Angenommen, eine GmbH mit zwei Mitgliedern, die als Personengesellschaft besteuert wird, hat eine Reihe von Projekten, die gemeinsame Initiativen der Mitglieder sind, sowie Projekte, die Einzelinitiativen des einen oder anderen Mitglieds sind. Zum Beispiel wickelt dieselbe Körperschaft ein gemeinsames Unternehmen und Solo-Beratungsarbeiten durch jedes Mitglied ab.
Wie berechnet man die Gewinn-, Verlust- und Kapitalzuweisungen richtig?
Betrachten Sie vorerst nur die Soloprojekte. Einfacher Fall : Beide Mitglieder haben ein positives Nettoeinkommen aus ihren Projekten, oder beide haben ein negatives Nettoeinkommen. Dann ist die prozentuale Aufteilung von Gewinn oder Verlust klar.
Schwieriger Fall : Das Projekt von Mitglied A weist ein positives Nettoeinkommen auf: Bruttoeinnahmen betragen 50.000 USD, Ausgaben betragen 5.000 USD. Aber das Projekt von Mitglied B hat ein negatives Nettoeinkommen: Bruttoeinnahmen 45.000 $, Ausgaben 50.000 $.
Das Unternehmen als Ganzes hat ein positives Nettoeinkommen: 40.000 $. Aber das Projekt des einen Partners schreibt rote, das des anderen schwarze Zahlen. Wie werden die prozentualen Gewinn- und Verlustaufteilungen standardmäßig berechnet?
Soll A 50/95 am Gewinn und 5/55 am Verlust beteiligt werden? Dies scheint mir falsch zu sein, da das negative Nettoeinkommen als negativer Gewinn für das Formular 1065 erfasst werden würde. Wenn ja, wie können dann Gewinn und Verlust in dieser Situation gerecht verteilt werden?
Sie sollten eine Art Partnerschaftsvertrag haben. Der Grund, warum Partnerschaftsvereinbarungen existieren, ist, dass niemand das Spiel aufgrund des Ergebnisses ändern kann.
Ich würde sagen, die typischste Partnerschaftsvereinbarung ist, dass jeder einen gleichen Anteil bekommt, was bedeutet, dass jeder auch einen gleichen Beitrag leistet. Wenn Sie Startkosten in Höhe von 10.000 US-Dollar haben, tragen Sie jeweils 5.000 US-Dollar bei. Separat können Sie den Eigentumsanteil nach Beitragsbeträgen bestimmen, vielleicht hat einer von Ihnen 2.000 $ und der andere 8.000 $ beigetragen; das wäre eine 80/20 Aufteilung.
Die Durchführung der Operation hat nichts mit der Aufteilung des Kuchens zu tun, das bestimmt Ihr Gesellschaftsvertrag. Wie viel haben Sie jeweils beigetragen und welche Vereinbarung haben Sie getroffen, bevor Sie sich entschieden haben, Partner zu werden?
Wenn Ihr Geschäftsbereich schlecht abschneidet, sollte die Partnerschaft zusammenkommen und erwägen, diesen Geschäftsbereich anzupassen oder einzustellen. Aber du änderst dadurch nicht die Aufteilung des Kuchens; es sei denn, Ihr Partnerschaftsvertrag sieht dies vor.
TTT
iheanyi