Haben nach Vollzug geschiedene Frauen Anspruch auf Unterhalt?

Kann eine Frau von ihrem Mann Unterhalt verlangen, wenn sie nach Vollzug der Ehe geschieden wurde? Wie ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten dazu?

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@Atata Ich möchte weitere Details.

Antworten (1)

Ja, es wird ihr nicht einmal empfohlen, das Haus ihres Mannes zu verlassen (man könnte sogar sagen, es ist ihre Pflicht zu bleiben) (natürlich vorausgesetzt, er ist der Eigentümer) bis zum Ende der 'idah! Und meiner Meinung nach braucht jede Ansicht, die davon abweicht, starke Argumente, wie der Koran dies eindeutig sagt.

Wenn Sie den Koran lesen, werden Sie feststellen, wie Talaq gehandhabt werden sollte:

Scheidung ist zweimal. Behalten Sie [sie] dann entweder auf akzeptable Weise oder lassen Sie sie mit guter Behandlung frei. ... ( 2:229 )

Die Frau oder geschiedene Frau muss das Haus ihres Mannes erst verlassen, wenn Talaq stattfindet, und dies ist nur dann der Fall, wenn die 'idah beendet ist, wie zuvor erklärt ( 2:228 ) .

Geschiedene Frauen warten drei Perioden ...

Und da nur die Verse nach 2:229 erklären, was passiert, sobald Talaq stattfindet:

Und wenn er sich [zum dritten Mal] von ihr scheiden ließ, dann ist sie ihm danach nicht rechtmäßig, bis [nachdem] sie einen anderen Ehemann als ihn heiratet. ....( 2:230 )

Für den Fall eines dritten Talaq (sogar die Regeln von 'idah gelten), aber der Ehemann würde seine Frau zurückbekommen, wenn es nicht das dritte Vorkommen wäre.

Und wenn Sie sich von Frauen scheiden lassen und sie ihre Haftzeit [fast] erfüllt haben, behalten Sie sie entweder zu akzeptablen Bedingungen oder lassen Sie sie zu akzeptablen Bedingungen frei und halten Sie sie nicht in der Absicht, Schaden zu nehmen, um [gegen sie] zu übertreten. Und wer das tut, hat sich gewiss Unrecht getan... ( 2:231 )

Dieser Vers zeigt deutlich, dass die geschiedene Frau bis Talaq neben ihrem Ehemann bleiben soll, aber sobald die 'idah ohne Umkehr beendet ist, sind die Frau und ihr früherer Ehemann Ausländer, und in diesem Moment muss sie sein Haus verlassen. Solange sie also in seinem Haus ist, gilt für sie ( 4:34 ):

Männer sind verantwortlich für Frauen durch [das Recht], was Allah dem anderen gegeben hat und was sie [für den Unterhalt] von ihrem Vermögen ausgeben ...

Was bedeutet, dass der Ehemann immer noch für die Dame in seinem Haus verantwortlich bleiben muss!

Dies kann auch in der Sure at-Talaq ( 65:1-7 ) gelesen werden:

O Prophet, wenn ihr [Muslime] euch von Frauen scheiden lasst, dann scheidet sie für [den Beginn] ihrer Wartezeit und zählt die Wartezeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Vertreibt sie nicht aus den Häusern ihrer [Ehemänner] , noch sollten sie [selbst] [während dieser Zeit] gehen , es sei denn, sie begehen eine eindeutige Unmoral. Und das sind die Grenzen, die Allah gesetzt hat. Und wer die Grenzen Allahs überschreitet, hat sich gewiss Unrecht getan. Du weißt es nicht; vielleicht wird Allah danach eine [andere] Angelegenheit herbeiführen.

Und wenn sie ihre Frist [fast] erfüllt haben, behalte sie entweder zu annehmbaren Bedingungen oder trenne dich zu annehmbaren Bedingungen von ihnen .(5)

Unterbringen Sie sie [in einem Abschnitt] , in dem Sie außerhalb Ihrer Mittel wohnen, und schaden Sie ihnen nicht, um sie zu unterdrücken ...

Ein wohlhabender Mann soll von seinem Vermögen ausgeben, und derjenige, dessen Versorgung eingeschränkt ist, soll von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat . Allah belastet eine Seele nicht, außer [gemäß] dem, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Mühsal Erleichterung bringen.

Was mir in der Sache noch klarer erscheint!