Kann ich den Schengen-Raum verlassen, bevor mein Studentenvisum abläuft und als Tourist zurückkommen? [Duplikat]

Ich studiere in Dänemark mit einem Studentenvisum, aber es läuft am 14. Juli ab und ich habe gebucht, um einen zusätzlichen Monat in Europa zu bleiben.

Ich habe am 15. Juli bereits Airbnbs mit Freunden gebucht und möchte die Pläne nicht ändern, also habe ich mich gefragt, ob ich die Schengen-Zone verlassen und zurückkommen könnte, bevor sie abläuft, aber als Tourist.

Bearbeiten: Entschuldigung, ich bin australischer Staatsbürger.

Einige wichtige Details fehlen, aber im Allgemeinen, ja, das ist möglich, die Zeit mit einem Langzeitvisum wird nicht auf die Grenze für Kurzaufenthalte angerechnet, sodass Sie als Tourist mit oder ohne Visum zurückkehren können. Wir haben bereits mehrere verwandte Fragen wie travel.stackexchange.com/questions/26716/… und travel.stackexchange.com/questions/10504/…

Antworten (1)

Sie können dies aus zwei Hauptgründen nicht:

  1. Ihr Visum ist für den Zweck Ihrer Reise nicht mehr gültig.

  2. Schengen-Visa müssen für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum gültig sein. Das bedeutet, dass das Visum nicht nur für den Zeitpunkt der Einreise in den Schengen-Raum gültig sein muss, sondern für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer.

    Ihr Visum läuft beispielsweise am 14. Juli ab; Wenn Sie am 13. Juli (natürlich als Student) in den Schengen-Raum einreisen, können Sie nur einen Tag bleiben.

Es ist also am besten, früh abzureisen (damit Sie nicht zu lange bleiben) und ein Touristenvisum zu beantragen (falls Sie eines benötigen).

