Wer ist laut Koran vom Fasten im Ramadan befreit?

Gibt es Hinweise auf den Koran, die darüber sprechen, wer vom Fasten im Ramadan befreit werden kann?

Antworten (2)

Ja, es gibt einen sehr klaren Vers. Allah subhanahu wa ta'alla sagt:

فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ وَمَن كَانَ مَرِيضًا أَوْ عَلَىٰ سَفَرٍ فَعِدَّةٌ مِّنْ أَيَّامٍ أُخَرَ يُرِيدُ اللَّهُ بِكُمُ الْيُسْرَ وَلَا يُرِيدُ بِكُمُ الْعُسْرَ وَلِتُكْمِلُوا الْعِدَّةَ وَلِتُكَبِّرُوا اللَّهَ عَلَىٰ مَا هَدَاكُمْ وَلَعَلَّكُمْ تَشْكُرُونَ ﴿البقرة: ١٨٥

Wer also [den Neumond] des Monats sieht, der soll fasten; und wer krank oder auf Reisen ist - dann ebenso viele Tage. Allah will für dich Erleichterung und keine Mühsal für dich und [will], dass du die Zeit vervollständigst und Allah für das verherrlichst, wozu Er dich geführt hat; und vielleicht wirst du dankbar sein. (Al-Baqarah: 185)

Ibn Katheer sagt, dass dieser Vers spezifiziert, wer vorübergehend vom Fasten befreit ist. Zu den beiden Kategorien gehören Kranke, die nicht fasten können oder befürchten, dass ihnen das Fasten schadet, und Reisende; Die versäumten Tage müssen jedoch nachgeholt werden.

Ibn Qudamah erklärt in Al-Mughni , dass es den folgenden Personen erlaubt ist, im Ramadan nicht zu fasten: menstruierende Frauen, Frauen mit Blutungen nach der Geburt, Reisende, kleine Kinder, Geisteskranke, Ungläubige und Kranke. Alle diese müssen ihr Fasten nachholen, außer kleine Kinder, wenn sie zehn Jahre alt sind, und Ungläubige, wenn sie zum Islam konvertieren. Kranke, deren Genesung nicht zu erwarten ist, müssen für die Tage bezahlen, an denen sie nicht gefastet haben.

Von Personen mit einer bereits bestehenden Erkrankung, die wahrscheinlich infolge des Fastens erkrankt, wird nicht erwartet, dass sie sich daran halten.

Kinder, Personen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, gebrechliche und ältere Menschen, schwangere Frauen und Frauen während ihrer Periode müssen nicht teilnehmen.

Ich denke, das OP braucht eine Koranreferenz. Bitte teilen Sie die Ayah(s), um Ihre Antwort zu untermauern.