Wie wird ein britisches Visum und eine Arbeitserlaubnis für einen Nicht-EU-Bürger, der mit einem EU-Bürger verheiratet ist, beantragt?

Ich (ein estnischer Staatsbürger) und meine Frau (eine türkische Staatsbürgerin) leben und arbeiten derzeit in der Türkei, planen aber, in Großbritannien zu leben und zu arbeiten. Als EU-Bürger weiß ich, dass ich keine Arbeitserlaubnis brauche, aber ich weiß nicht, wie es mit meinem Ehepartner ist. Gibt es ihr sofort das Recht zu arbeiten, wenn ich ihr ein Visum besorge, um mich zu begleiten?

Hintergrundinformationen: Ich habe ein britisches Bankkonto + eine Sozialversicherungsnummer und habe zuvor 4 Jahre in Großbritannien gearbeitet. Ich und meine Frau haben uns vor Jahren auch tatsächlich in Großbritannien kennengelernt, meine Frau hat vor der Heirat in Großbritannien im Rahmen eines Au-Pair-Programms gearbeitet. Wir haben vor 4 Jahren in Estland geheiratet. Meine Frau besitzt derzeit auch ein gültiges Geschäftsvisum für das Vereinigte Königreich und hat das Vereinigte Königreich dieses Jahr bereits einige Male besucht – zu Arbeitszwecken, für die Firma, in der sie hier in der Türkei arbeitet. Sie hat auch ein gültiges Schengen-Visum für die mehrfache Einreise und hatte zuvor eine estnische Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Gagravarr, danke für den Link. Was ich daraus verstehe, ist, dass ein Nicht-EU-Bürger eines EU-Bürgers bereits Anspruch auf ein Einreisevisum und das Recht auf Beschäftigung hat. Da dies keine offizielle Website der britischen Regierung ist und aus verschiedenen Quellen gehört wurde, dass die britischen Einwanderungsgesetze nicht immer denen der EU entsprechen, weiß jemand, ob diese EU-Vorschriften für Familienmitglieder tatsächlich im Vereinigten Königreich durchgesetzt werden?
@cccec: Die britischen Einwanderungsgesetze folgen nicht den EU-Vorschriften für Familienmitglieder, wenn Sie ein britischer Staatsbürger sind, der nie länger als 6 Monate außerhalb des Vereinigten Königreichs, aber innerhalb der EU gelebt hat. Danach gelten Sie als EWR-Bürger und die EU-Einwanderungsgesetze gelten für Sie und Ihren Partner. Siehe auch expatriates.stackexchange.com/questions/2441/… und expatriates.stackexchange.com/questions/1416/…

Antworten (1)

EU-Recht gilt definitiv für Ihren Fall, und wenn die Behörden es ablehnen würden, könnten Sie sich vor Gericht darauf berufen. In der Praxis macht es das Vereinigte Königreich mit Verzögerungen und dergleichen etwas schwieriger, aber es hält sich im Allgemeinen an das EU-Recht. In den berühmten Gerichtsverfahren (Surinder Singh, Carpenter …) geht es um britische Bürger, die das EU-Recht nutzen, um die restriktiveren Regeln zu umgehen, die für sie und ihre Familie gelten.

In der Praxis muss Ihre Frau eine Familienerlaubnis für den EWR und dann, sobald sie im Vereinigten Königreich angekommen ist, eine Aufenthaltskarte für das Vereinigte Königreich beantragen . Im Prinzip hat sie das Recht, sofort ohne Einschränkungen im Vereinigten Königreich zu arbeiten, und sollte dieses Visum schnell bekommen, aber in der Praxis habe ich Berichte von Leuten gelesen, die mehrere Monate warten mussten, um tatsächlich die Erlaubnis zu bekommen, die sie brauchen, um nach Großbritannien zu kommen und zu arbeiten .

Eine Sache, die ich nicht weiß, ist, ob Ihre Frau mit ihrem anderen Visum nach Großbritannien einreisen und direkt eine Aufenthaltskarte beantragen könnte.