Als Engineering Entrepreneur nach Deutschland ziehen: Freelancer

Ich bin Ingenieur mit einem fortgeschrittenen MINT-Abschluss (PhD Chem Engineering) mit einer erfolgreichen Beratungspraxis außerhalb Deutschlands. Ich liege weit über der durchschnittlichen Lohnanforderung für eine Blaue Karte.

Der einzige Haken ist, dass die Blue Card einen Arbeitsvertrag benötigt, während ich im Wesentlichen ein unabhängiger Auftragnehmer / Selbstständiger bin. Was könnte für jemanden wie mich der beste Weg sein, um meine Praxis nach Deutschland zu migrieren?

Ich habe über das Freelancer-Visum gelesen, aber es scheint, dass man es von Deutschland aus beantragen muss? Muss ich also zuerst ein Visum für Arbeitssuchende bekommen? Ich habe ein Geschäfts- / Touristenvisum mit langer Dauer (5 Jahre) aus Deutschland, daher ist die physische Landung dort kein Problem. Bin mir aber nicht sicher, ob das der richtige Weg zur Ausländerbehörde ist, um sich persönlich zu bewerben.

Es gibt ein starkes Geschäftsargument für mich, in Deutschland zu sein, da viele meiner Kunden deutsche / schweizerische / niederländische Chemieunternehmen sind. Und auch ich spreche Deutsch auf einem ziemlich guten Niveau.

Irgendwelche Gedanken?

Antworten (2)

Für die Niederlassung in Deutschland gilt grundsätzlich, dass Sie zunächst ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland an Ihrem derzeitigen Wohnort beantragen müssen. Dann würden Sie nach der Einreise nach Deutschland die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen .

Es gibt einige Ausnahmen, aber normalerweise ist es nicht erlaubt, mit einem Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (das ist wahrscheinlich die Art von Visum, die Sie derzeit haben) nach Deutschland einzureisen und direkt eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Die örtlichen Behörden werden Ihr Visum überprüfen wollen, bevor sie Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bearbeiten (einige von ihnen erwähnen dies ausdrücklich in ihren Anforderungen ). Daher ist es nicht der richtige Weg, Ihr aktuelles Visum zu verwenden und zur Ausländerbehörde zu gehen .

Die Voraussetzungen für alle Aufenthaltstitel sind im Aufenthaltsgesetz festgelegt . Es gibt viele verschiedene Kategorien von Aufenthaltstiteln mit jeweils leicht unterschiedlichen Anforderungen. Visa für den längerfristigen Aufenthalt unterliegen wiederum § 6 desselben Gesetzes:

Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis geltenden […] Vorschriften. […]

Das heißt, für jeden gesetzlich definierten Aufenthaltstitel kann grundsätzlich ein Visum mit den gleichen Voraussetzungen beantragt werden. Die meisten Dokumente, die Sie online finden, stammen von Kommunen und Bundesländern in Deutschland und befassen sich mit Aufenthaltstiteln , weshalb es so klingt, als ob sie nur vor Ort erhältlich sind. Das Visum muss hingegen bei einer deutschen Auslandsvertretung eingeholt werden.

Ein Visum zur Arbeitssuche ( § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte ) scheint nicht geeignet zu sein, da, wenn ich mich nicht irre, Arbeitsplatz streng genommen eine Beschäftigung bedeutet. Wenn Sie keinen echten Arbeitsvertrag suchen , qualifizieren Sie sich nicht. Wie Sie anmerken, ist die Blaue Karte EU ähnlich und keine gute Option für Sie.

Ich bin damit nicht sehr vertraut, aber es scheint, dass der Aufenthalt nach § 21 Selbständige Tätigkeit in Ihrer Situation am besten passen würde. Die Anforderungen sind recht umfangreich (Businessplan, finanzielle Mittel, Versicherungen) und erfordern einige Kenntnisse des deutschen Wirtschaftsrechts (Eintragung ins Handelsregister etc.), weshalb ich vermute, dass die meisten Bewerber bereits in Deutschland leben und von einem anderen Aufenthaltstitel wechseln ( einschließlich Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken).

Allerdings habe ich bei der deutschen Botschaft in Mexiko ein Formular gefunden, um dafür ein Visum zu beantragen . Am besten wenden Sie sich an die örtliche deutsche Botschaft, um das entsprechende Formular und die Anforderungen für einen Antrag zu erhalten.

Danke! Einige großartige Punkte, über die Sie gepostet haben! Einige von ihnen sind eine Henne-Ei-Schleife, z. B. die Eintragung in das deutsche Handelsregister. Ich schätze, das würde eine deutsche Adresse brauchen und die kann ich nicht bekommen, bis ich eine Gesellschaft gründe und tatsächlich in Deutschland bin, was dann den entsprechenden Rechtsstatus braucht.
@curious_cat Das Deutsche Konsulat fungiert als Vermittler zwischen Ihnen und der örtlichen Behörde in Deutschland. § 21, vorgeschlagen in dieser Antwort, ist der beste Weg. Der Kern des "Geschäftsplans" wäre Ihre bisherige Erfahrung mit den Kunden der deutschen / schweizerischen / niederländischen Chemieunternehmen. Es sollte eine gut dokumentierte Zusammenfassung erstellt werden, danach sollten Sie einen Beratungstermin mit dem Konsulat vereinbaren. Sie würden dann beraten, was für die Erstanwendung erforderlich sein könnte, und sie schließlich abschicken. Nach Genehmigung ermächtigt die lokale Behörde das Konsulat, das D-Visum auszustellen.

Sie können das deutsche Freiberuflervisum aus einem anderen Land beantragen.

Wenn Sie sich aus Deutschland bewerben möchten und nicht aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland oder den Vereinigten Staaten kommen, dann benötigen Sie ein Visum zur Arbeitssuche.

Quelle: So beantragen Sie das deutsche Freiberuflervisum