Wechsel des Arbeitsplatzes und des Landes mit der Finnischen Blauen Karte

Ich besitze seit mehr als 18 Monaten eine Blaue Karte EU aus Finnland. Ich habe ein Stellenangebot aus Deutschland erhalten und erfülle die Anforderungen der Blauen Karte aus Deutschland. Als besondere Bedingung möchte mein zukünftiges Unternehmen, dass ich ab dem 1. November an einem Orientierungstraining an ihrem Hauptsitz in der Schweiz teilnehme. Ich werde zwei Monate lang Hin- und Rückfahrten von Zürich nach Helsinki machen. Dann ziehe ich zum 1. Januar nach Düsseldorf um. Ich weiß, dass ich einen neuen Blue Card-Antrag bei der deutschen Botschaft stellen muss. Außerdem finde ich den folgenden Link sehr nützlich, um Länder zu wechseln, während Sie eine blaue Karte besitzen.

Hier meine Fragen;

  1. Was ist der beste Zeitpunkt für die Beantragung der Blauen Karte EU in Anbetracht meiner spezifischen Situation? Ich glaube, dass ich mit meiner aktuellen Blauen Karte in die Schweiz einreisen kann. Kann ich diesen Antrag also um den 1. Dezember oder sogar nach dem 1. Januar verschieben?

  2. Wenn nicht, dann beantrage ich schnellstmöglich die deutsche Blaue Karte EU. Wie lange dauert es also, bis ich meine Blaue Karte erhalte? Ich habe gehört, dass die Botschaft eine vorübergehende Arbeitserlaubnis ausstellen kann, während ich auf eine neue Karte warte? aber keine Garantien.

  3. Wenn ich meine deutsche Blaue Karte EU vor dem 1. Januar bekomme, was passiert mit meinem Wohnsitz in Finnland, da meine Kinder in den Kindergarten gehen, wenn der Wohnsitz wegfällt, verlieren sie ihren Kindergarten. Was ist der Zusammenhang zwischen Blue Card und Wohnsitz?

  4. Wenn ich nach dem 1. Januar meine blaue Karte aus Deutschland nicht bekomme, kann ich dann ein Haus in Deutschland mieten und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, damit meine Kinder ihren Kindergarten fortsetzen können?

Ich habe keine Antwort auf alle Ihre Fragen, aber wenn überhaupt, würde ich mich mehr um den Status Ihrer Finnischen Blauen Karte nach dem Ende Ihres derzeitigen Arbeitsverhältnisses kümmern. Die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes in Finnland hat mit größerer Wahrscheinlichkeit (sofortige oder spätere) Konsequenzen als die Beantragung oder Bewilligung einer deutschen Blauen Karte EU.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Was für eine Konsequenz? Ich meine, das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, das Land und den Arbeitgeber nach 18 Minuten zu wechseln. Ich habe nicht verstanden, was du meinst.
Ja, Sie können das Land und den Arbeitgeber wechseln, und tatsächlich scheint es eine 3-monatige Nachfrist zu geben, die es Ihnen ermöglicht, nach Ablauf in Finnland zu bleiben oder nach Finnland zurückzukehren. Aber grundsätzlich ist die Blaue Karte EU an eine Erwerbstätigkeit gebunden. Sobald Sie Ihren Job verlassen, läuft er irgendwann aus oder wird ungültig. Damit – und nicht mit der Beantragung der deutschen Blauen Karte EU – beginnt die Uhr. Stellen Sie sich das so vor: Wenn Sie Ihren Job kündigen und entscheiden, dass Sie doch keine Blaue Karte EU in Deutschland beantragen wollen, würden Sie kein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Finnland behalten.
Jetzt gilt die 18-Monats-Regelung für Personen, die nach einem Aufenthalt in anderen europäischen Ländern nach Finnland kommen. Aber das ist nicht deine Situation. EU-Vorschriften zum einfachen Übergang zwischen den Ländern sollten die Dinge in Deutschland erleichtern und spielen für Ihren Status in Finnland keine große Rolle.
ok jetzt verstehe ich deinen Punkt. Nachdem ich gekündigt habe, gibt es definitiv eine Frist von 3 Monaten, in der ich eine neue Karte bekommen muss. Daher denke ich, dass es besser ist, sich so schnell wie möglich zu bewerben.
Darf ich nach dem Namen der Firma fragen? Das gleiche habe ich in meinem letzten Job (Erstausbildung in der Schweiz und dann in Deutschland gearbeitet) gemacht. Ihr neuer Job könnte in derselben Firma sein wie die, in der ich gearbeitet habe. Wenn das der Fall ist, kann ich Ihnen mehr darüber erzählen, Sie können mich unter steeven.brunner1@gmail.com erreichen

Antworten (1)

Wenn Sie jetzt ein Stellenangebot haben, sollten Sie sich bewerben.

Da ich davon ausgehe, dass Sie 24 Monate nicht gearbeitet haben, muss eine Arbeitszulassung durch das Jobcenter erfolgen

  • nicht sicher, ob dies gilt, wenn die 24 Monate in einem anderen Land erfüllt wurden

Der Vertragsbeginn sollte bekannt sein

  • und wenn die Ausbildungszeit in der Schweiz innerhalb der Vertragsdauer liegt

Unabhängig davon, ob dies der Fall ist oder nicht, können sie es ab dem Beginn des Trainings ausstellen, das den Umzug ermöglicht.

Weitere Fragen kann ein FAQ zur Blauen Karte EU beantworten.

Das Startdatum ist bekannt und im Arbeitsvertrag als 1. November angegeben, und der Vertrag ist unbefristet. Deine 24-Monats-Regelung und das Jobcenter habe ich nicht verstanden. Finish Blaue Karte EU erlaubt mir, nach 18 Minuten das Land und den Job zu wechseln. Ich denke, ein ähnliches gibt es in Deutschland, aber für 24 Millionen. Da ich ein finnisches besitze und mich für das deutsche bewerben werde. Ich denke 18m ist meine Regel. Abgesehen davon können Sie auf Ihre Antwort ein bisschen mehr eingehen. Vielen Dank im Voraus
@SemihOzmen nach 24 Monaten (zumindest in Deutschland) können Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, ohne eine zusätzliche Genehmigung des Jobcenters einzuholen.
@SemihOzmen die 18-Monats-Regel gilt auch für Deutschland. Bei Stellenwechsel ohne Zustimmung des Jobcenters sind es in der Regel 5 Jahre, für Inhaber der Blauen Karte 2.