Ablehnung des Schengen-Visums

Ich habe letztes Jahr vom 03.05.2011 bis zum 09.05.2011 ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise (gültig für 6 Monate) erhalten, in dem ich 42 Tage von den zugewiesenen 90 Tagen blieb.

Ich habe erneut ein Schengen-Visum beantragt und es bekommen. Ich habe vom 17.9.2011 bis 31.12.2012 ein Schengen-Visum erhalten, für das ich bis zu 90 Tage bleiben kann.

Ich blieb 82 Tage der zugeteilten 90 Tage für ein Schengen-Visum und verließ die Region ohne jede Frage.

Als ich erneut mein neues Schengen-Visum beantragte, wurde mir von der Botschaft mitgeteilt, dass ich während meines Aufenthalts in den Schengen-Gebieten 14 Tage überschritten habe.

Die Berechnung, die sie anstellten, betraf die letzten 6 Monate. Ich habe mich am 4. Januar 2012 beworben und sie haben ab diesem Tag gerechnet und mir mitgeteilt, dass ich 14 Tage überschritten habe, und sie haben mein Visum abgelehnt.

Auf der letzten Seite des Passes haben sie ein Siegel angebracht, das die Antragsnummer für das Schengen-Visum angibt, für das es abgelehnt wurde.

Bitte lassen Sie mich wissen, ob ich in Zukunft ein Schengen-Visum bekommen werde, da ich darüber sehr gestresst bin. Außerdem habe ich jetzt nur noch wenige Seiten im Pass. Wenn ich meinen Reisepass ändere, wird das mein Problem lösen?

Die Hauptfrage hier ist: Warum haben sie gesagt, dass Sie Ihr Visum um 14 Tage überschritten haben?
Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Ich denke, das Beste, was Sie tun können, ist, Berufung einzulegen und Ihren Fall zu erklären.
Ich habe ein paar Visa-Rechner gefunden, die allen anderen helfen könnten, die Probleme haben, diese Dinge herauszufinden. Siehe meine Folgefrage: Wie werden Aufenthalte anhand der 90/180-Visaregeln berechnet?
Bitte schauen Sie sich meine Antwort in diesem Beitrag an: travel.stackexchange.com/questions/13183/…
Auch wenn Ihr Visum ab dem 5. März gültig war, wenn Sie die Region beispielsweise erst am 5. Juni betreten haben, ist dies der Zeitpunkt, an dem die 180-Tage-Regel aktiviert wird. Wenn Sie also mehr als einen Monat mit Ihrem ersten Visum verbracht haben und dann noch ein paar Monate mit dem zweiten Visum – wenn seit dem ERSTEN TAG DER EINREISE (unabhängig von Ihren Visumdaten) mehr als 90 Tage vergangen sind – haben Sie die Aufenthaltsdauer überschritten.

Antworten (3)

Nach Schengen-Regeln gemäß tschechischem Außenministerium oder Migrationsdienstzentren :

Nach einer „90/180-Regel“ darf sich ein Ausländer maximal 90 Tage (3 Monate) innerhalb eines Halbjahres, gerechnet ab dem ersten Einreisetag, im Schengen-Raum aufhalten.

Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Sie ein oder mehrere Schengen-Visa haben. Demnach haben Sie Ihr Visum überschritten. Wenn Sie das nächste Mal ein Visum beantragen, können Sie es bekommen oder auch nicht. Wenn Sie ein Visumsinterview haben, erklären Sie dem Konsularbeamten, warum Sie sich länger als 90 Tage im Schengen-Raum aufgehalten haben, und sagen Sie ihm oder ihr, dass Sie nichts von der 90/180-Regel gewusst haben.

Wenn ich meinen Reisepass ändere, wird das mein Problem lösen?

Sie haben alle Informationen in ihrem Computersystem, also wird das höchstwahrscheinlich nicht helfen.

Gibt es eine Möglichkeit, beim Zitieren auf die Quelle zu verlinken? Sehr geschätzt - ansonsten tolle Antwort :)
@MarkMayo: Ich habe eine Referenz hinzugefügt.
Um ganz klar zu sein: 1. Schengen-Visum Gültig vom 03.05.2011 bis 09.05.2011. Der maximale Aufenthalt beträgt 90 Tage. Ich blieb 42 Tage darin. 2. Schengen-Visum Gültig vom 17.9.2011 bis 31.12.2011. Der maximale Aufenthalt beträgt 90 Tage. Ich blieb 82 Tage darin. Als ich am 6. Januar 2012 ein drittes Schengen-Visum beantragte, wurde die Anzahl der Tage überprüft, an denen ich in den letzten 180 Tagen gereist bin, und es waren mehr als 90 Tage. Also lehnten sie mein Visum ab. Mir war nicht bewusst, dass sie diese Fakten überprüfen werden. Nicht einmal das Reisebüro informiert mich oder meine Firma darüber.
@Sanju, nur weil du es nicht wusstest, entbindet dich nicht von den Konsequenzen. Sie könnten natürlich eine ausstellende Behörde davon überzeugen, dass Sie in gutem Glauben waren und trotzdem ein neues Visum erhalten sollten, aber das wäre Sache der Leute, mit denen Sie es zu tun haben.

