Was muss ich tun, nachdem ich in Deutschland angekommen bin?

Geben Sie hier die Bildbeschreibung einIch habe kürzlich das Typ-D-Visum für Beschäftigungszwecke erhalten. Jetzt bin ich verwirrt. Was mache ich nach der Einreise nach Deutschland? Als ich mein Visum überprüfte, konnte ich sehen, dass die obigen Zeilen gedruckt wurden. Kann mir das bitte jemand erklären?

Antworten (2)

Ihnen wurde ein D-Visum ausgestellt für

  • Blaue Karte §9a AufenthG
  • mit Erlaubnis, als Ausländer zu arbeiten §39 AufenthG
  • mit Fachhochschulreife §2 BeschV

Die folgenden Schritte sind erforderlich, bevor Sie mit der Arbeit beginnen

  • Unterkunft und Anmeldung
  • Anmeldung bei der Ausländerbehörde
  • Mitglied bei einer Krankenkasse werden
  • Anmeldung zum Rundfunkbeitrag
  • Nützliche Dokumente zu haben
  • Deutschland verlassen

Tipp :
Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, da er Ihnen bei diesen Schritten behilflich sein kann!


Schritt 1 : Unterkunft und Registrierung

Wenn Sie in Deutschland angekommen sind, müssen Sie sich zunächst um eine Unterkunft kümmern.

Sobald Sie einen Wohnungsvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden ( Anmeldung ).

  • dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen

Je nachdem, in welcher Stadt Sie sich befinden, kann das Büro unterschiedliche Namen haben

  • Rathaus, Bürgeramt , Meldebehörde
    • Termine sind oft nötig

Zusammen mit Ihrem Mietvertrag sollten Sie auch eine erhalten

  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter)

das ist eine Bestätigung des Vermieters, die für die Anmeldung benötigt wird.

Das Ergebnis ist ein Meldeschein , der als Meldenachweis dient und später benötigt wird.

Lohnsteuerkarte / Lohnsteuerkarte
Kann (muss) auch beantragt werden, wenn man keine hat.

Die Steuerkarte ist jetzt elektronisch und hat den wunderbaren Namen:

Sie werden gefragt, welcher Kirche Sie angehören und ob es zum Kirchensteuersystem gehört , wird eine zusätzliche Steuer abgezogen.

„Church of England“ gehört nicht zum Kirchensteuersystem und natürlich ist „ keine “ auch eine gültige Antwort

  • in diesen Fällen wird keine Kirchensteuer abgezogen

Diese Steuerinformationen sollten Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen.


Schritt 2 : Anmeldung bei der Ausländerbehörde

  • Schritt 2 gilt nicht für EU-Bürger

Voraussetzung : Meldeschein , Reisepass und evtl. Arbeitskontakt

Da Ihnen ein D-Visum ausgestellt wurde, muss dieses nun durch ein ersetzt werden

  • Aufenthaltstitel ( Aufenthaltstitel )
    • was in Ihrem Fall eine Blaue Karte sein wird

Da die Ausstellung der Aufenthaltskarte einige Zeit in Anspruch nehmen kann a

  • eine Fiktionsbescheinigung _

erteilt werden, der bis zur Erteilung des endgültigen Aufenthaltstitels als Ersatz dient .

Hinweis :
Die Ausländerbehörde weiß, wer Sie sind und was Sie wollen, da sie das Visum erteilt hat.


Schritt 3 : Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse

Siehe diese Antwort zur Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse

  • das ist die gesetzliche Krankenversicherung

Diese Informationen werden auch von Ihrem Arbeitgeber benötigt.


Schritt 4 : Anmeldung zur Rundfunksteuer (Rundfunkbeitrag)

Siehe diese Antwort, die einige Hintergrundinformationen zu diesem Thema enthält

Der Registrierungsprozess kann hier durchgeführt werden:

Sehen Sie sich diese Antwort an, die einige Informationen enthält, was zu tun ist, wenn Sie Deutschland umziehen oder verlassen


Nützliche Dokumente zu haben

Für einen Langzeitaufenthalt werden möglicherweise einige Dokumente benötigt, die leichter zu bekommen sind

  • solange Sie noch in Ihrem Heimatland sind

Diese Antwort listet diese Dokumente auf und wofür sie möglicherweise in Zukunft benötigt werden.


Deutschland verlassen

  • Wohnort und Rundfunkbeitrag abmelden

Während Sie in Deutschland arbeiten, zahlen Sie in die Rentenversicherung ein

beschreibt, wie Sie das benötigte Dokument erhalten, das Ihre Zahlungen belegt und später im Leben bei der Beantragung einer Rente hilfreich sein kann.

