Verwenden Sie bei der Beantragung eines Schengen-Visums eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Versicherung

Ich bin dabei, ein Schengen-Visum zu beantragen, und eine der Voraussetzungen, die ich gefunden habe, ist eine Reiseversicherung mit einer Deckungssumme von 30.000 Euro .

Mein derzeitiger Arbeitgeber bietet mir zwei Arten von Versicherungen an: eine lokale Versicherung für den Einsatz in Kanada sowie eine internationale Versicherung.

Ich frage mich, ob ich bei der Beantragung eines Schengen-Visums meine internationale Versicherung nutzen kann. Gibt es eine bestimmte Anforderung, die besagt, dass die Versicherung von der europäischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden muss, oder solange meine internationale Versicherungsgesellschaft bis zu 30.000 Euro abdeckt, kann ich loslegen?

UPDATE: Ich habe heute mit der Personalabteilung gesprochen, sie sagten, sie könnten mir das erforderliche Dokument zur Verfügung stellen, ich muss ihnen nur die geplanten Daten für die Reise mitteilen.

Mein Arbeitgeber stellt dasselbe zur Verfügung, und EU-Botschaften, in denen ich lebe (nicht Kanada), weigern sich, es zu akzeptieren. Zum Glück gibt es im VFS-Zentrum ein Versicherungsbüro, das gegen eine geringe Gebühr (40 USD) die erforderliche Versicherung ausstellt.

Antworten (2)

Schengen hat in der Regel sehr spezifische Versicherungsanforderungen, wie z. B. die Überführung von sterblichen Überresten, einen Mindestwert für die Lebensversicherung und einen Mindestwert für die Krankenhausversorgung im Ausland. Ich habe noch nie von einer Anforderung gehört, dass der Versicherer europäisch sein muss.

Zum Beispiel die Website der französischen Botschaft zu Visabestimmungen zitieren:

KRANKENVERSICHERUNG, Ein Schreiben einer Versicherungsgesellschaft (+ 1 Kopie), aus dem hervorgeht, dass Sie während Ihres Aufenthalts in den Schengen-Ländern für alle Kosten für medizinische Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Rückführung (die drei Wörter müssen geschrieben werden) in Höhe von mindestens 45.000 USD gedeckt sind. Wenn Ihre aktuelle Versicherungsgesellschaft keinen solchen Versicherungsschutz bietet, suchen Sie bitte eine internationale Versicherungsgesellschaft (und fragen Sie nach dem oben genannten Schreiben mit den drei Wörtern).

Ich arbeite in Kanada für ein ausländisches Unternehmen und habe einen kanadischen Versicherer und konnte in der Vergangenheit meine Arbeitsversicherung für Reisen nutzen. Aber achten Sie darauf, die Details Ihrer spezifischen Abdeckung zu überprüfen!

Genial! Ich werde das auf jeden Fall noch einmal mit der Personalabteilung überprüfen, aber Ihrer Erfahrung nach sollte es funktionieren.

Um die Antwort von blackbird57 zu ergänzen , gibt es auch einige anekdotische Beweise (aus einer maßgeblichen Quelle), dass der Versicherungsschutz Ihres Arbeitgebers in Ordnung ist – vorausgesetzt, sein Bestätigungsschreiben entspricht den Schengen-Anforderungen.

Wie in dieser Meta-Diskussion beschrieben , hat GayotFow einen Kurs absolviert, der von Elspeth Guild , die an der Erstellung des Schengen-Grenzkodex beteiligt war, geleitet wurde.

Als Antwort auf eine ähnliche Frage wie Ihre: "Werden sie alternative Versicherungsformen akzeptieren, wie z. B. ein Mitarbeiter, der durch die Gruppenversicherung seines Unternehmens abgedeckt ist?" , sagte Elspeth:

Ja, aber der Anbieter muss die Absätze von der Schengen-Website ausschneiden und in sein Bestätigungsschreiben einfügen.

Es ist nicht klar, auf welche Paragraphen sich das genau bezieht, aber ich denke, es muss einfach im Bestätigungsschreiben klar sein, dass die Versicherung die Anforderungen im Visakodex abdeckt .

Aus Artikel 15 des Kodex gestrichen :

  1. Antragsteller für ein einheitliches Visum für eine oder zwei Einreisen müssen nachweisen, dass sie im Besitz einer angemessenen und gültigen Reisekrankenversicherung sind, um alle Kosten zu decken, die im Zusammenhang mit der Rückführung aus medizinischen Gründen, der dringenden medizinischen Versorgung und/oder der Notfallbehandlung im Krankenhaus oder im Todesfall entstehen können , während ihres Aufenthalts/ihrer Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten.

......

  1. Die Versicherung gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und deckt den gesamten Zeitraum des beabsichtigten Aufenthalts oder der Durchreise der Person ab. Die Mindestdeckung beträgt 30 000 EUR.

Es scheint also kein Problem zu sein , sicherzustellen , dass die Versicherung Ihres Arbeitgebers diese Anforderungen erfüllt.

Ebenfalls von Interesse ist Punkt 6 in Artikel 15, obwohl nicht klar ist, für welche Berufe dies gilt:

  1. Die Versicherungspflicht kann als erfüllt gelten, wenn feststeht, dass aufgrund der beruflichen Situation des Antragstellers von einem angemessenen Versicherungsniveau ausgegangen werden kann. Die Befreiung vom Nachweis einer Reisekrankenversicherung kann bestimmte Berufsgruppen betreffen, wie z. B. Seeleute, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit bereits reisekrankenversichert sind.