Ich habe bereits Erfahrung in diesem Bereich mit der Ablehnung von Overstayern und Schengen-Visa. Das Visum meiner Freundin wurde von der französischen Botschaft abgelehnt, aus welchem ​​Grund auch immer, was die Botschaft nicht wirklich geklärt hat. Aber sie hat den gleichen Stempel bekommen wie du. Und wir mussten die gesamte Reise stornieren, wodurch einige der Transportkosten nicht erstattet werden können. Wir haben mit vielen Leuten gesprochen und die Leute haben gemischte Erfahrungen gemacht. Einige sagen, dass sie sich bei der Botschaft, die das Visum abgelehnt hat, erneut bewerben musste, weil Botschaften keine Informationen weitergeben. Wenn Sie von der französischen Botschaft abgelehnt wurden, weiß die deutsche Botschaft möglicherweise nicht warum, aber sie können nur den Stempel sehen, der das Visum war abgelehnt und sie werden das Visum wahrscheinlich ablehnen.

Also haben wir uns einfach erneut bei der französischen Botschaft beworben. Als wir wieder in die Botschaft kamen, musste sie mit der Dame in der Botschaft ein paar Fragen beantworten und die Entscheidung dauerte etwas lange. Man muss nur ehrlich sein und alles erklären. Wir erklärten alles und sagten ihnen, dass wir alles mit dem Rückflugticket nach Hause gebucht hatten, aber wir wussten nicht, warum das Visum beim letzten Mal abgelehnt wurde. Am Ende genehmigten sie das Visum meiner Freundin und wir können problemlos die französische Grenze betreten.

Wegen Überschreitung des Aufenthalts wurde das Visum meiner Freundin von der britischen Botschaft abgelehnt, da die Art des Visums (Kurzaufenthalt) innerhalb des Vereinigten Königreichs nicht verlängert werden kann (aber sie wusste es nicht). Das führte dazu, dass sie Overstayer wurde, weil sie zehn Tage vor Ablauf des Visums einen Antrag gestellt hatte und die Entscheidung mehr als das erforderte. So musste sie das Land aber mit dem Rekord verlassen. Die Regel für die Überschreitung des Aufenthalts lautet also, wenn Sie das Land freiwillig verlassen. Sie erhalten ein Einreiseverbot für 1-3 Jahre. Während dieser Zeit können Sie das Visum nicht beantragen, oder es wird mit Sicherheit abgelehnt. Im Fall meiner Freundin hat sie ein Jahr gewartet und dann das Visum erneut beantragt. Und sie musste eine halbe Stunde lang interviewt werden, aber am Ende wurde ihr neues Visum genehmigt. Wenn Sie jedoch gezwungen werden, das Land zu verlassen, wird Ihnen die Einreise für 10 Jahre verwehrt. Während dieser Zeit können Sie kein Visum beantragen. In Ihrem Fall, denke ich, sollte es ein Jahr sein, das gleiche wie bei meinem Freund. Aber jedes Mal, wenn Sie die Grenze betreten, wird der Einwanderungsbeamte viele Fragen stellen, obwohl Sie das Visum haben, und er kann Ihre Einreise ablehnen und Sie nach Hause schicken. Meiner Freundin wurden einige Fragen gestellt, aber sie konnte ohne Probleme zurückkehren.

http://www.euro-dollar-currency.com/overstaying_schengen_visa.htm

Hoffe das hilft.

Als diese Frage auf der Homepage gestoßen wurde, bin ich auf diese alte Antwort von mir gestoßen und habe festgestellt, dass sie nicht mehr richtig ist. Die Regeln sind jetzt anders. Stand 18.10.2013 ist die in der Frage beschriebene Berechnung die richtige. Wenn Sie sich zu irgendeinem Zeitpunkt (insbesondere beim Verlassen des Schengen-Raums oder bei der Beantragung eines neuen Visums) in den letzten sechs Monaten länger als drei Monate im Schengen-Raum aufgehalten haben, haben Sie Ihr Visum überschritten.

Es gibt ein paar Ausnahmen für Bürger bestimmter Länder, Work-Holiday-Visa und einige exotische nationale Visa, aber ansonsten ist dies die Regel. In jedem Fall spielen die Visumdaten keine Rolle (eine Person darf sich in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Tagen aufhalten, und nicht eine bestimmte Anzahl von Tagen pro Visum).


Andere Antworten haben bereits wichtige Punkte abgedeckt, aber eines muss vielleicht betont werden: Der Kommentar von @AmyMorgan ist genau richtig, was zählt, ist der Tag der ersten Einreise . Sie haben also Ihr Visum möglicherweise überschritten oder nicht, wir können es nicht sagen, ohne das zu wissen.

Daher ist es nicht richtig, vom 4. Januar zurückzurechnen (falls sie das wirklich getan haben). Der Haken an der Sache ist, dass Ihre eigene Berechnung pro Visum oder ab dem ersten Gültigkeitstag Ihres Erstvisums (03.05.2011) auch nicht stimmt.

Wenn Sie zu Beginn Ihres ersten Visums keine Zeit im Schengen-Raum verbracht haben, haben Sie höchstwahrscheinlich Ihr Visum überschritten. Diese Regel kann schwer zu verstehen sein, aber in dieser Situation kann leider nicht viel dagegen unternommen werden.