Als ich im Oktober 2015 bei einem deutschen Unternehmen anfing, war es mein Arbeitgeber, der mich nach meiner Kirche fragte und mich beim Finanzamt anmeldete und mich bei der Krankenkasse anmeldete (nach Arbeitsantritt). Beachten Sie, dass ich EU-Bürger war (bin), was einen Unterschied machen kann.
@MartinBonner laut Wiki-Artikel ist das auch möglich. Für Berlin ist es als etwas aufgeführt, das während der Registrierung durchgeführt werden kann. Es scheint also, dass es mehrere Möglichkeiten gibt. Bei der Krankenkasse sollte man sich vorher über das beste Angebot informieren , da das Wechseln nicht so einfach ist. Die Staatsbürgerschaft spielt hier keine Rolle.
Bedeutet dies, dass ich bereits die Blaue Karte erhalten habe oder muss ich sie nach meiner Ankunft in Deutschland beantragen?
@ShivaGautam Ja, alles wurde gewährt. Es muss erst nach der Ankunft ausgestellt werden.
Ich habe nicht alles gelesen, aber ein kleines Detail: Das alles braucht man nicht vor Beginn der Arbeit, sondern nur, bevor man den ersten Gehaltsscheck bekommt.
@MarkJohnson Sieht so aus, als wäre ich wieder in großen Schwierigkeiten. Ich konnte keinen Termin zur Beantragung der Blauen Karte buchen, da ich keine feste Unterkunft habe. Mein Visum läuft nächste Woche ab und mit der neuen Gehaltsgrenze für 2020 bekomme ich trotzdem die Blue Card ?
@ShivaGautam Wann bist du in Deutschland angekommen und arbeitest du jetzt? Welche Art von Ort lebst du? Ihr Gehalt liegt unter 55.200 €? Dies sollte als zusätzliche Frage zu dieser Antwort gestellt werden.
@MarkJohnson Ich bin im November angekommen und arbeite derzeit. Ich bin in München. Ich habe einen IT-Job mit einem Jahreseinkommen von 42.000 pro Jahr. Ich habe mich letztes Jahr für die Blue Card qualifiziert, also hat mir die Botschaft das Blue Card Visa erteilt, aber da ich letztes Jahr keine Blue Card beantragen konnte. Habe ich trotzdem Anspruch darauf? Ich bin derselbe Typ, der diese Frage gestellt hat.
@ShivaGautam Sie haben die Frage, an welchem ​​​​Ort Sie sich gerade aufhalten, nicht beantwortet, was der Grund dafür ist, dass Sie den Termin nicht stören.
@MarkJohnson Ich wohne bei meinem Freund, was meine Postanschrift c/o macht. Ich versuche seit einem Monat einen Termin zu bekommen, bekomme aber keinen. Wie Sie oben gesagt haben, wurde diese blaue Karte gewährt. Es muss erst nach der Ankunft ausgestellt werden. Habe ich 2020 noch Anspruch darauf, weil mein Gehalt unter den neuen Kriterien liegt?
@ShivaGautam Du hast ein Visum, aber nicht die Aufenthaltserlaubnis Blue Card. Sie verstoßen gegen das Aufenthaltsrecht und die Ausländerbehörde fragt sich wahrscheinlich, wo Sie sich aufhalten. Zur Lösung müssen Sie einen Untermietervertrag von Ihren Freunden bekommen und sich registrieren. Ich bin überrascht, dass Ihr Arbeitgeber dies zulässt. Für 2019 € 53.600, also bei € 42.000 bin ich überrascht, dass Sie überhaupt das BlueCard-Visum bekommen haben. Für alle Neuanträge, Verlängerungen oder laufenden Anträge ist die Summe 2020 von 55.200 € erforderlich. Sie sollten erwägen, mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen, um dieses Chaos zu lösen, das auch ihn betrifft.
@ShivaGautam Wann läuft Ihr Visum ab? Und nur um das klarzustellen, wenn Sie sich bei Ihren Freunden angemeldet haben , ist das Ihr ständiger Wohnsitz. Und wenn ja, wann?
@MarkJohnson 55.200 Euro ist nur die generische Blue Card Gehaltsgrenze. Außerdem liegt die Gehaltsgrenze für die Blaue Karte für Mangelberufe (einschließlich IT) bei 43.056 Euro pro Jahr (2020).

In solchen Fällen muss man nach der Einreise nach Deutschland nur folgende Schritte aktiv an sich selbst durchführen (bei anderen wird er gefragt und/oder bekommt Post):

  1. Mieten Sie eine Wohnung und melden Sie sich dort an --> dies wird für die Schritte 2 und 3 benötigt
  2. Eine Krankenversicherung abschließen (wenn man arbeitet und sein Gehalt weniger als 62.550 Euro pro Jahr beträgt, sollte man sich gesetzlich versichern, aber niemand verbietet ihm, später eine private Versicherung obendrauf zu nehmen)
  3. Beantragen Sie vor Ablauf Ihres Visums eine Blaue Karte oder einen anderen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde

Das ist es!

Die Punkte 1 und 2 werden in der Antwort von Mark Johnson behandelt. Punkt 3 gilt nicht für die OP - sie haben bereits die Blaue Karte.
Punkt 1 ist tatsächlich abgedeckt. Punkt 2 (Krankenversicherung) von Mark Johnson liefert jedoch eine falsche Information: "das ist die gesetzliche Krankenversicherung", da ich davon ausgehen kann, dass einige Blue Card-Inhaber auch privat versichert sind. Andere Punkte in der Antwort von Mark Johnson sind nicht wirklich zwingend und daher irreführend. Schließlich behauptet die Frage, dass sie KEINE Blaue Karte haben: "Ich habe kürzlich das Typ-D-Visum für Beschäftigungszwecke erhalten." Einzelheiten finden Sie unter expatriates.stackexchange.com/q/12097/13223 .