Reisen nach Brasilien ohne Rückfahrkarte

Letztes Jahr flog ich mit Condor nach Brasilien . Ich benötige kein Visum, wenn ich mich unter 90 Tagen in Brasilien aufhalte (egal ob Tourismus oder Geschäft).

Der Check-in-Mitarbeiter fragte mich nach einem Visum oder einem Rückflugticket. Ich hatte kein Rückfahrticket, weil ich zu diesem Zeitpunkt meine ganze Reise nicht geplant und mich nicht entschieden hatte, wohin ich als nächstes gehen sollte. Mir wurde gesagt, dass ich ohne Visum oder gültiges Ticket aus Brasilien nicht einchecken darf.
(Es war genug Zeit, also habe ich einfach das billigste Ticket nach Montevideo gekauft, aber das ist hier nicht wichtig.)

Meine Frage ist: Hatte die Person das Recht, mich nicht einzuchecken? Steht das irgendwo in Vorschriften oder Gesetzen?

Ich habe das gleiche Problem. Ich fliege mit Condor und habe in 2 Wochen nur einen Hinflug von Frankfurt nach Recife. Was kann ich jetzt machen?
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Antworten (4)

Zunächst einmal ist eine Fluggesellschaft nicht verpflichtet , jemanden einzuchecken. Durch den Kauf eines Tickets sind Sie eine Vereinbarung mit einem privaten Unternehmen eingegangen und haben allen Bedingungen ihres Beförderungsvertrags zugestimmt. In das CoC jeder Fluggesellschaft wird eine Klausel geschrieben, die es ihnen erlaubt, Ihnen die Durchreise unter verschiedenen Bedingungen zu verweigern. Je nach den Umständen haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Umbuchung auf einen späteren Flug, auf eine Bestätigung für eine andere Fluggesellschaft oder auf eine Rückerstattung. Aber jede Fluggesellschaft kann Ihnen aus fast jedem Grund den Check-in oder das Boarding verweigern.

Zweitens verlangen viele Länder, darunter vermutlich Brasilien, dass Sie Vorkehrungen für die Weiter- oder Rückreise getroffen haben, bevor Sie zugelassen werden. Sie können Fluggesellschaften für die Durchsetzung dieser und anderer Einreisebeschränkungen verantwortlich machen; Wenn Sie in Brasilien ankommen und Ihnen aus irgendeinem Grund die Einreise verweigert wird, ist die Fluggesellschaft nicht nur verpflichtet, Sie mit dem nächsten Abflug an Ihren Abflugort zurückzubringen – wodurch möglicherweise ein bezahlter Passagier verdrängt wird –, sondern sie würde auch mit Geldstrafen oder anderen Strafen belegt.

Vielleicht hätte eine andere Fluggesellschaft oder ein anderer Agent kein Aufhebens gemacht, aber sie haben in diesem Fall nicht Unrecht. Eine Problemumgehung besteht darin, erstattungsfähige Tickets für den Weitertransport zu kaufen, die Sie dann nach Belieben ändern können.

Ich habe mich mit dieser Frage an das brasilianische Konsulat gewandt. Mir wurde mitgeteilt, dass eine der Voraussetzungen für die Einreise nach Brasilien darin besteht, ein gültiges Ticket von und nach Brasilien zu haben.

Die Frage ist nicht, ob eine solche Anforderung besteht, sondern ob die Fluggesellschaft befugt ist, sie durchzusetzen.
Können Sie diese Antwort etwas erweitern? Oder vielleicht diese Frage mit den relevanten Informationen beantworten? Wie unnachgiebig waren sie bezüglich der Ticketpflicht ?

Fluggesellschaften sind gezwungen, Sie auf ihre Kosten zurückzufliegen, wenn Ihnen die Einreise verweigert wird. Um als Tourist nach Brasilien (wie auch in andere Länder) einzureisen, benötigen Sie ein Abflugticket von max. 90 Tage. Daher überprüfen die Fluggesellschaften sehr sorgfältig, ob Sie über dieses Abflugticket verfügen, um die Kosten für die Rückführung zu vermeiden. Und ja, sie können Ihnen das Einchecken rechtlich verweigern: Lesen Sie die Klauseln, die Sie beim Kauf des Tickets vereinbart haben, es steht dort geschrieben.

Ich bin auf dasselbe gestoßen, als ich mit One-Way-Tickets nach Kolumbien und Brasilien geflogen bin. Meine Lösung bestand darin, vor Ort (mit meinem Telefon) ein erstattungsfähiges Weiterflugticket aus dem Land zu kaufen und es dann einfach zu stornieren, sobald ich an meinem Ziel angekommen bin. Ich weiß jetzt, dass es Unternehmen/Websites gibt, die dies anbieten - suchen Sie einfach nach " onward ticket service ".