Arbeiten mit deutscher BlueCard

Ich arbeite seit 3 ​​Jahren in Deutschland für das gleiche Unternehmen. Ich bin gerade dabei, eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen, aber das Verfahren steckt noch in den Kinderschuhen.

Ich habe nach Jobs in Deutschland gesucht, aber die Hälfte verlangt Deutschkenntnisse, die ich leider nicht habe.

Da meine Freundin in den Niederlanden lebt, stellte sich die Frage, ob es für mich möglich ist, mit meiner aktuellen Bluecard, die ich bekommen habe, als ich nach Deutschland kam, in einem anderen EU-Land wie den Niederlanden, Belgien usw. zu arbeiten.

Hat jemand dies getan?

Fragen:

  • Kann ich mit der Bluecard, die ich bei meiner Einreise nach Deutschland erhalten habe, in anderen EU-Ländern arbeiten?

  • Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen, die ich während meiner Erwerbstätigkeit in Deutschland geleistet habe?

  • Was passiert mit meinen Krankenversicherungsbeiträgen, die ich während meiner Tätigkeit in Deutschland geleistet habe?

  • Verliere ich meine Bluecard, wenn ich eine Stelle in einem anderen EU-Land annehme?

  • Gibt es eine Möglichkeit, meinen Renten- und Krankenversicherungsbeitrag in ein anderes Land zu verwenden/zu verschieben oder kann ich diese Beiträge, die ich bereits geleistet habe, in einem anderen EU-Land verwenden?

  • Welche anderen Dinge sollte ich beachten, bevor ich diesen Schritt mache?

Beachten Sie, dass Irland und Dänemark nicht unter die EU Blue Card-Richtlinie fallen.
Viele Fragen hier. Vielleicht bekommst du nicht auf alles eine Antwort.

Antworten (1)

Kann ich mit der Bluecard, die ich bei meiner Einreise nach Deutschland erhalten habe, in anderen EU-Ländern arbeiten?

Nein, Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis aus dem Land beantragen, in dem Sie leben und arbeiten würden. Mit Ihrem deutschen Aufenthaltstitel können Sie sich nicht in einem anderen EU-Land niederlassen. Dieser Aufenthaltstitel kann eine neue Blaue Karte oder ein anderer Aufenthaltstitel sein, das Prinzip bleibt gleich.

Im Vergleich zu anderen Aufenthaltstiteln erleichtert die Blaue Karte jedoch unter bestimmten Voraussetzungen den Übergang. Da Sie seit mehr als 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU sind, sollte es Ihnen insbesondere erlaubt sein, in ein anderes Land zu ziehen und dort zu arbeiten, während ein Antrag auf eine Blaue Karte in Ihrem neuen Wohnsitzland anhängig ist (und nicht gezwungen zu sein, zu warten für ein Visum in Ihrem alten Wohnsitzland).

Was passiert mit meinen Rentenbeiträgen, die ich während meiner Erwerbstätigkeit in Deutschland geleistet habe?

Es gibt ein System zur Konsolidierung der in den EU-Ländern erworbenen Renten (siehe Rente in der EU bei Erwerbstätigkeit in mehreren europäischen Ländern ). In Deutschland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Möglichkeit, eine Pauschale zurückzubekommen, dies gilt jedoch nur, wenn Sie vollständig aus der EU wegziehen.

Was passiert mit meinen Krankenversicherungsbeiträgen, die ich während meiner Tätigkeit in Deutschland geleistet habe?

Nichts. Sie haben für die Deckung bezahlt, während Sie dort gelebt haben, und das haben Sie bekommen. Im Gegensatz zu Rentenbeiträgen, die Rechte in der Zukunft eröffnen sollen (aufgeschobenes Einkommen), gibt es bei der Krankenversicherung (oder jeder anderen Art von Versicherung, obligatorisch oder nicht) nichts zu erstatten.

Verliere ich meine Bluecard, wenn ich eine Stelle in einem anderen EU-Land annehme?

Allerdings müssen Sie Ihre deutsche Blaue Karte EU abgeben. Sie verlieren ihn nicht, weil Sie eine Stelle in einem anderen EU-Land als solchen annehmen, aber Sie verlieren ihn (letztlich), wenn Sie aus Deutschland wegziehen oder Ihren derzeitigen Arbeitsplatz aufgeben, sodass das Ergebnis im Wesentlichen dasselbe ist.

Wie oben erwähnt, benötigen Sie auch in Ihrem neuen Wohnsitzland eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn Ihr neuer Aufenthaltstitel auch eine Blaue Karte ist oder Sie sich lange genug in einem EU-Land aufhalten, um EU-Daueraufenthalter zu werden, sollte die Rückkehr nach Deutschland etwas einfacher sein. Andernfalls müssten Sie von vorne anfangen.

Gibt es eine Möglichkeit, meinen Renten- und Krankenversicherungsbeitrag in ein anderes Land zu verwenden/zu verschieben oder kann ich diese Beiträge, die ich bereits geleistet habe, in einem anderen EU-Land verwenden?

Krankenversicherungsbeiträge zu verschieben ist nicht wirklich sinnvoll, Sie müssen sich in Ihrem neuen Wohnsitzland versichern und bezahlen (in jedem Fall in den Niederlanden, wo es obligatorisch ist).

In der EU können Renten normalerweise nicht per se „umgezogen “ werden, sondern erst konsolidiert werden, wenn Sie das Rentenalter erreichen (mit dem Vorbehalt, dass es viele verschiedene Systeme gibt und nicht alles von den EU-Vorschriften abgedeckt wird).

Danke für die ausführliche Übersicht. Wenn ich zum Arbeiten in ein Nicht-EU-Land ziehe und nach einiger Zeit wieder nach Deutschland/EU zurückkehren möchte, werden meine 3 Jahre in Deutschland trotzdem auf die Niederlassungserlaubnis angerechnet oder muss ich von vorne anfangen und warten weitere 3 Jahre oder so, um eine dauerhafte Aufenthaltskarte zu erhalten?
@ user10286755 Im Allgemeinen sollte es nicht sein, aber es kann von den Details abhängen (warum Sie gehen und für wie lange, ob Sie vorher um Erlaubnis bitten usw.). Dies ist eine völlig neue Frage, die als solche gestellt werden sollte.
@user10286755 Der Zeitraum für die Niederlassungserlaubnis wird nicht verlängert, aber wenn Sie zurückkommen, akzeptiert Deutschland bis zu 5 Jahre Aufenthalt für den Antrag auf Staatsbürgerschaft (Einbürgerung).