Wer hat die Macht, das Repräsentantenhaus in den Niederlanden aufzulösen?

Wikipedia sagt

Wenn das Repräsentantenhaus aufgrund eines schweren Konflikts zwischen dem Repräsentantenhaus und dem Kabinett oder innerhalb des Kabinetts aufgelöst wird, finden so bald wie möglich, normalerweise nach zwei Monaten, vorgezogene Neuwahlen statt, um den Parteien Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Aber wer kann sie auflösen und unter welchen Umständen? Kann das Kabinett es zB einseitig tun, oder muss das Repräsentantenhaus stimmen, um sich selbst aufzulösen?

Antworten (2)

Formal wird das Haus durch Königlichen Beschluss ( Koninklijk Besluit ) aufgelöst, was effektiv durch Kabinettsbeschluss bedeutet. Im Repräsentantenhaus ist keine Abstimmung erforderlich. (Verfassung, Art. 64)

Es gibt auch außergewöhnliche Gründe; das Haus wird auch im Rahmen einer Verfassungsänderung aufgelöst oder wenn der König ohne Nachfolger sterben würde.

Außerdem ist es üblich, dass das Kabinett, wenn das Repräsentantenhaus („Tweede Kamer“) einen „Misstrauensantrag“ verabschiedet, das Repräsentantenhaus auflöst und vorgezogene Neuwahlen stattfinden. In der Praxis ist das Repräsentantenhaus also in der Lage, vorgezogene Neuwahlen auszulösen, wenn auch indirekt und ohne rechtliche Garantie.

Um auf die anderen Gründe einzugehen, die bereits von MSalters genannt wurden. Die zwei weiteren Möglichkeiten, eine Wahl zu erzwingen, wie von nederlandrechtsstaat.nl (auf Niederländisch) beschrieben:

Naast het 'politieke' ontbindingsrecht in artikel 64, vermeldt de Grondwet twee specifieke gevallen waarin Kamerontbinding is vereist, namelijk bij een grondwetsherziening (artikel 137) en bij het meeting van een voorziening bij ontbreken van een troonopvolger (artikel 30). Ontbindingen in verband met grondwetsherziening komen regelmatig voor, maar worden gewoonlijk zo gepland dat ze samenvallen met periodieke verkiezingen, waardoor de grondwetsherziening aan de gemiddelde kiezer ongemerkt voorbij gaat.

Übersetzung und Links zu den genannten Artikeln (Links auf Niederländisch):

Neben dem „politischen“ Auflösungsrecht in Artikel 64 führt die Verfassung zwei weitere konkrete Fälle auf, in denen eine Auflösung des Hauses erforderlich ist, nämlich bei einer Änderung der Verfassung (Artikel 137) und bei einer Bestimmung, wenn es keinen Erben gibt den Thron ( Artikel 30 ). Auflösungen im Zusammenhang mit Verfassungsänderungen finden regelmäßig statt, sind jedoch normalerweise so geplant, dass sie mit regelmäßigen Wahlen zusammenfallen, wodurch die Verfassungsänderung für den durchschnittlichen Wähler unbemerkt bleibt.

Beim Durchsehen dieser Gesetzesartikel fiel mir auf, dass gemäß Artikel 137 nur das Repräsentantenhaus aufgelöst wird, während Artikel 30 die Auflösung sowohl des Repräsentantenhauses als auch des Senats bewirkt.