OP könnte Bürger eines Anhang-II-Landes sein, daher würde das oben Gesagte nicht zutreffen.
Wenn Sie sich mit einem Studentenvisum (wie das OP) im Schengen-Raum aufhalten, gelten die ersten beiden Punkte. Wenn sie von der Visumpflicht befreit sind, müssen sie dies auch erklären und können mit ihrem Studentenvisum nicht zu anderen Zwecken als zum Studium einreisen.
Ich habe nicht darum gebeten, mit dem Studentenvisum zurückzukommen. Fragte, ob er/sie als Tourist zurückkommen könnte. Ich habe zur Verdeutlichung bearbeitet.
(-1) Sie scheinen sowohl über die Frage als auch über die Regeln verwirrt zu sein. Es ist nicht offensichtlich, dass Sie aus- und wieder einreisen müssten, um von einem Langzeitstatus in einen Kurzaufenthaltsstatus zu wechseln (ein Wechsel in die andere Richtung ist oft ausdrücklich verboten), aber in jedem Fall geht es genau um die Wiedereinreise als Tourist und Ihre Antwort geht dieses Problem überhaupt nicht an.
@Relaxed: BKs Name deutete auf die Möglichkeit hin, dass Englisch nicht seine Muttersprache ist, und der letzte Satz war vor meiner Bearbeitung weniger klar.
+1, @Relaxed hat es laut Elspeth Guilds Klarstellung der Schengen-Regeln falsch.
@Entspannt fragt er ganz einfach: "Wenn ich Student bin und länger als mein Studium bleiben möchte, kann ich als Tourist mit demselben Visum aus- und wieder einreisen?" - Meine Antwort spricht beides an.
@BurhanKhalid Sie verwenden Anführungszeichen, aber Sie haben sich gerade ausgedacht, dass "mit demselben Visum" in der Frage nirgendwo zu finden ist. Ihre Antwort trägt nicht dazu bei, zu klären, wann dies zulässig ist oder nicht.
@GayotFow Was ist speziell falsch? Und können Sie etwas Aussagekräftigeres zitieren als irgendein zufälliges Namedropping? Denn falls Sie es nicht bemerkt haben, Burhans Antwort widerspricht direkt dem Grenzkodex, es ist sicherlich möglich, kurz nach einem langen Aufenthalt für einen kurzen Aufenthalt wieder einzureisen.
@Relaxed, ich würde es sicherlich nicht "random name dropping" nennen, LOL. Und es widerspricht nicht dem Grenzkodex; Ehrlich gesagt, wenn Sie etwas im Grenzkodex finden, das besagt, dass sich eine Person ohne Erlaubnis in Schengen aufhalten kann, lassen Sie es mich wissen.
@GayotFow Ich habe es gerade getan und stehe dazu. Aber um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Ich habe offensichtlich nicht annähernd so etwas gesagt, hören Sie auf, unaufrichtig und ausweichend zu sein. Noch einmal von vorn: Das OP fragt, ob ein Kurzaufenthalt als Tourist nach dem Studium möglich ist, der Grenzkodex besagt ausdrücklich, dass „Aufenthaltsdauern, die im Rahmen einer Aufenthaltserlaubnis oder eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt genehmigt wurden, nicht zulässig sind bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden".
Burhan sagt nein (ohne jede Einschränkung oder Nuance), und ich sage, dass das angesichts der Teile des Borders-Codes, den ich gerade zitiert habe, offensichtlich falsch ist. Ich weiß nicht, was Sie mit "es" in "es widerspricht nicht dem Grenzkodex" meinen, aber die Antwort widerspricht mit Sicherheit direkt dem Grenzkodex. Also noch einmal, was ist in meinem Kommentar falsch und wie rechtfertigen Sie es, eine ungenaue und irreführende Antwort positiv zu bewerten?
Ich stimme natürlich zu, dass Sie als Drittstaatsangehöriger den Schengen-Raum nicht besuchen dürfen, ohne entweder ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu haben oder aufgrund Ihrer Staatsbürgerschaft von der Visumpflicht befreit zu sein, aber das ist ein trivialer Punkt, und Sie müssen sich sicherlich nicht auf Elspeth berufen Gilde, um es zu schaffen. (Und die Antwort bringt übrigens auch diesen Punkt nicht klar zum Ausdruck, sondern trübt die Frage nur weiter, anstatt zu klären, unter welchen Bedingungen eine Wiedereinreise für einen touristischen Aufenthalt tatsächlich möglich ist und wann nicht).
@Relaxed, ich bin mir bewusst, was der Grenzkodex sagt. Mir ist auch bekannt, dass dort steht: „…Aufenthaltsdauern, die aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zulässig sind, werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt…“ ; Unser Unterschied besteht darin, dass diese Aussage meines Erachtens nicht die Notwendigkeit einer Aufenthaltserlaubnis in der Zone beseitigt und daher ein Studentenvisum nach Ablauf nicht automatisch in ein Kurzaufenthaltsvisum umgewandelt wird. Ich überprüfte. Trotz Namedropping. Lol sorry.
@GayotFow Wir könnten das woanders ausführlich besprechen, aber das ist in diesem Fall ein Detail, da das OP ausdrücklich sagte, dass er oder sie gehen und wieder eintreten würde. Ich habe lediglich geschrieben, dass es nicht offensichtlich ist , dass dies erforderlich war. In der Zwischenzeit befasst sich Burhans Antwort überhaupt nicht damit und ist auf andere Weise falsch. Wenn Sie also nicht absichtlich versuchen, einen Streit mit mir anzufangen, gibt es keinen Grund, sich darauf zu konzentrieren. Deshalb frage ich noch einmal: Was genau rechtfertigt es, diese Antwort positiv zu bewerten, wenn sie die Frage überhaupt nicht anspricht und dem Borders-Kodex eklatant widerspricht?
@Relaxed Himmel weiß, dass ich nicht versuche, einen Kampf anzufangen. Bertram erklärt, dass die Befreiung von der Tageszählung nur funktioniert, wenn der OP zunächst die Erlaubnis hat, sich in der Zone aufzuhalten. Das ist unbestreitbar richtig. Das erneute Betreten der Zone mit einem Studentenvisum hat keinen Einfluss auf dessen Ablauf. Auch das ist im ersten Grundsatz richtig. Die Erlaubnis des OP, sich in der Zone aufzuhalten, läuft also am 14.7. ab und wird nicht verlängert, nur weil das OP mit einem bestehenden Visum ausgereist/wiedereingetreten ist. Also rät Bertram dem OP, dass sie ihren Status bei der Wiedereinreise anpassen müssen. Völlig richtig.
@GayotFow Meinst du Burhan? Die Antwort trägt nicht dazu bei, all dies zu klären, und das ist ohnehin höchst umstritten.
@Relaxed ja Burhan, tut mir leid. Er schrieb "... und beantrage ein Touristenvisum (falls du eines brauchst)...", was richtig ist, ODER hol dir einen Kurzaufenthaltsstempel (was er nicht gesagt hat). Das ist ein sehr vernünftiger Rat. Andernfalls kann das OP nicht nachweisen, dass es ein Studentenvisum nicht überschreitet. Wenn Sie es umstritten finden, tut es mir leid, aber es ist sicherlich kein Streit.
@GayotFow Anfangs schrieb er tatsächlich, dass die Person ein Touristenvisum ohne jegliche Qualifikation beantragen sollte (während es so etwas nicht gibt und wir nicht einmal wissen, ob das OP ein Kurzaufenthaltsvisum bekommen könnte oder einreisen würde als von der Visumpflicht befreiter Staatsangehöriger). Die Antwort geht immer noch nicht auf die gerade erwähnten Details ein und vermag viele wichtige Punkte nicht zu klären.