Fälle, von denen ich spreche.
Jedenfalls hast du deine Frage beantwortet...
Oder würden Anstrengungen unternommen werden, bevor man sie steinigt/abwischt, um herauszufinden, ob sie bei Verstand ist, bevor man auf das Steinigen/Abwischen zurückgreift?
Band 8, Buch 82, Nummer 806: Überliefert von Abu Huraira:
Ein Mann kam zu Allahs Apostel, während er in der Moschee war, und er rief ihn und sagte: „O Allahs Apostel! Ich habe illegalen Geschlechtsverkehr begangen.“ Der Prophet drehte sein Gesicht zur anderen Seite, aber dieser Mann wiederholte seine Aussage viermal und nachdem er viermal gegen sich selbst ausgesagt hatte, rief ihn der Prophet und sagte: „ Bist du verrückt? “ Der Mann sagte: „Nein.“ Der Prophet sagte: "Bist du verheiratet?" Der Mann sagte: "Ja." Dann sagte der Prophet: „Nimm ihn weg und steinige ihn zu Tode.“ Jabir bin 'Abdullah sagte: Ich war unter denen, die an seiner Steinigung teilnahmen, und wir steinigten ihn im Musalla. Als ihn die Steine beunruhigten, floh er, aber Wir haben ihn in Al-Harra überführt und ihn zu Tode gesteinigt.
Ich denke, es gibt auch andere Hadithe, die über genau denselben Vorfall sprechen, wo der Prophet (pbuh) die Leute um ihn herum fragte, die das Gespräch zwischen dem Propheten (pbuh) und dem Ehebrecher hörten, und er fragte: "Ist diese Person verrückt?" Daraufhin sagten die umstehenden Leute "Nein", er ist ein feiner Mensch.
Ich suche nach Sunni > Hanafi > Deobandi Ansichten, wenn möglich.
Ich gebe Ihnen die authentische Hadith-Ansicht.
Möge der Schöpfer uns alle führen.
Was würde passieren, wenn im Grunde niemand von ihrer Paranoia/Schizophrenie wüsste (wobei nicht einmal sie merkt, dass sie eine psychische Störung hat)? Es klingt, als würde in so einem Fall ein psychisch kranker Mensch abgewischt/gesteinigt werden!!! Ist das wahr? Oder würden Anstrengungen unternommen werden, bevor man sie steinigt/abwischt, um herauszufinden, ob sie bei Verstand ist, bevor man auf das Steinigen/Abwischen zurückgreift?
Wenn die Person nicht von gesundem Körper und Geist ist; dann gibt es keine Verpflichtungen für sie; sondern auf ihrem Wali (verantwortliche Person); so wie es wäre, wenn es ein Minderjähriger wäre. Ich könnte mir auch vorstellen, dass in einem solchen Fall das Urteil gegen den Mann gefällt wird, der eine solche Situation ausgenutzt hat.
Der Islam ist nicht barbarisch.
Anas
oshirowanen
Anas
Blutende Finger
oshirowanen