Ich bin ein (niederländischer) EU-Bürger und lebe derzeit mit meinem australischen Ehepartner und meiner australischen Tochter in Australien. Wir planen, in naher Zukunft nach Europa zu ziehen, und ich frage mich, wie das mit dem Aufenthalts-/Arbeitsrecht funktioniert.
Ich weiß, dass ich mit meiner niederländischen Staatsbürgerschaft in einem anderen EU-Land leben und arbeiten darf, aber da ich derzeit eine neue (zu Hause bleibende) Mutter bin und daher mein Ehepartner diejenige ist, die arbeitet, wie ändert sich dies? ? Kann ich aufgrund meiner niederländischen Staatsbürgerschaft trotzdem einen Wohnsitz in einem anderen EU-Land bekommen, auch wenn ich derzeit nicht arbeite? Wenn ja, kann mein Nicht-EU-Ehepartner trotzdem nachziehen und Arbeitsrechte erhalten, oder muss ich selbst arbeiten, damit er zu mir nachziehen und Arbeitsrechte erhalten kann?
Formal gibt es zwei Möglichkeiten, sich für einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land zu qualifizieren: als erwerbstätige Person und als nicht erwerbstätige Person. Der Unterschied besteht darin, dass eine „nichterwerbstätige Person“ nachweisen muss, dass sie über ausreichende Einkünfte und Krankenversicherung verfügt , um nicht zu einer Belastung für das soziale Sicherungsnetz in ihrem Wohnsitzland zu werden.
Aufgrund Ihrer niederländischen Staatsbürgerschaft haben Sie kein bedingungsloses Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land, aber sobald Sie sich qualifizieren, hat Ihr Ehepartner das Recht, mit Ihnen zusammenzuleben und in Ihrem Wohnsitzland zu arbeiten. Sie haben also ein kleines Henne-Ei-Problem: Sie müssen sich qualifizieren, damit Ihr Ehepartner arbeiten kann, aber die Ressourcen, die es Ihnen ermöglichen würden, ein nicht erwerbstätiger Einwohner zu werden, würden vermutlich hauptsächlich aus dem Einkommen Ihres Ehepartners stammen.
In der Praxis ist Ihr eigenes Aufenthaltsrecht möglicherweise kein großes Problem, da die Formalitäten normalerweise minimal sind (solange Sie nicht versuchen, Sozialleistungen zu beantragen), aber Sie müssen dies möglicherweise dokumentieren, wenn Sie das Ihres Ehepartners beantragen Aufenthaltserlaubniskarte. Einige Länder (Spanien, Portugal) verlangen auch von EU-Bürgern eine Aufenthaltskarte.
Ich sehe drei Auswege (zumindest theoretisch, ich habe keine Erfahrung aus erster Hand mit diesem Szenario):
Nach fünf Jahren unter einem dieser Status würden Sie drei ständige Einwohner werden, Ihr Ehepartner würde eine fünfjährige Aufenthaltskarte erhalten, die Ressourcenbedingungen würden nicht mehr gelten und es wäre nahezu unmöglich, Sie zu bitten, damit fortzugehen, selbst wenn etwas Ihnen oder Ihrem Ehepartner passieren würde, müsste sich Ihre Familie darüber keine Sorgen machen.
Beachten Sie, dass dies für die Niederlande nicht gilt, da Sie niederländischer Staatsbürger sind. In diesem Fall gilt niederländisches Recht, und ich glaube, es ist oft restriktiver.