Wird Geld aus dem Verkauf einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie mit dem Grenzsteuersatz besteuert?

Wenn ich meine Eigentumswohnung (eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie, nicht mein Hauptwohnsitz) verkaufe, dann stelle ich mir vor, dass ich Steuern zahlen muss (vorausgesetzt, ich mache einen Gewinn).

Wenn ich keinen Gewinn mache, kann ich den Verlust mit meinem Gehaltseinkommen verwenden, um meine Einkommenssteuern zu senken?

Wenn ich einen Gewinn erziele, bin ich dann dazu verdammt, den Grenzsteuersatz zu besteuern? Wenn ich einen anständigen Gewinn mache, stelle ich mir vor, dass der RRSP-Beitragsraum nicht ausreicht, um alle meine Gewinne dort zu behalten.

Ist dies Ihr Hauptwohnsitz? Ich hätte nicht gedacht, dass Kanada Steuern auf Kapitalerträge aus dem Verkauf von Hauptwohnsitzen erhebt .
Nein, das ist meine Anlageimmobilie. Mein Hauptwohnsitz ist eine Mietwohnung, die günstiger ist als die Miete meiner Eigentumswohnung :)

Antworten (1)

Nein. Wenn es sich um eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie handelt, unterliegt sie der Kapitalertragssteuer und wird nicht mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Das ist mit ziemlicher Sicherheit besser für Sie; Kapitalgewinne werden im Allgemeinen mit der Hälfte Ihres Grenzsteuersatzes besteuert.

MoneySense hat einen Artikel , der wesentlich mehr ins Detail geht und die Befreiung des Hauptwohnsitzes (die hier nicht gilt) diskutiert und wann genau ein Haus als Anlageobjekt gilt.

Generell lohnt es sich mit ziemlicher Sicherheit, hier einen Steuerberater zu beauftragen.

Würden in Kanada alle Kapitalverluste auf zukünftige Einkommensjahre vorgetragen, um potenzielle Reduzierungen auf zukünftige Kapitalgewinne zu erzielen, anstatt die Einkommensteuer in diesem Jahr zu reduzieren?
@Victor Ja - in Kanada können Kapitalverluste auf unbestimmte Zeit sowie drei Jahre rückwärts vorgetragen werden. (Quelle)